Ein gemeingefährliches Testament
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[75] Ein gemeingefährliches Testament. – Der im Jahre 1791 in Glogau verstorbene Justizrat Sack hatte über sein auf 256 253 Reichstaler sich belaufendes Vermögen derart testiert, daß dasselbe eine Familienstiftung bilden sollte, aus der den Mitgliedern der Familie Sack Stipendien in gewisser Höhe ausgezahlt werden sollten. Da jedoch den Verfügungen des Erblassers gemäß nur ein geringer Teil derselben zu jenen Zwecken verwendet, der andere zum Kapital geschlagen wurde, so fand sich nach zehn Jahren bereits ein sehr bedeutender Zuwachs vor. Hierdurch aufmerksam geworden, ließ der Nachlaßverwalter das weitere Anwachsen des Kapitals durch den fortwährenden Zugang der Zinsen nachrechnen und so feststellen, daß das Vermögen der Sackstiftung schon nach zweihundert Jahren auf 1083 Millionen Taler angewachsen sein würde. Dies wurde dem Justizministerium gemeldet, und auf dessen Veranlassung wieder erließ der König von Preußen im Jahre 1803 eine Kabinettsverordnung, in der es wörtlich heißt: „Dieweil festgestellt ist, daß das Vermögen der Sackschen Stiftung zu Glogau bereits nach dreihundert Jahren alles Geld der Erde in sich vereinigen würde, falls den Bestimmungen des Stifters in allen Punkten nachgegangen würde, so bestimmen Wir hiermit wegen Gemeingefährlichkeit besagten Testamentes, daß das Kapital die Summe von 330 000 Reichstaler nicht übersteigen und der jährliche Überschuß zu wohltätigen Zwecken verwendet werden soll.“