Ein Wort an die deutschen Arbeitgeber
Gewiß ist es recht traurig, und sicher spricht es nicht für unsere auf ihre Erleuchtung so stolze Generation, daß wir trotz aller mahnenden und warnenden Stimmen so lange verständnißlos und gleichgültig einer revolutionären Unterwühlung gegenüberstanden, die unsere ganze Cultur mehr und mehr bedroht; daß wir die Gefahr erst gewahr wurden, als eine jener furchtbaren Thaten geschehen war, welche doch nur natürliche Consequenzen einer solchen Bewegung sind. Weit trauriger aber wäre es noch, wenn wir nun, nachdem wir endlich zum Bewußtsein der Sachlage gekommen sind, nicht Alles thun würden, um das früher Versäumte, so weit dies möglich ist, nachzuholen. Unsere bisherige Versäumniß war Schwäche; erfüllen wir jetzt unsere Aufgabe nicht voll und ganz, so würde das noch viel mehr sein als Schwäche; es würde ein Verbrechen sein.
Diese Aufgabe aber ist eine doppelte: einmal muß die socialistische Agitation erstickt werden, dann aber – und das ist bei [557] weitem das Wichtigste – müssen wir Vorsorge treffen, daß die Verhältnisse, welche das Umsichgreifen dieser Agitation ermöglichten und begünstigten, so umgestaltet werden, daß wir vor einer Wiederkehr der heute zu Aller Schrecken bloßgelegten Krankheit unseres gesellschaftlichen Organismus gesichert sind. Es muß hier nur so mehr etwas Durchgreifendes geschehen, als die Ergebnisse der letzten Reichstagswahl darthun, daß die Socialdemokratie bedeutend an Anhängern gewonnen hat.
[558] Daß man zunächst an die gewaltsame Abwehr denkt und vor Allem nach Mitteln sucht, die socialdemokratischen Agitationen zu beschränken, ist nicht zu verwundern und schadet auch einstweilen nichts, denn ein Gegendruck dürfte sich als nöthig herausstellen, um die Bahn frei zu machen für die auf dauernde Wirkung berechnete vorbeugende Thätigkeit. Stets muß man sich aber in diesem Kampfe bewußt bleiben, daß mit seiner siegreichen Durchführung die gestellte Aufgabe nicht gelöst ist, sondern daß damit nur die befriedigende Lösung vorbereitet wird. Die gewaltsame Erstickung kann nicht auf die Dauer wirken. Reiheten sich nicht andere Maßregeln daran, so würde die jetzt öffentlich betriebene Agitation im Geheimen um so energischer fortgesetzt und zwar unzweifelhaft mit Erfolg, da in den Massen nun erst recht das Gefühl erstarken würde, daß das Bürgerthum und der dasselbe schützende Staat nicht Gegner der Socialdemokratie allein, sondern, wie letztere es darstellt, Feinde der arbeitenden Classe überhaupt sind. Der Classenhaß würde also nicht beseitigt, sondern unter Umständen noch verschärft werden. Wollten wir dies geschehen lassen, es wäre, wie gesagt, ein Verbrechen, ein Verbrechen vom nationalen Standpunkte, der uns mehr noch als andere Völker darauf hinweist, Einigkeit im Innern zu suchen, damit wir stark bleiben gegen äußere Feinde, ein Verbrechen aber auch vom Standpunkte der wirthschaftlichen Interessen, welche nur gedeihen können bei friedlichem Handinhandgehen von Arbeitern und Arbeitgebern. Ausnahmegesetze, Bedrohung socialistischer Arbeiter mit Entlassung von Seiten der Arbeitgeber und ähnliche Maßregeln dürfen, sofern man sie für angemessen hält, nur den Zweck verfolgen, die Organisation der Hetzerei zu zersprengen, die willenlosen und verschüchterten Massen, auf welchen der Bann der Agitatoren lastet, deren Urtheil getrübt ist durch die Einwirkung der Vereine, ganz besonders aber der Presse der Socialisten, sich selbst wiederzugeben, sie zugänglich zu machen der Stimme der Vernunft. Nicht als Mittel zur Bekämpfung der großen Zahl der von den Socialdemokraten verführten Arbeiter sind jene Maßregeln aufzufassen, sondern umgekehrt als Mittel, sie davor zu schützen, daß sie in eine Bewegung gerissen werden, welche sie unglücklich macht und schließlich mit dem Ruin der Gesammtheit auch ihren eigenen herbeiführen müßte.
