Ein Prozeß ohnegleichen

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Textdaten
Autor: Walther Kabel
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Titel: Ein Prozeß ohnegleichen
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aus: Das Buch für Alle, Illustrierte Familienzeitung, Jahrgang 1911, Elftes Heft, Seite 253
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1911
Verlag: Union Deutsche Verlagsgesellschaft
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Erscheinungsort: Stuttgart
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
Dieser Artikel von Walther Kabel findet sich leicht abgewandelt ebenfalls im Mittelteil seines Artikels Sensationelle Kriminalprozesse (Deutscher Hausschatz, 37. Jahrgang, S. 918–919.).
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[253] Ein Prozeß ohnegleichen wurde im Jahre 1868 in Paris verhandelt. Ein Rentner war in seiner Villa in der Rue Herbert am hellen Tage ermordet und beraubt worden. Als Täter nahm man einen jungen Menschen namens Jaques Vingin in Gewahrsam, der in einem Pfandhaus die goldene Uhr des Ermordeten hatte versetzen wollen. Vor dem Untersuchungsrichter gab Vingin unter Tränen an, er habe die Uhr von einem Fremden auf der Straße mit dem Auftrag erhalten, sie in jenem Leihhause zu Geld zu machen und den Erlös dem vor dem Pfandinstitut Wartenden auszuliefern. Dies sei ihm ganz unbedenklich vorgekommen.

Trotzdem man diesen Angaben, in denen wieder, wie so oft, der große Unbekannte eine Rolle spielte, keinen Glauben schenkte, forschte man doch nach dem geheimnisvollen Auftraggeber. Natürlich vergebens.

Inzwischen hatte sich das Belastungsmaterial gegen Vingin noch vermehrt. So konnte er sein Alibi zu der Zeit, in der der Mord geschehen war, nicht nachweisen. Er behauptete, er sei damals durch die Straßen gelaufen, um irgendwo Arbeit zu suchen. Weiter wurde festgestellt, daß der Verhaftete seit Wochen in dürftigsten Verhältnissen gelebt und kurz vorher aus einem Fleischerladen zwei Würste gestohlen hatte. Immer mehr kleine Nebenumstände vereinigten sich, um Vingin als einen Tagedieb und Faulenzer hinzustellen, dem man einen Mord wohl zutrauen konnte. Vor Gericht beteuerte der hart ins Verhör Genommene aber immer wieder seine Unschuld.

Nichtsdestoweniger wurde er zum Tode verurteilt. Sein Anwalt legte gegen das Urteil Berufung ein. Es half nichts. Auch die Berufungsinstanz sprach über Vingin das Todesurteil aus. Der Verurteilte kam in eine der Delinquentenzellen, wurde stark gefesselt und erhielt einen ständigen Wärter.

Dieser, François Beson, hatte reichlich Gelegenheit, sich mit dem Todeskandidaten zu unterhalten, und durch diese Gespräche gewann er von Tag zu Tag stärker die Überzeugung, daß Vingin unschuldig sein müsse. Der gutherzige Mann hielt sich für verpflichtet, seine Beobachtungen dem Gefängnisdirektor mitzuteilen. Dieser aber zuckte nur die Achseln. Er könne in der Sache nichts mehr tun. Da wandte sich Beson sogar an den Präsidenten des Gerichts, um wenigstens einen Aufschub der Vollstreckung des Urteils zu erreichen. Auch dieser Schritt war umsonst.

Der Morgen der Hinrichtung war gekommen. Auf dem Gefängnishofe stand das Blutgerüst, die Zuschauer waren versammelt, die dem traurigen Akt als Zeugen beiwohnen sollten. Aber merkwürdigerweise erschien niemand von den Gerichtspersonen. Nachdem eine Viertelstunde über die festgesetzte Zeit verstrichen war, überbrachte ein Beamter die Nachricht, die Vollstreckung müsse verschoben werden, da das vom Kaiser Napoleon III. unterzeichnete Todesurteil aus den Akten des Gefängnisses verschwunden sei, nach dem Gesetz die Hinrichtung aber nur nach Verlesung dieses Urteils stattfinden dürfe.

Die sofort eingeleitete Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte dafür, wo die in einem versiegelten Umschlag eingeschlossene Urkunde geblieben sein könne. Das Gericht ließ also dem Kaiser eine neue Ausfertigung des Urteils zur Unterschrift zugleich mit einem eingehenden Bericht des Geschehenen vorlegen. Hierdurch wurde Napoleon auf diesen Kriminalfall besonders aufmerksam. Er ließ sich die Akten einreichen und begnadigte Vingin dann zu lebenslänglichem Zuchthaus, da es an tatsächlichen Beweisen für die Schuld des Verurteilten mangele.

Nach einem halben Jahre wurde in Lyon ein Mann festgenommen, der einem Juwelier einen wertvollen Brillantring zum Kauf angeboten und sich dabei verdächtig gemacht hatte. Bei der Leibesuntersuchung auf der nächsten Polizeiwache fand man bei dem Betreffenden noch verschiedene Wertsachen, die, wie bald festgestellt wurde, damals bei dem Raubmorde in der Rue Herbert in Paris gestohlen waren. Als der Verhaftete jede Auskunft darüber verweigerte, wie er in den Besitz der Kostbarkeiten gelangt war, brachte man ihn zur weiteren Untersuchung der Angelegenheit nach Paris. Hier wurde er dann Jaques Vingin gegenübergestellt, und dieser erklärte ohne Zögern auf die Frage, ob er den Mann vielleicht kenne, es sei derselbe, der ihm seinerzeit die Uhr zum Versetzen übergeben habe.

Nunmehr wurde ein neues Verfahren eröffnet, das mit dem Freispruch Vingins und der Verurteilung des wahren Mörders, eines vielfach vorbestraften Einbrechers, endete.

Dieses Urteil brachte aber noch eine große Überraschung: jetzt meldete sich der Gefangenaufseher François Beson und gestand ein, damals das Todesurteil aus dem Bureau des Gefängnisses in der Nacht vor der Hinrichtung entwendet und verbrannt zu haben. Er habe auf diese Weise verhindern wollen, daß ein Justizmord geschehe, da er von der Unschuld Vingins felsenfest überzeugt gewesen sei und da er auch gehofft habe, der wahre Täter würde vielleicht inzwischen entdeckt werden.

Napoleon III. beschenkte Beson mit einer großen Summe und übertrug ihm die Verwalterstelle in einem kaiserlichen Jagdschloß, während Vingin, der gelernter Gärtner war, ebendort Parkaufseher wurde und gleichfalls eine reichliche Geldentschädigung für die ausgestandene Todesangst und die verbüßten sechs Monate Zuchthaus erhielt.

W. K.