Ein vornehmer Ofen

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Titel: Ein vornehmer Ofen
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aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 99
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[97]

Das Verbrennen von eingezogenen Werthpapieren in Berlin.
Nach einer Zeichnung von W. Zehme.

[99] Ein vornehmer Ofen. (Zu dem Bilde S. 97.) In dem Gebäude der Reichsdruckerei zu Berlin befindet sich ein Ofen, welcher nicht mit gemeinem Holze oder noch gemeineren Kohlen gespeist wird, nein, seine Hauptnahrung besteht aus lauter Werthpapieren. Nicht als ob es heute in Berlin einen Fugger gäbe, der sich ein Vergnügen daraus machte, von Zeit zu Zeit zur Ergötzung eines bedrängten Schuldners Schuldscheine in Rauch aufgehen zu lassen, sondern die Sache verhält sich folgendermaßen: Alljährlich sind eine ganze Anzahl eingezogener Kassenscheine, Reichs- und preußische Staatsschuldscheine, ferner solche Werthpapiere, welche beim Druck einen Fehler bekommen haben, zu vernichten. Vorschriftsmäßig hat dies durch Verbrennen zu geschehen. Früher kam es nun vor, daß nach solchen Verbrennungen unverbrannte Reste Gelegenheit zu allerlei Mißbrauch gaben. Um dem für die Zukunft vorzubeugen, hat man ein zwar umständliches, aber sicheres Verfahren eingeschlagen. Eine besondere Kommission, bestehend aus fünf bis sechs hohen Beamten, empfängt die zur Vernichtung bestimmten Papiere, deren Nennwerth sich oft auf Hunderte von Millionen beläuft, in kleinen verschnürten Paketen; sie überliefert dieselben dem eigens hierzu angelegten Ofen, in welchem schon vorher ein starkes Feuer entzündet worden ist – unser Bild zeigt die Herren eben bei dieser Thätigkeit. Sind die Päckchen vor den Augen der Kommission verbrannt, so wird dicht über dem Feuer ein enger Rost vorgeschoben, welcher ein Herausnehmen unverbrannter Papierreste verhindert, außerdem wird der ganze Ofen seitens der Kommission noch durch einen Deckel geschlossen. Damit aber nicht etwa ein nur angesengter Hundertmarkschein durch den Schornstein entweiche, hat man diesem einen langen Weg unter dem Hof durch, dann an einem Hinterhause empor angewiesen, und erst dort führt er vier Treppen hoch ins Freie. Und selbst hier hat man noch eine Absperrung vorgenommen; ein Rost mit feinem Maschennetz deckt die Mündung, daß auch nicht der kleinste Fetzen entwischen kann. – So ist mit allem Aufwand von Scharfsinn dafür gesorgt, daß die zum Feuertode verurtheilten Werthpapiere auch wirklich diesen Tod sterben und nicht etwa irgendwo wieder zu einem gänzlich gesetzwidrigen Leben erwachen.