Diskussion:Organisations-Urkunde und Statuten der Rechtsschule zu Wetzlar

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Eingebundenes Bild[Bearbeiten]

korrigiert. --Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 21:30, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Seitenzahlen[Bearbeiten]

fehlen--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 09:13, 9. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Code civil[Bearbeiten]

Dass eine „im Lehrplan vorgesehene Auseinandersetzung mit dem Code civil“ nach 1815 nicht mehr „in die Zeit“ gepasst habe, kann wohl kein Grund für die Schließung der „Rechtsschule“ von Wetzlar gewesen sein; hierfür war offenbar massgeblich die jetzt abgelegene Lage von Wetzlar im Verbund des preußischen Staates, auch Münster wurde damals geschlossen; statt dessen wurde Bonn für den Bedarf der Rheinprovinz und Westfalens neu gegründet. Ausserdem wird heute gern vergessen, dass der Code civil als „Rheinisches Recht“ bis 1899 auch in Teilen Preußens - überwiegend in der Rheinprovinz - galt, und natürlich dort Lehrstoff war, wie an den anderen Hochschulen in deutschen Staaten mit fortgeltenden Civilrecht aus der Rheinbundzeit. --Hvs50 (Diskussion) 12:24, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Literaturlage[Bearbeiten]

Die Einleitung lässt die Rezeption der neueren einschlägigen Literatur vermissen.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 15:50, 2. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]