Von diesem Gesichtspunkte aus haben wir den unvermeidlichen Kampf zu führen und die weiteren Schritte zur dauernden Sicherung des erworbenen Friedens zu thun. Einen dauernden Frieden aber können wir nur dann erwarten, wenn wir diejenigen Classen der Gesellschaft, welche durch die Socialdemokratie dahin gebracht wurden, daß sie das Bürgerthum als ihnen naturgemäß feindlich betrachten, überzeugen, daß sie irre geführt wurden, daß ihre Interessen und diejenigen der ihnen als ausgemachte Gegner dargestellten Arbeitgeber meist zusammenfallen und daß wir dort, wo dies nicht der Fall ist, wenigstens ernstlich bemüht sind, einen beiden Theilen möglichst gerecht werdenden Mittelweg einzuschlagen. Mit anderen Worten, wir müssen sie davon überzeugen, daß wir Arbeitgeber bei der Verfolgung unserer Interessen nicht rücksichtslos gegen das Wohl unserer Arbeiter vorgehen, sondern diesem überall nach Möglichkeit Rechnung tragen.
Es wird sich bei Lösung dieser Aufgaben hauptsächlich um zweierlei handeln. Einmal wird es nöthig sein, die Arbeiter über die Natur der wirthschaftlichen Verhältnisse aufzuklären und sie zu überzeugen, daß die ihnen von den Socialisten gepredigten Grundsätze undurchführbar sind, ja daß schon der Versuch, sie zu realisiren, den größten Schaden für sie nicht weniger als für die Arbeitgeber haben würde. Ferner wird es nöthig sein, gleichzeitig mit dieser Erkenntniß das stark erschütterte Gefühl der Pflicht in den Arbeitern zu wecken. Sodann aber gilt es, nicht nur durch Worte, sondern durch Thaten für die Verbesserung ihrer wirthschaftlichen und socialen Lage nach Kräften zu wirken. Wir werden bei letzterer Thätigkeit, deren beide Richtungen naturgemäß mehr oder weniger zusammenhängen, der Mitwirkung der Gesetzgebung – um den mißverständlichen Ausdruck „Staatshülfe“ zu vermeiden – nicht ganz entrathen können, bei weitem der größere Theil der Aufgabe fällt aber der Selbstthätigkeit des Bürgerthums zu; es soll daher im Folgenden etwas näher darauf eingegangen werden, was diesem in der angedeuteten Richtung zu thun obliegt. –
Wenn ich übrigens die hierher gehörigen Pflichten des Staats in Bezug auf die Gesetzgebung und die Handhabung der Gesetze etc. nicht in Erörterung ziehe, so kann ich doch nicht umhin an dieser Stelle beiläufig wenigstens den einen Punkt hervorzuheben, daß die Regierenden die schwerste Verantwortung trifft, falls sie dem Treiben der neuentstandenen Secte der „Christlich-Socialen“ länger mit gekreuzten Armen zusehen. Es steht unzweifelhaft fest, daß die sogenannten „Christlich-Socialen“ nur Wasser auf die Mühle der Socialdemokratie führen. Würde ihrem gemeinschädlichen Wirken von oben her ein Freibrief ausgestellt, der unter den obwaltenden Umständen einer Begünstigung sehr ähnlich sähe, so würde das weit und breit nur ein verbitterndes Mißtrauen in Allen erzeugen, die das Recht und die Pflicht haben, an der Bekämpfung einer Krankheit sich zu betheiligen, welcher die Regierung allein und ohne diese Mitwirkung sicher nicht Herr zu werden vermag.
Die Weckung wirthschaftlicher Erkenntnisse, erhöhter Sittlichkeit, insbesondere eines lebhafteren Pflichtgefühls bei den arbeitenden Classen wird in erster Linie Sache der Volksschulen, der Elementar- und allgemeinen Fortbildungsschule sein. Sorgen wir also dafür, daß sie dieser Aufgabe gerecht werden, daß die hier bestehende Lücke unseres Erziehungswesens verschwinde! Die Arbeitgeber tragen wesentlich mit Schuld daran, wenn unsere Volksschule überhaupt so wenig den heute unbedingt an sie zu stellenden Anforderungen entspricht. Wären sie, die ja in den Gemeinden den Ausschlag geben, wie es sich gehört, eingetreten für die Bildungsanstalten, es wäre besser bestellt um unsere Elementarschulen, welche zum großen Theil wegen Mangels an Opferwilligkeit von Seiten der Bürger ihre Aufgabe nur ganz ungenügend zu lösen vermögen. Auch hätten wir alsdann längst überall die allgemeine Fortbildungsschule, welche unentbehrlich geworden zur zeitgemäßen Erweiterung der in der Elementarschule erworbenen Kenntnisse und zur Aufrechthaltung der Zucht und Sitte der heranwachsenden Jugend in den Jahren, in denen sie am meisten der Verführung zugänglich ist; wir hätten endlich Bildungsanstalten mehr fachlicher oder technischer Natur für Landwirthe, Handwerker etc. Daneben aber wäre es eine hohe Pflicht jedes Arbeitgebers, Alles zu thun, was in seinen Kräften steht, um den ihm anvertrauten jugendlichen Arbeiter zu einem in jeder Richtung tüchtigen Menschen heranzuziehen. Im Handwerk ganz besonders ist in dieser Beziehung viel gesündigt worden, was sich heute schwer rächt.
