Erinnerungen aus meinem Leben/In den Stürmen des Weltkrieges
Bischof Willibrord betrachtete es stets als seine Hauiataufgabe Freud und Leid mit seinen Diözesanen zu teilen, allen alles zu werden. Alle seine Sorgen und Mühen bezweckten nur das eine, seine Uniergebenen im Guten zu fördern und zu festigen. Er hatte im Laufe der Jahre viel erreicht. Das religiöse Leben stand in seiner Diözese in schöner Blüte, die herrliche Früchte versprach. Da brach der Weltkrieg aus. Er zerstörte viele Hoffnungen und hemmte die religiöse Weiterentwicklung der Diözese.
Für Bischof Willibrord bedeuten die vier Kriegsjahre die leidenvollste Zeit seiner bischöflichen Regierung. Sie stellten ihn vor Aufgaben, die seiner durch und durch friedlichen, auf Versöhnung eingestellten Natur ferne lagen. Mit Weltpolitik beschäftigte sich der Metzer Oberhirte wenig, der Seelenpolitik galt immer sein erstes Interesse. Wie schwierig mußte darum die Lage des Bischofs sein in einem Lande, das dem Kriegsschauplatz so nahe war, in einem Lande, das zwar zu Deutschland gehörte, aber trotz der vierundvierzigjährigen deutschen Oberherrschaft zu einem großen Teile seit jeher, was Kultur und Sprache anlangt, französisch war und blieb.
Im Anfange des Krieges erfüllte freilich, wie der Bischof in seinen kurzen Mitteilungen über das erste Kriegsjahr ausdrücklich betont (siehe S. 128), das lothringische Volk, mit dem Klerus an der Spitze, seine staatsbürgerlichen Pflichten gewissenhaft.
Das wurde nach und nach anders. Mehr und mehr griff in weiten Kreisen der Bevölkerung eine gewisse Unzufriedenheit um sich. Schuld daran waren nicht bloß die Härten, die der Krieg in Deutschland überhaupt und in einem Grenzlande doppelt notwendig machte, sondern vor allem Härten, die von der während des Krieges in Lothringen herrschenden Militärregierung wohl größtenteils hätten vermieden werden können (siehe S. 128). Die Folge dieser Härten war ein Umschlag der Stimmung, der sich immer mehr bemerkbar machte. Der Bischof, der die Herzen seiner Untergebenen wie keiner [194] kannte, litt sehr darunter. So gut er konnte, suchte er zu vermitteln und den teilweise wohl berechtigten Klagen durch Verhandlungen mit den Behörden abzuhelfen.
Das war allerdings nicht immer leicht und verwickelte hie und da den Oberhirten in scharfe schriftliche Fehden. Bischof Willibrord wahr nichts weniger als eine Streitnatur. Aber wenn es not tat, wenn es sich um die Wahrung seiner bischöflichen Rechte handelte, konnte er hart sein wie Granit. Nicht um Haaresbreite ließ er dann ab von den Rechten der Kirche. Diese Unbeugsamkeit in der Wahrung der kirchlichen Interessen bei unbefugten Eingriffen oder folgenschweren falschen Auffassungen hat viel dazu beigetragen, daß Bischof Willibrord immer mehr stieg in der Achtung seiner Diözesanen, soweit sie von diesen Vorgängen Kenntnis erhielten. Doch waren solche ungewohnten Aufregungen und Kämpfe wohl auch mit daran schuld, daß seine Körperkräfte abnahmen und er am Schlusse des Krieges, man kann sagen, sogut wie gebrochen war.
Es ist noch nicht an der Zeit, über diese Leiden und Kämpfe ausführlich zu handeln. Er selbst sprach fast gar nie davon und wich Fragen darüber aus. Einmal ist ihm aber während seiner Krankheit in Lichtental einem Prälaten gegenüber eine Bemerkung entschlüpft, die tief blicken läßt. Mit einem Seufzer sprach er: »Ja, wenn ich reden könnte ...!« Auch hier soll aus dieser schweren Zeit nur weniges zur Ergänzung seines eigenen Berichtes mitgeteilt werden.
