Ein großes nordamerikanisches Sängerfest
[352] Ein großes nordamerikanisches Sängerfest. welches im nächsten Jahre stattfinden soll, hat Veranlassung zu einem Preiswettkampf für Tondichter gegeben, zu welchem der betreffende Festausschuß unsere deutschen Componisten durch die Gartenlaube aufzufordern bittet. Wir kommen diesem Wunsche gern nach, indem wir die Aufforderung des Festausschusses selbst der uns zugänglichen Oeffentlichkeit hiermit mittheilen, wobei wir allerdings nicht verschweigen können, daß uns weder der ausgesetzte Preis (denn auch für einen Text hat der Componist mit zu sorgen) noch die Bestimmung, welche sämmtliche eingesandten Compositionen ohne Weiteres für Eigenthum des Baltimore-Sängerbundes erklärt, geeignet erscheinen, für das Unternehmen Kräfte von Ruf und Bedeutung zu gewinnen.
Der Festausschuß für das im Sommer 1869 zu Baltimore zu feiernde eilfte allgemeine Sängerfest des „Nordöstlichen Sängerbundes von Amerika“ erläßt hiermit an die Herren Componisten die freundliche Einladung, sich durch Einsendung von Original-Compositionen um die von besagtem Festausschuß ausgesetzten Preise zu bewerben. Indem der Festausschuß dem Componisten über die Wahl des Charakters der Composition im Allgemeinen freie Hand läßt, wünscht er nur, daß folgenden Punkten Rechnung getragen werde: Die Composition soll für Männerstimmen mit voller Orchesterbegleitung geschrieben sein und mögen darin Chöre mit Quartett und Solosätzen nach Belieben des Componisten abwechseln; ihre Ausführung soll ungefähr zehn Minuten Zeit in Anspruch nehmen, und braucht der Inhalt nicht gerade kirchlichen Stils zu sein. Jede Composition muß mit einem Motto versehen und von einem mit dem gleichen Motto überschriebenen versiegelten Couvert, die Adresse des Componisten enthaltend, begleitet sein. Componisten in den Vereinigten Staaten senden ihre Arbeiten vor dem 15. October 1868 an den correspondirenden Secretär des Festausschusses ein unter der Adresse: „Henry Vees, North West corner of Lombard & South Street, Baltimore, Md Componisten in Europa dagegen adressiren an „Herrn Johannes Heckemann in Bremen“, welcher sodann sämmtliche bei ihm vor dem 1. October 1868 eingegangenen Arbeiten an den genannten Secretär übermacht. Spätere Einsendungen können keine Berücksichtigung finden. Am 1. November laufenden Jahres werden sodann sämmtliche eingelaufenen Arbeiten einem Preisgericht, bestehend aus fünf anerkannt tüchtigen, persönlich nicht interessirten Musikern, deren Namen innerhalb zwei Monaten zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, zur Entscheidung vorgelegt. Dem Urtheil dieses Preisgerichts gemäß wird dann der besten Composition ein Preis von einhundert Dollars in Gold und der zweitbesten ein Preis von fünfzig Dollars, ebenfalls in Gold, zuerkannt, worauf die Couverte geöffnet und die Namen der betreffenden Componisten veröffentlicht werden. Beide Preiscompositionen sollen während des erwähnten Festes zur Aufführung gebracht werden. Alle eingesandten Compositionen bleiben Eigenthum des Baltimore-Sängerbundes, die Componisten behalten jedoch das Verlagsrecht.
Der Festausschuß hofft auf eine rege Betheiligung amerikanischer sowohl, als europäischer Componisten um so mehr, als eine Einladung zum Feste an sämmtliche Gesangvereine Amerikas und Deutschlands ergehen wird, dasselbe durch allseitige Betheiligung zu einem wirklich internationalen Gesangsfeste zu gestalten.
Im Auftrage des Festausschusses | |
Henry Vees, | Gev. P. Steinbach, |
Corr. Secr. | Präsident. |