Auch aus die Sittlichkeit und Erkenntniß der erwachsenen Arbeiter wird der Arbeitgeber nicht selten einzuwirken vermögen durch mündliche Belehrung, sei es bei der Arbeit, sei es im persönlichen Verkehr außerhalb derselben, so besonders in Bildungs- und ähnlichen Vereinen, wo alle Mitglieder gleichberechtigt sind und sich dadurch einander wesentlich näher treten. Ich sage „nicht selten“; immer wird ein derartiges Vorgehen im Augenblicke nicht möglich sein, nicht etwa blos, weil manche Arbeitgeber selbst nicht die Aufklärung besitzen, die sie den Arbeitern gewähren sollen, sondern weil die Arbeiter nur dann einer derartigen Belehrung zugänglich sind, wenn sie Vertrauen zu den Belehrenden haben, was jetzt leider sehr häufig nicht der Fall ist. Es liegt dies gewiß zum Theile an den Verhetzungen der Arbeiterschaft durch die Socialdemokratie, da bekanntlich selbst die wohlmeinendsten, aufrichtigst für ihre Arbeiter besorgten Arbeitgeber mitunter nicht vermochten, das unter jenen herrschende Mißtrauen zu überwinden. Zum Theil aber liegt der Schaden auch darin, daß die Arbeitgeber bisher durchaus nicht immer ihre Pflichten gegenüber ihren Arbeitern erfüllten, ja die letzteren manchmal in rücksichtsloser Weise ausbeuteten. Daß solche Arbeitgeber auch bei Leuten, welche noch nicht als Anhänger der Socialdemokratie zu betrachten sind, mit Worten wenig ausrichten werden, liegt auf der Hand; die Hauptsache fehlt ihrer Botschaft – der Glaube. Selbst die Männer, welche von vornherein ihre Stellung gegenüber ihren Arbeitern richtig auffaßten und ihnen wohlwollend entgegenkamen, leiden ebenso wie ihre Bestrebungen unter den Folgen der den oben genannten Arbeitgebern zur Last fallenden Fehler. Es ist durchaus nicht unbedeutend, was bereits bei uns in Deutschland gebessert worden; daß es weit bedeutender ist, als die Socialisten Wort haben wollen, dafür haben wir unter Anderm einen Beweis in der vom preußischen Handelsministerium vor einiger Zeit veröffentlichten Zusammenstellung der von Privatunternehmern für ihre Arbeiter getroffenen Wohlfahrtseinrichtungen. Diese Zusammenstellung ist noch lange nicht vollständig; ich selber weiß, daß viele Fabrikanten, welche ganz Vorzügliches auf diesem [559] Gebiete leisteten, die seiner Zeit vom Handelsministerium an sie gerichteten Fragen nicht beantworteten, und zwar meist aus einer Art von falscher Bescheidenheit.
Der Gesammterfolg dieser Bestrebungen (in Süddeutschland ist verhältnißmäßig noch mehr geschehen) blieb aber bisher unbefriedigend, weil sie vereinzelt auftraten, weil der allzu spärlich gesäete gute Samen von dem überwuchernden Unkraut zum Theil wieder erstickt wurde.
