| §. 49. Die ponderomotorische Einwirkung zweier Solenoide auf einander.
Zur Bestimmung dieser Einwirkung bedarf es offenbar nur der Berechnung des gegenseitigen Potentiales.
Die (im Allgemeinen krummlinigen) Axen der gegebenen Solenoide mögen angedeutet sein durch
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und durch
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der Art, dass die negativen Pole, die positiven Pole, zwei beliebige Puncte der beiden Axen, endlich zwei respective, von und ausgehende Elemente der beiden Axen vorstellen. — Ferner seien die Stromstärken, die Querschnitte, und die Dichtigkeiten der beiden Solenoide; so dass also und die Anzahl der respective auf und vorhandenen Ringe bezeichnen.
Das Polential zwischen zwei einzelnen respective bei und befindlichen Ringen und ist darstellbar durch die Formel (pg. 250.)
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wo die positiven Normalen von d. i. die Richtungen von vorstellen, während r die Entfernung zwischen den Mittelpunkten der beiden Ringe bezeichnet.
Um das Potential der beiden Solenoidelemente und zu erhalten, hat man den Ausdruck (31.) noch zu multipliciren mit den Zahlen der in diesen Elementen enthaltenen Ringe, also zu multipliciren mit und Somit erhält man:
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Hieraus endlich ergiebt sich das Potential
der
Solenoide selber durch Integration; es wird also:
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(33.)
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oder, falls man die Integrationen wirklich ausführt:
(34.)
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wo unter u. s. w. die gegenseitigen Entfernungen der betreffenden Pole zu verstehen sind.
Durch Einführung der vier Pol-Intensitäten (pg. 252):
(35.)
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gewinnt die Formel (34.) die einfachere Gestalt:
(36.)
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hiefür aber kann kürzer geschrieben werden:
(37.)
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indem man als Collectivbezeichnung für , ebenso als Collectivbezeichnung für , endlich als Collectivbezeichnung für die betreffenden Entfernungen in Anwendung bringt.
Sind also z. B. zwei starre Körper gegeben, von denen jeder in seinem Innern beliebig viele Solenoide enthält, so wird die gegenseitige ponderomotorische Einwirkung zwischen diesen beiden Körpern von solcher Beschaffenheit sein, als wäre zwischen je zwei Solenoidpolen ein Potential vorhanden von dem Werthe:
(38.)
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oder (mit andern Worten) sie wird von solcher Beschaffenheit sein, als fände zwischen je zwei Polen eine repulsive Kraft statt von der Stärke:
(39.)
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Dabei sind unter die Intensitäten der beiden Pole zu verstehen, unter ihre gegenseitige Entfernung.