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Eine Enttäuschung

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Textdaten
Autor: Otto Seeck
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Titel: Eine Enttäuschung
Untertitel:
aus: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie, Band 10, S. 251–253
Herausgeber: Emil Hübner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1876
Verlag: Weidmannsche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: DigiZeitschriften, Kopie auf Commons
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[251]
MISCELLEN.
EINE ENTTÄUSCHUNG.

Vor einiger Zeit durchlief die Zeitungen die Notiz, dass in Marburg ein bisher unbekanntes Fragment aus der besten Zeit der lateinischen Litteratur entdeckt sei und nächstens der Oeffentlichkeit übergeben werden solle. Eine Vita Catonis, die dem Plutarch als Quelle gedient hatte, musste natürlich Erwartungen auf die reichsten und wichtigsten Aufschlüsse wach rufen, und regten sich auch bei den Meisten leise Zweifel, die Nachricht klang zu erwünscht, als dass man sie nicht gern geglaubt hätte. Auch ich war so sanguinisch, dies zu thun, auch ich erwartete mit Ungeduld die Zeit, wo der neue Classiker in meine Hände kommen würde; doch als ich ihn endlich hatte und die Vorrede überspringend erwartungsvoll zum Texte eilte, was waren die ersten Worte, die mein Auge traf? et ludos inspicere purpurea ueste!! Nissen hat, wie er sagt, nur mit grosser Anstrengung die erloschenen Züge der Handschrift entziffern können: ich an seiner Stelle würde, sobald ich jene Worte gelesen hätte, die weitere Mühe gespart haben, denn mit Ausnahme des et, wogegen nichts einzuwenden ist, steckt in jedem mindestens ein Schnitzer. 1) sagt man nicht ludos inspicere, sondern ludos spectare; 2) ist in purpurea ueste der blosse Ablativ ohne cum oder indutus oder etwas Aehnlichem vielleicht nicht unmöglich, aber zum Mindesten sehr ungewöhnlich: Cicero oder auch Tacitus hätte wahrscheinlich purpuratum geschrieben; 3) braucht man, wenn man ein Privilegium mittheilt, auch [252] Worte, welche sich denen der officiellen Formel nähern, und sagt daher nicht uestis sondern toga; 4) heisst in jener Zeit das Triumphalgewand – und dieses soll doch nach Nissen gemeint sein – nicht toga purpurea, sondern toga picta; endlich ist die Verleihung dieser stolzen Tracht an einen blossen Tribunicier, der sich keines andern Verdienstes um den Staat rühmen konnte, als dass er grosse Gelder eingezogen hatte, ohne zu stehlen, ein baarer Unsinn. Der ganze Satz ist also weiter nichts, als eine schlechte Uebersetzung des Plutarchischen: τὰς θέας αὐτὸν ἐν ἐσθῆτι περιπορφύρῳ θεάσασθαι, lateinisch: praetextatum ludos spectare. Freilich meint Nissen: ius praetextae datum uix opus erat commemorare, cum praetura functo sponte contingeret; aber Cato war damals eben noch nicht praetura functus, er hatte nur die Quästur und das Tribunat bekleidet, und wenn man ihm daher anticipirend die Insignien des curulischen Amtes verlieh, ehe er das Amt selbst antrat, so war dieses schon fast mehr Ehre, als er verdiente.

Ich weiss kaum, ob es der Mühe lohnt, noch mehr Pröbchen aus diesem „Classiker“ zu bieten, auch hat mich Nissen selbst zum Theile dessen überhoben, da er am Ende seiner Abhandlung einige – durchaus nicht alle – Stellen gesammelt hat, „quae ab usitato dicendi genere recedere uidentur“ d. h. zu deutsch, die sprachlich unmöglich sind oder erst in spätester Zeit Analogien finden. Wer ein ganz klein Wenig Latein versteht und nicht, wie dies Nissen gegangen sein wird, durch die Freude an dem neuen Funde völlig verblendet ist, muss nach der ersten halben Seite des Fragmentes sehen, dass dasselbe nicht mehr dem Alterthum angehören kann; liest er dann noch weiter, so findet er die reine Travestie des Plutarch, keine einzige bisher unbekannte Notiz, welche nicht auf einem Missverständniss des Originals beruhte. Mehr zur Erheiterung als zur Belehrung theile ich daher noch nur wenige Musterstücke einer trefflichen Uebersetzung und eines noch trefflicheren Stiles mit.

Plut. 40 μὴ γεγονέναι τὴν ἀποστολὴν νόμιμον ἄρχοντος παρανόμου ψηφισαμένου. An. Marb. neque fuisse secundum leges profectionem eius (statt suam) in Cyprum, cum is tribunus referret, qui auctoritatem non haberet. Wer hat je bei einem classischen Schriftsteller referre für legem rogare, auctoritas für potestas (Amtsgewalt) angewandt gefunden?

Plut. 41 γνώμην ἐποιήσαντο, κοινῇ δευτέραν ὑπατείαν [253] μετιέναι An. Marb. communicato consilio statuissent secundum consulatum inire (μετιέναι!!). Der Uebersetzer hat das Wort κοινῇ, welches von μετιέναι abhängt, fälschlich auf γνώμην ἐποιήσαντο bezogen, daher communicato consilio.

Plut. 42 ὑπ’ αἰδοῦς τῶν πολλῶν ἐν δεινῷ πολλῷ τιθεμένων ἀποδόσθαι Κάτωνα ταῖς ψήφοις, ὃν καλῶς εἶχε πρίασθαι τῇ πόλει στρατηγόν. Die ganze Stelle ist offenbar auf den Gegensatz von ἀποδόσθαι (für die Geldbestechung des Pompejus bei der Wahl übergehen) und πρίασθαι zugespitzt; unser grosser Unbekannter verstand aber zu wenig Griechisch, um dies zu begreifen, und übersetzte daher wie folgt: erubentibus (sic) cunctis suffragium non reddere (ἀποδόσθαι!!) Catoni praeturam petenti, qui uel pretio comparandus foret ad eum magistratum gerendum. Ich denke dieses ist genug und übergenug, denn bei einer Arbeit, die ihrem ganzen Inhalt nach so verfehlt ist, wie die Nissens, lohnt es wohl nicht, auf jeden Irrthum im Einzelnen den Finger zu legen. Nur das sei noch hinzugefügt, dass die Uebersetzung nicht einmal für die Kritik des Plutarch irgend eine nennenswerthe Ausbeute zu gewähren scheint; wenn sie also dem Zwecke, den sie früher erfüllt hat, zurückgegeben und wieder als Emballage verwendet wird, so schafft sie zwar einen unscheinbaren Nutzen, aber doch den grössten, welchen man von ihr erhoffen kann[1].

Berlin.
Otto Seeck.
  1. Wie ich nachträglich sehe, hat Gutschmidt (Litt. Centr. No. 35) die Nissensche Novität als das erkannt, was sie ist. Ich kann ihm nur in jeder Beziehung beistimmen, selbst im Lobe der Latinität unseres Fragments, welche allerdings für das Mittelalter aussergewöhnlich gut wäre, doch theile ich auch seine Zweifel, dass die Handschrift wirklich dem dreizehnten Jahrhundert angehört.

Anmerkungen (Wikisource)

Das hier verrissene Werk: Vitae Catonis fragmenta Marburgensia nuper reperta. Praemisit Henricus Nissen, 23 Seiten. Marburg 1875.