Den Glauben, das Vertrauen des Arbeiters zu erringen, das muß erste Aufgabe des Arbeitgebers sein, und diese Aufgabe ist keine leichte, weil wir leider bisher im Großen und Ganzen zu wenig dafür thaten; aber eben darum wird sie nur dann gelingen, wenn wir nicht mit wohlfeilen Phrasen, sondern durch opferfreudige That ihnen zeigen, daß wir uns mitverantwortlich fühlen für sein geistig-sittliches und materielles Wohl. Ersteres müssen wir zu fördern suchen nicht nur durch werkthätiges Eintreten für entsprechende Gestaltung der Bildungsanstalten, sondern auch durch das mahnende Wort und vor Allem durch das gute Beispiel. Ueberall seien uns die Gebote der Sittlichkeit und Ehre, des Anstandes und der guten Sitte Richtschnur für unser ganzes Thun und Lassen! Die Verwendung unserer reichlicheren materiellen Mittel sei eine zweckentsprechende; nicht zur Entfaltung eines Neid und niedrige Genußsucht erregenden Luxus dürfen wir den uns gewordenen Reichthum mißbrauchen; wir müssen ihn benutzen zu würdigerer, auch Geist und Gemüth hebender Gestaltung unseres Lebens, und vor Allem zu umfangreicherer Unterstützung der weniger günstig Gestellten und zu regerer Theilnahme an dem nur den Bemittelten möglichen Ehrendienst für das Gemeinwohl. Unsere Frauen und Töchter müssen uns in unseren auf Hebung der Arbeiter, besonders in sittlicher Beziehung, gerichteten Bestrebungen unterstützen. Abgesehen davon, daß ihnen die Aufsicht über die weiblichen Dienstboten und Arbeiterinnen in erster Linie zusteht, haben sie, wenn die Arbeiter den Tisch und vielleicht gar die Wohnung des Arbeitgebers theilen, wie dies ja im Kleingewerbe häufig der Fall ist, in hervorragender Weise Gelegenheit, den Arbeitenden persönlich näher zu treten und erziehlich auf sie einzuwirken. Selbst aber wo dies nicht der Fall ist, wo nur männliche, mit ihren Familien außerhalb wohnende Arbeiter da sind, kann die Hausfrau unendlich viel zur Anbahnung und Unterhaltung ersprießlicher persönlicher Beziehungen zwischen Arbeiter und Arbeitgeber thun. Wenn die Gattin oder Tochter des Brodherrn das Kind des Arbeiters oder dessen Frau in Fällen der Noth mit Rath und That unterstützt, wird dieser nicht leicht mehr in seinem Arbeitgeber den ihn rücksichtlos ausbeutenden, herzlosen Egoisten erblicken, den er ohne alle Gewissensbisse übervortheilen zu dürfen glaubt. Ueberhaupt wird das Verhältniß sofort ein anderes, die Arbeiterfrage verliert ihren revolutionären Charakter, sobald Verständniß und Sinn auch für die Interessen der Gegenpartei erwachen.
Bei den auf Beförderung des materiellen Wohls der Arbeiter gerichteten Maßregeln kommt die Bemessung von Arbeitszeit und Arbeitslohn in erster Linie in Betracht; hier das richtige Maß einzuhalten ist nicht nur durch die Pflicht der Humanität, sondern auch durch das eigenste Interesse des Arbeitgebers geboten.
Die Zeit, die der Mensch täglich seiner Berufsarbeit ohne Ueberanstrengung widmen kann, ist natürlich sehr verschieden (abgesehen von individuellen Verschiedenheiten), je nachdem die Arbeit leicht oder schwer ist, je nachdem sie Abwechslung bietet oder nicht; für jede Arbeit giebt es aber ein Maximum der Zeitdauer, bei dessen Ueberschreitung die Leistung nicht nur verhältnißmäßig zur aufgewandten Zeit, sondern absolut abnimmt. Dies tritt jedenfalls ein, sobald es nicht gelingt, die durch die Arbeit eines Tagewerks verzehrte Kraft bis zum Beginn des nächsten voll zu ersetzen. Und der Arbeiter ist mehr als eine Maschine, die unterhalten werden muß, um volles Arbeitsvermögen zu behalten. Er ist Mensch und muß im Stande sein, seine Pflichten als solcher, sich selbst, seinem Hauswesen, dem Staate und der Gesellschaft gegenüber, zu erfüllen. Ihm dies zu ermöglichen, liegt im wohlverstandenen Selbstinteresse des Arbeitgebers; denn es ist die ganze Entfaltung von Arbeitsliebe und Arbeitstüchtigkeit die nöthige Bedingung für wirklich werthvolle Leistungen, welche unsere nationale Arbeit zu Ehren bringen, wie für deren wachsende Vervollkommnung.