Wie man es von einem katholischen Bischof erwarten durfte, bestrebte sich Bischof Willibrord, über den Parteien zu stehen und nach allen Seiten hin gerecht zu sein. Das war in Lothringen damals doppelt notwendig, aber auch doppelt schwer. Niemand in seiner Diözese hat dem Bischof Unparteilichkeit abgesprochen. Doch hat er andererseits auch seine eigenen Pflichten gegen sein deutsches Vaterland nie vergessen. Er gab »dem Kaiser, was des Kaisers war«, und hielt auch seine Diözesanen stets zu loyaler Gesinnung an. Mit der gleichen Festigkeit forderte er aber auch von allen, daß man »Gott gebe, was Gott gehört«.
[195] Beim Ausbruch des Krieges weilte Bischof Willibrord zur Herstellung seiner angegriffenen Gesundheit im Jordanbad in Württemberg. Von dort richtete er am 6. August 1914 Worte des Trostes und der Aufmunterung an seine Diözesanen. Unter dem gleichen Datum ermahnten auch die beiden Generalvikare Pelt und Cordel die Priester, »in dieser schweren Zeit dem christlichen Volke Trost und Gottvertrauen einzuflößen und Ruhe sowie treue Erfüllung aller gesetzlichen und patriotischen Pflichten durch Wort und Beispiel zu empfehlen.« Auch in den folgenden Jahren war es dem Bischof ein Herzensanliegen, seine schwer geprüften Diözesanen immer wieder zu trösten und aufzurichten. Die heilige Firmung spendete er wie in Friedenszeiten, wenn auch manchmal von feindlichen Fliegern bedroht. Es war ihm ein großer Schmerz, daß so manche kirchliche Veranstaltungen, wie z.B. die Diözesansynoden und die gemeinsamen Priesterexerzitien, nicht mehr möglich waren.
Da er überzeugt war, daß die für Deutschland ungünstige Stimmung in Elsaß-Lothringen sich änderte, wenn die Reichslande ein selbständiger Bundesstaat würden (s. S. 129), richtete er im September 1917 an den Heiligen Stuhl die Bitte, beim künftigen Friedensschluß in diesem Sinne tätig zu sein. Zur gleichen Zeit wandte er sich mit demselben Anliegen in ausführlicher Begründung an den bayrischen Ministerpräsidenten Graf von Hertling und bat ihn, er möge seinen Einfluß in dieser Angelegenheit geltend machen. Im Oktober 1915 erreichte er durch die Vermittlung von Erzberger, daß seine Korrespondenz mit dem Kardinalstaatssekretär geschlossen geführt werden durfte; bis dahin war auch sie der Militärzensur unterworfen.
Sehr nahe ging es Bischof Willibrord, daß manche seiner Geistlichen auf bloße Verdächtigung oder falsche Anklage hin, ohne die Gelegenheit zu bekommen, sich verteidigen zu können, im Lande interniert oder ausgewiesen wurden. Der Oberhirte nahm sich ihrer den Behörden gegenüber immer wieder energisch an. Noch am 22. Oktober 1918 wandte er sich an den Staatssekretär in Straßburg [196] mit der Bitte, doch endlich einmal dreizehn ausgewiesene lothringische Priester heimkehren zu lassen; seine Schritte beim Reichskanzler, beim Generalkommando des einundzwanzigten Armeekorps und beim Oberbefehlshaber Herzog Albrecht seien erfolglos gewesen; man möge doch diese harte Maßregel außer Kraft setzen. Der Bischof besuchte die internierten Priester und tröstete sie; so benützte er z.B. die Bischofskonferenz in Fulda jedesmal, um seine in Hünfeld zurückgehaltenen Priester aufzusuchen.
Einen schweren Kampf hatte der Bischof mit einzelnen Militärbehörden wegen des in manchen Pfarreien notwendigen Gebrauchs der französischen Sprache beim Gottesdienste. Es kostete ihm viele Mühe, die Behörden davon zu überzeugen, daß in Pfarreien, wo eine größere Anzahl meist älterer Leute der deutschen Sprache nicht mächtig ist, das Bedürfnis nach einer französischen Predigt vorlag. Die gewaltsame Unterdrückung der französischen Sprache, so schrieb er einmal, fördere das Deutschtum nicht, erziehe im Gegenteil Heuchler und, indem sie die Volksseele in den tiefsten Gefühlen verletze, sammle sie einen inneren Groll an, der seiner Zeit in unliebsamer Weise zum Ausdruck kommen müsse. Das Ergebnis dieser Verhandlungen war schließlich ein Übereinkommen zwischen den Civil- und Militärbehörden und der bischöflichen Kurie vom 29. September 1915, wodurch die Pfarreien der Diözese in vier Gruppen geteilt wurden: davon umfaßte
Gruppe A:
- alle Pfarreien, in denen »vorläufig« nur in französischer Sprache gepredigt werden durfte, für einquartierte Soldaten auch in deutscher Sprache.
