Diskussion:Protokoll, betreffend die Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen Bundes und Annahme der Bundesverfassung

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Link auf "falsche" Verfassung[Bearbeiten]

Hallo Wikisourcer, ein kleiner Korrekturvorschlag. Der Text hier verweist bei "anliegende Verfassung" auf die Verfassung des Deutschen Bundes, genannt Deutsches Reich (1870). Hierbei handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Texte. Der verlinkte ist ein Text im Bundesgesetzblatt vom 31. Dezember 1870, und er schließt die Verhandlungsergebnisse mit Baden, Hessen, dann Bayern und Württemberg und auch zwei Änderungen durch den Reichstag vom 10. Dezember mit ein.

Hier ist mit "anliegende Verfassung" aber nur der Text gemeint, der im November zwischen dem ND und Baden und Hessen vereinbart wurde. Im Bundesgesetzblatt taucht er anscheinend nicht auf, aber es gibt ihn im Anhang zu den Reichstagprotokollen: siehe hier. Augenfälligster Unterschied zum Text vom 31. Dezember ist, dass hier noch die Bezeichnungen Kaiser und Deutsches Reich fehlen. Ziko (Diskussion) 20:58, 5. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Danke für Deinen Hinweis, es scheint wohl so, dass die im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Verfassung nicht identisch mit der in den Reichstagsprotokollen veröffentlichten Verfassung ist. Die weiteren Links scheinen mir jedoch angebracht, da es sinngemäß keine weiteren Unterschiede in den Texten der Verfassungen gibt. Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde in der hier vorliegenden Form im Reichsgesetzblatt verbindlich veröffentlicht und ist am 1. Januar 1871 in Kraft getreten, so dass die Verlinkung auf diese Verfassung folgerichtig und sinnvoll ist. Viele Grüße --A. Wagner (Diskussion) 23:49, 5. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hallo, danke für die schnelle Reaktion. Die übrigen Links sind sinnvoll, nur bei "daß diese Verfassung, vorbehaltlich" wäre er besser entfernt. Ziko (Diskussion) 00:18, 6. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hier noch einmal eine Rückmeldung. Der Protokolltext muss sich auf diejenige Verfassung beziehen, die den Unterzeichnern vorlag. Ich gehe davon aus, dass diese "Protokoll-Verfassung" (so nenne ich sie hier mal ad hoc) diejenige ist, die in den Reichstagsprotokollen erwähnt wird: Dort heißt es in der Präambel nur Deutscher Bund, noch nicht Deutsches Reich. Wenn wir diese Protokoll-Verfassung hier in Wikisource nicht haben, kann sie nicht verlinkt werden, oder allenfalls ein externer Link zu den Reichstagsprotokollen gemacht werden. Was ich für fehlerhaft halte, ist, wenn hier der Protokolltext auf diejenige Verfassung verlinkt, wie sie im Bundesgesetzblatt erschienen ist (Verfassung des Deutschen Bundes, genannt Deutsches Reich (1870), mit "Deutsches Reich" in der Präambel. Das ist ein anderer Verfassungstext. --Ziko (Diskussion) 18:06, 14. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Mittlerweile habe ich den Artikel W:Verfassung des Deutschen Bundes geschrieben, der einiges verdeutlichen dürfte. Ziko (Diskussion) 22:38, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]