Bei den landwirthschaftlichen Arbeiten, welche in freier Luft ausgeführt werden und meist die Kräfte nach verschiedenen Richtungen anspannen, indem abwechselnd bald diese bald jene Muskeln und hier und da der Kopf in Thätigkeit kommen, tritt eine einseitige Ueberanstrengung nicht leicht ein, ebenso wenig bei den meisten Handwerkern; bei manchen der letzteren, so bei den Schneidern und Näherinnen, bei Webern und ähnlichen Gewerben, bei denen die Arbeitenden, gebückt sitzend, ohne kräftige Bewegung verharren, entsteht jedoch diese Gefahr. Hier wird man allzu lange Arbeitszeit vermeiden müssen, das Uebermaß hat dann nicht allein ein Nachlassen der Leistungsfähigkeit im Gefolge, sondern nicht selten die Untergrabung der Gesundheit des Arbeiters.
Der Lohn des Arbeiters muß so bemessen sein, daß er sammt Frau und Kind bei wirthschaftlicher Verwendung davon leben und sich für Zeiten der Erwerbslosigkeit in Folge von Unfällen, welche seine Arbeitskraft treffen, sichern kann. Der Lohn muß also nicht nur hinreichen zur Beschaffung genügender, gesunder Nahrung, Kleidung und Wohnung, sondern der Arbeiter muß damit auch die Beiträge zu den verschiedenen Hülfscassen decken, und auch zu guter, erziehender und wirklich aufweckender Erholung das Nöthige erübrigen können. Nur wenn dies der Fall ist, erhält sich der Arbeitgeber einen kräftigen, arbeitsfrischen, berufsfreudigen Arbeiterstand, wie er ihn braucht, um Tüchtiges zu leisten. Ein Arbeitgeber, der die Lohnfrage von diesem Standpunkte aus behandelt, der nicht jede ihm günstige Conjunctur zur Herabdrückung der Löhne mißbraucht, darf dafür erwarten, daß seine Arbeiter das Höchste leisten und daß sie auch ihrerseits, wenn ihnen die Umstände einmal günstig sind, keine mit dem Bestehen des Geschäfts unverträgliche Lohnforderungen stellen.
Da die richtige Verwendung des Erworbenen für das Wohlergehen des Arbeiters ebenso wichtig ist, wie die Höhe des Erwerbes, wird der Arbeitgeber auch hierbei hülfreiche Hand bieten müssen, indem er dazu beiträgt, den Arbeitern die Befriedigung ihrer nächsten leiblichen Bedürfnisse zu erleichtern und ihnen Schutz zu gewähren gegen die Gefahren, welche zeitweilige oder dauernde Erwerbsunfähigkeit und sonstige Unglücksfälle bringen. Die Art und Weise, wie dies zu erreichen ist, wird, je nachdem es sich um Dienstboten, Handwerksgesellen, landwirthschaftliche oder Fabrikarbeiter handelt und je nach den örtlichen Verhältnissen, sehr verschieden sein. Eine alle Fälle erschöpfende Zusammenstellung praktischer Vorschläge zu geben, wird kaum möglich sein; der einzelne Arbeitgeber wird, unter Festhaltung der eben gekennzeichneten Gesichtspunkte, selbst herausfinden, was gerade für ihn am zweckmäßigsten ist. Einzelne hierher gehörige, bereits erprobte Einrichtungen und Maßregeln will ich aber doch als Beispiele vorführen.
Bei den Dienstboten und denjenigen Arbeitern, welche Kost und Wohnung bei ihren Arbeitgebern erhalten, ist ganz besonders darauf zu achten, daß sie ihren Lohn nicht zu überflüssigen oder gar schädlichen Ausgaben anwenden, hingegen möglichst viel für die Zukunft erübrigen. Bei den Männern und jungen Burschen ist es hauptsächlich das Wirthshaus, bei den Mädchen der Putz, welche einen unverhältnißmäßigen Theil der Einnahmen verschlingen. Diesen Mißständen entgegen zu wirken, dazu wird sich mehr noch als die Mahnung das gute Beispiel des Arbeitgebers und seiner Familie eignen. Bei der Anlage des Ersparten sei man behülflich. Es ist eine bekannte Sache, daß eine Menge von Beutelschneidern, die sich Banquiers oder ähnlich nennen, auf die Unwissenheit der kleineren Leute, und zwar besonders der Dienstboten, speculirend, diese zum Ankauf von ganz ungeeigneten Werthen, z. B. von nicht zinstragenden Anlehensloosen zu viel zu hohen Preisen gegen ratenweise Abzahlung verlocken, indem sie durch Colporteure, welche meist noch andere Dinge vertreiben, das Papier den Leuten aufdrängen lassen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein braves Dienstmädchen auf diese Weise über ein Drittel seiner Ersparnisse verlor, und ich bin überzeugt, daß es mitunter noch schlimmer zugeht. In Oesterreich ist dies sogenannte Ratengeschäft gesetzlich verboten, bei uns leider noch nicht. Die Anlage in Werthpapieren sollte überhaupt erst stattfinden, wenn ein größerer Betrag erreicht ist; die erste Ansammlung läßt sich am besten durch Einlagen in eine öffentliche Sparkasse bewerkstelligen. Schon jetzt besitzen wir eine große Anzahl dieser höchst segensreich [560] wirkenden Anstalten; tritt aber einmal erst das Institut der Postsparcassen[1] in’s Leben, und dazu ist ja, wie es scheint, alle Aussicht vorhanden, so ist die Anlage für den kleinen Sparer an allen Orten sehr bequem gemacht.
