Ein Werk der Selbsthilfe

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Textdaten
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Autor: H. Meißner
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Titel: Ein Werk der Selbsthilfe
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 48, S. 818–819
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1889
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[818] Ein Werk der Selbsthilfe. Noch hemmten im lieben deutschen Vaterlande die mit Sorgfalt in den jeweiligen Landesfarben bemalten Grenzpfähle jeden Ausgleich einzelstaatlicher Besonderheit; noch berührte man auf der Reise durch die Staaten des deutschen Bundes dreißig und einige Male das „Ausland“ und hatte ebenso oft schlechterdings unerläßliche Reisepaßförmlichkeiten zu überstehen; noch führte jeder deutsche Staat seine eigenen Münzen und Maße und das Heer der „wilden“ Kassenscheine bildete eine beängstigende und gefürchtete Sündfluth; noch exerzierte jedes „Kontingent“ nach eigenem „Reglement“ in besonders gearteter Uniform; noch waren Eisenbahn und Telegraph unbekannte Erscheinungen, aber erstere begann man als eine Handel und Wandel zu Grunde richtende Einrichtung zu fürchten; von großen Versicherungsgesellschaften bestanden nur einzelne und Schulze-Delitzsch war noch Referendar oder vielmehr, wie man es hieß „Auskultator“.

In dieser Zeit politischer, socialer und wirthschaftlicher Dämmerung begründete – es war am 29. August 1836 – im Herzen Deutschlands, im klassischen Weimar, ein Häuflein weitschauender deutscher Volksschullehrer, durchdrungen von der Wahrheit des Wortes von der Stärke durch die Einigkeit, einen Verein, der seinen von Brandunglücksfällen betroffenen Mitgliedern den Ersatz ihrer von den Flammen vernichteten Habe gewährleistete. Der thüringische Lehrerstand, von jeher durch Intelligenz und reges Vorwärtsstreben ausgezeichnet, würdigte rasch die aus einer derartigen Vereinigung sich ergebenden Vortheile und schloß sich derselben in Verbänden, die sich bequem nach den politischen Grenzen der einzelnen Staaten ordneten, an; und noch bevor das Jahr 1866 wenigstens den Norden Deutschlands einigte, umfaßte der „Thüringer Brandversicherungsverein unter Geistlichen – denn auch viele Seelsorger hatten die Mitgliedschaft des Vereins erworben – und Lehrern“ sämmtliche Staaten Thüringens mit Ausnahme der preußischen Gebietstheile desselben. Aus bescheidenen Anfängen herausgewachsen, bildet der Verein heute in seiner [819] Art eine wirthschaftliche Großmacht, ist eine Musteranstalt genossenschaftlicher Selbstverwaltung.

Seine Einrichtung ist die folgende: Eine Anzahl von einander nahe wohnenden Mitgliedern bildet eine Agenturgemeinschaft, deren Geschäfte von einem Agenten wahrgenommen werden. Mehrere Agenturen zusammen bilden einen Zweigverein, der die Mitglieder eines Herzogthums oder eines Fürstenthums umfaßt. So gliedert sich z. B. der Zweigverein Gotha – Herzogthum Gotha – in 18 Agenturen. An der Spitze jedes Zweigvereins steht ein Direktor nebst Stellvertreter, dem die Erledigung bezw. die Zusammenfassung der Geschäfte der ihm unterstellten Agenturen obliegt. Neun solcher Zweigvereine bilden mit dem Stammverein Weimar-Jena zusammen den Gesammtverein. Die Geschäfte desselben werden von einem Centraldirektor geführt, dem ein Stellvertreter zur Seite steht. Der Gesammtverein gliedert sich in 93 Agenturen mit 4595 Mitgliedern und einer Versicherungssumme von 25 715 490 Mark. Da sämmtliche Aemter Ehrenämter sind und demgemäß unentgeltlich verwaltet werden, so betrug, abgesehen von den gezahlten Entschädigungssummen, im vergangenen Geschäftsjahr die Summe der Geschäftsunkosten mit Einschluß der Reisekosten und des Aufwandes für Drucksachen etc. 384 Mark 80 Pfennig! Da erhebliche Brandunglücksfälle nur vereinzelt auftreten, so wurden als Beitrag der Versicherten zur Beschaffung der Entschädigungsbeträge im jüngstvergangenen Geschäftsjahre 3/100% erhoben, nachdem in den vorausgegangenen beiden Jahren von der Erhebung von Mitgliederbeiträgen deshalb abgesehen worden war, weil die Entschädigungssummen aus den vorhandenen Beständen gedeckt werden konnten. So steht diese Vereinigung thüringischer Lehrer und Seelsorger zum Schutze des gegenseitigen beweglichen Vermögens da als ein leuchtendes Beispiel der Macht genossenschaftlicher Selbsthilfe und des in die lebendige That umgesetzten Wortes „Einer für alle, alle für einen!“ H. Meißner.