Leuten, welche nicht Wohnung und Tisch ihres Arbeitgebers theilen, wird dieser die Befriedigung ihrer Nahrungsbedürfnisse in manchen Fällen dadurch erleichtern können, daß er gewisse Dinge, die bei Masseneinkauf billiger oder besser zu haben sind, im Großen beschafft und dann zum Selbstkostenpreis vertheilt (auch gewisse Kleidungs- und Feuerungsmittel sind mitunter zweckmäßig auf diese Weise einzukaufen). Ebenso ist die Anlage von Garküchen, in welchen den Arbeitern, besonders den unverheiratheten, für einen verhältnißmäßig niedrigen Betrag eine gute kräftige Nahrung geboten werden kann, für größere Arbeitgeber mitunter sehr empfehlenswerth, hauptsächlich da, wo die Leute nicht ganz nahe bei der Arbeitsstelle wohnen. Man vermeide es aber hier, wie bei Allem, was man thut, die oft schon allzu wenig innigen Beziehungen des Arbeiters zu seiner Familie noch mehr zu lockern!
Die Familie ist die erste und wichtigste aller Erziehungsanstalten. Von der Gestaltung des Familienlebens hängt mehr noch als von derjenigen des Schulwesens die geistige, vor Allem die sittliche Stellung des Arbeiterstandes ab; jede Einrichtung, welche die heiligen Bande der Familie lockert, ist daher zu vermeiden, selbst wenn das nächstliegende persönliche Interesse des Arbeiters durch solche Lockerungen gefördert zu werden scheint. Die Nothwendigkeit der Heilighaltung der Familie wird auch – das sei bei dieser Gelegenheit noch erwähnt – diejenigen Arbeitgeber, welche weibliche Kräfte beschäftigen, veranlassen müssen, den Frauen, als den wichtigsten Trägern der Familienerziehung, besondere Rücksicht zu widmen.
Ganz allgemeine, für jeden selbstständig wirthschaftenden Arbeiter empfehlenswerthe Einrichtungen sind Consumvereine, dieselben sind also nach Kräften zu fördern. Consumvereine erleichtern nicht nur dem Arbeiter die Beschaffung der erforderlichen Nahrungsmittel und sonstiger Gebrauchsgegenstände, sie sind gleichzeitig vortreffliche wirthschaftliche Erziehungsanstalten und Sparcassen. Den Arbeitern allein wird es meist schwer werden, einen Consumverein zu gründen und besonders zu leiten; betheiligen sich die Arbeitgeber mit ihrer größeren Geschäftskenntniß, so wird die Sache wesentlich erleichtert, und es wird zudem ein neues Mittel gewonnen, Arbeiter und Arbeitgeber zusammenzuführen zu gemeinsamem versöhnendem Wirken. Hier wie bei allen Veranstaltungen zum Wohle der Arbeiter, welche gleichzeitig einen erziehlichen Charakter haben, muß man jedoch der Selbstthätigkeit der letzteren möglichst weiten Spielraum lassen. Eine zu weit getriebene Bevormundung ist durchaus vom Uebel. Die Veranstaltung büßt damit ihre erziehliche Kraft ein und verliert meist das Vertrauen der Arbeiter.
Auch um die Beschaffung geeigneter Wohnungen für ihre Arbeiter werden die Arbeitgeber sich bekümmern müssen. Die besonders in den rasch angewachsenen Orten bestehende Wohnungsnoth ist zum nicht geringen Theil mit schuld an der Demoralisation der Arbeiterwelt. Wer kein behagliches Heim hat, sucht im Wirthshaus Ersatz und wird so nur allzu oft ein Opfer von Trunk, Spiel und sonstigen Lüderlichkeiten. Die Wohnung des verheiratheten Arbeiters muß nicht nur den Ansprüchen der Gesundheitspflege genügen, sie muß auch so beschaffen sein, daß sie die Entfaltung der zur Behaglichkeit nöthigen Reinlichkeit und Ordnung, ja womöglich eines gewissen Schönheitssinnes erlaubt. Nur dann wird der Familienvater sich hingezogen fühlen zum häuslichen Herd, wird er sich wohl fühlen im Schooße der Familie, nur dann wird die Mutter mit Lust und Eifer ihren Pflichten als Hausfrau entsprechen, werden die Kinder im elterlichen Hause sittliche Förderung finden können.
Durch Actiengesellschaften und Baugenossenschaften zur Errichtung von Arbeiterhäusern läßt sich, wie das Beispiel einer Reihe von Städten – Mühlhausen im Elsaß in erster Linie – beweist, viel in dieser Richtung thun. Auch die zweckmäßige Verbindung des Centrums der großen Städte mit der Peripherie ist von Wichtigkeit. Die Wohnungsnoth in Berlin wäre seiner Zeit gewiß nicht so groß geworden, wenn man rechtzeitig für Verkehrsmittel gesorgt hätte, welche es den Arbeitern gestatteten, außerhalb der eigentlichen Stadt zu wohnen, wie dies in England der Fall ist.
Die Erkenntniß der demoralisirenden Einwirkung, welche es auf den Arbeiter hat, wenn seine und seiner Familie Zukunft gegen unverschuldete Nothstände, wie sie so häufig eintreten, nicht gesichert ist, muß uns veranlassen, dem Versicherungswesen unsere Aufmerksamkeit und werkthätige Hülfe angedeihen zu lassen. Bisher wurde nur das Krankencassenwesen gesetzlich geregelt. Es wurde den Gemeinden überlassen, für Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter den Cassenzwang einzuführen, beziehungsweise Zwangscassen für diese Gattungen von Arbeitern zu errichten. Haben die Gemeinden und die hinter ihnen stehenden Arbeitgeber hier ihre Pflicht gethan? Nein, nicht einmal diese Institute, welche noch weit davon entfernt sind, dem bestehenden Bedürfnisse zu genügen, wurden in dem nöthigen Umfange in’s Leben gerufen.
Mögen wir uns dieser unserer Schuld bewußt werden und sie wieder gut machen! Gehen wir überall voran mit der Bildung nicht nur von Kranken-, sondern auch von Pensions-, Wittwen- und Waisencassen für Arbeiter und sorgen wir so dafür, daß eines derjenigen Verhältnisse, welche mit am meisten dazu beitragen, den Arbeiter zum Proletarier herabzudrücken, verschwinde! Zeigen wir den guten Willen, voran zu gehen, so wird die Volksvertretung nicht zaudern, die nöthige gesetzliche Basis zu schaffen. Auch auf die Nothwendigkeit, ihre Habe, und sei sie noch so gering, gegen Feuersgefahr zu versichern, müssen wir die Arbeiter hinweisen. So lange die Leute nicht davor gesichert sind, durch Unfälle dieser Art zu Bettlern gemacht zu werden, kann kein Ehr- und Rechtsgefühl und auch keine rechte Berufsfreudigkeit bei ihnen Platz finden.
Von der Nothwendigkeit, den Spartrieb anzuregen, sprach ich bereits; ich bin der Ansicht, daß der Arbeitgeber zur Erreichung dieses Zieles alle ihm zu Gebote stehenden Mittel anwenden sollte, so z. B. Prämien für die Sparer, hohe Zinsen u. dergl. m. Es ist klar, daß derjenige, der die moralische Kraft gewonnen hat, seine Einnahmen nicht ganz für den Genuß des Augenblicks aufzuwenden, etwas zurückzulegen für die Zukunft, daß derjenige, der sich als Besitzer zu fühlen beginnt, schon durch diese Thatsache allein unbewußt an Selbstständigkeit gewinnt und Interesse an dem Bestehen der Verhältnisse bekommt, sodaß er den Verführungen der den allgemeinen Umsturz predigenden Demagogen fortan weit weniger zugänglich sein wird, als der ganz Besitzlose. Jeden Arbeiter, der zum kleinen Capitalisten wird, haben wir zum Bundesgenossen gewonnen. Wo dies möglich ist, wird die Anlage des Ersparten um Ankauf von Grundstücken oder eines eigenen Hauses zu unterstützen sein. Es wird damit gleichzeitig der Erfolg erreicht, daß der Arbeiter an seinen Arbeitgeber gefesselt wird, was im Interesse beider Theile nur erwünscht ist; mit bekannten und eingeübten Arbeitern läßt sich eine höhere Leistung erzielen, während andererseits die Gewohnheit des Herumziehens die Arbeiter im höchsten Grade in ihrem Vorwärtskommen schädigt.
Es ist klar, daß alle Maßregeln, von denen ich hier einiges beispielsweise anführte, um so besser durchführbar sind und um so mehr Aussicht auf Erfolg haben, je allgemeiner und systematischer sie in’s Leben gerufen werden; es wäre daher dringend erwünscht, daß sich freie Vereine der Arbeitgeber zur Erfüllung der vorliegenden Aufgaben bildeten, Vereine, welche, wenn sie auch nur die Arbeitgeber eines Ortes oder selbst nur die engeren Fachgenossen eines Bezirks umfassen, doch in eine gewisse Verbindung zu einander treten, selbst wenn diese nur in gegenseitiger Anregung, in Austausch von Erfahrungen u. dergl. beständen. In solchen Vereinen wird der Einzelne seine Kenntnisse der Thatsachen ergänzen und sein Pflichtbewußtsein stärken; in der Helle, welche die öffentliche Besprechung verbreitet, wird den Kurzsichtigen erst klar werden, daß und wie sie sündigten, und die Uebelmeinenden werden sich hüten, bei einer Handlungsweise zu verharren, die ihnen nun, da ihre Verwerflichkeit an’s Tageslicht gezogen ist, nicht nur den Haß ihrer Arbeiter, sondern auch die Verachtung ihrer Standesgenossen zuziehen würde. Es [561] braucht kaum erwähnt zu werden, daß es nicht überall des Schaffens neuer, besonderer Vereine bedarf, daß in sehr vielen Fällen bereits bestehende Vereinigungen verschiedener Art, auch dann, wenn die Mitglieder nicht lediglich Arbeitgeber sind, die Arbeit, um die es sich hier handelt, aufnehmen können, so z. B. Gewerke, Innungen, Handwerker, Fabrikanten- und selbst Bildungsvereine.
Diejenigen, welche über Organisation derartiger Vereine und die einschlägige Literatur Aufklärung wünschen, werden gewiß unschwer in ihrer Nähe Männer finden, welche ihnen mit ihrem Rathe zur Seite stehen. Wo dies nicht der Fall ist, giebt ohne allen Zweifel das Secretariat des „Mittelrheinischen Fabrikantenvereins“ in Mainz gern auf einzelne specialisirte Fragen Auskunft.[2]
Möge dieser Mahnruf an meine Genossen nicht ungehört verhallen! Ich wiederhole nochmals: wir Arbeitgeber haben die moralische Pflicht und es liegt in unserem eigenen Interesse, dafür zu sorgen, daß der sociale Friede wiederkehre und dauernd gesichert bleibe. Sorgen wir dafür, daß diejenigen Mißstände unseres socialen und wirtschaftlichen Lebens, über welche die Arbeiter mit Recht sagen, beseitigt werden, sichern wir uns das Vertrauen der Letzteren und ihre Mitwirkung bei unseren Bestrebungen zu ihrem Wohle, und der Erfolg kann nicht ausbleiben.
- ↑ Postsparcassen sind eine englische Erfindung und vor der Hand auch von Belgien, Holland und der Schweiz nachgeahmt. Sie erleichtern dem kleinen Manne das Sparen dadurch, daß die Postverwaltung des Staats es ist, welche Buchung, Aufbewahrung und Verzinsung der Einzahlungen besorgt. Von den 5337 Sparcassen Großbritanniens gehören nicht weniger als 4853 zu den Postsparcassen.
- ↑ Ueber die bereits erprobten Maßregeln zum Besten der Arbeiter findet man Vieles in der schon erwähnten Veröffentlichung des preußischen Handelsministeriums, in dem in Berlin bei Leonh. Simion erscheinenden „Arbeiterfreund“, in den bei „Duncker und Humblot“ in Leipzig herauskommenden Schriften des „Vereins für Sozialpolitik“, in den „Mittheilungen des Mittelrheinischen Fabrikantenvereins“ und in der „Société industrielle de Mulhouse“, in dem bei Chr. Limbach in Wiesbaden 1875 erschienenen Schriftchen: Maßregeln zum Besten der Fabrikarbeitern von F. Kalle etc. Die Red.