Gruppe B:
- Pfarreien mit Predigt in deutscher und französischer Sprache, für eine sprachliche Minderheit nur kurze Predigt.
Gruppe C:
- Pfarreien, in denen beim Hauptgottesdienst deutsche Predigt gehalten wurde, daneben regelmäßig ein zweiter, weniger feierlicher Gottesdienst in französischer Sprache.
Gruppe D:
- Pfarreien mit nur deutscher Predigt.
[197] Bei der Bekanntmachung dieser Vereinbarung ersuchte der Bischof die Pfarrer, sie loyal durchzuführen, damit keine berechtigten Klagen laut werden. Sie sollen überhaupt nicht nur jede Verletzung der nationalen Gefühle meiden, es sei auch ihre Pflicht, die Gläubigen zu gewissenhafter Erfüllung aller vaterländischen Pflichten anzuhalten.
Auch sonst hatte die Militärbehörde an den kirchlichen Verhältnissen der Diözese manches zu tadeln, so z. B. klagte man, es sei in der Erziehung des Klerus und in der kirchlichen Verwaltung der französischen Sprache ein Einfluß geblieben, wie er aus dem tatsächlichen Sprachenverhältnisse nicht erklärt werden könne, auch würden die bischöflichen Erlasse nur in der französischen Diözesanzeitschrift »Revue ecclésiastique de Metz« veröffentlicht. Letzteres war seit 1904 tatsächlich so, allein die Revue war nicht das Amtsorgan des Ordinariates und wurde zudem von der Zensur gleich nach Beginn des Krieges verboten; statt ihrer erschienen 1915 die »Amtlichen Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates«, 1916-1918 das »Kirchliche Amtsblatt für die Diözese Metz«.
In schweren Konflikt kam der Bischof mit dem Kommandanten der Festung Diedenhofen (siehe S. 130)[1]. Dort war, wie der Oberhirte sich äußert, monatelang ganz einseitig das Beten und Predigen in der Sprache eines Teiles des Volkes in den Kirchen verboten und der Gottesdienst unter Polizeiaufsicht gestellt; man überwachte die Gläubigen, ob sie in den französischen oder deutschen Gottesdienst gingen. Bischof Willibrord betonte, daß man dadurch dem Deutschtum den allerschlechtesten Dienst geleistet habe, auch legte er feierlich Verwahrung ein gegen einen derartigen Eingriff in das kirchliche Rechtsgebiet. Bestimmungen über die Zeit des Gottesdienstes, über das, was und wie in den Kirchen gepredigt und gebetet werden solle, gehörten allein in das Amtsbereich des Bischofs. Kein Gesetz gebe der Militärbehörde das Recht, den Gebrauch der französischen Sprache beim Gottesdienste zu verbieten. Darin habe die staatliche [198] Behörde weder im Frieden noch im Kriege etwas zu verordnen. Wenn da und dort über den Mangel an patriotischer Gesinnung bei einzelnen Geistlichen geklagt werde, so sei das zu bedauern, aber auch zu erklären aus der Behandlung, die dem Klerus seit Beginn des Krieges an manchen Orten zuteil geworden sei.
Ein anderer Streitpunkt betraf die Mitbenützung katholischer Gotteshäuser zu akatholischem Gottesdienst. Der Bischof erklärte, ein allgemeines Kirchengesetz verbiete diesen Mitgebrauch; er halte sich daher nicht für befugt, im allgemeinen oder in einem Einzelfalle von diesem Kirchengesetz zu dispensieren. Er könne aber in Anbetracht der gegenwärtigen Lage die Geistlichen anweisen, im Notfalle den Mitgebrauch der katholischen Kirchen durch die Protestanten stillschweigend zu dulden. So geschah es auch. Damit war die Militärbehörde schließlich zufrieden.
Auch der lange Talar und besonders das Beffchen (Rabat) der Geistlichen war manchen Militärbeamten ein Dorn im Auge. Der Bischof wurde ersucht, beides abzuschaffen, die Priester sollten statt des auffälligen Talares die kurze Sutanelle tragen. Der Oberhirte ging auf dieses Verlangen nicht ein, da der Talar das eigentliche Priestergewand sei. Dem Verlangen des Militärkommandos kam er aber insoweit entgegen, als er am 30. Oktober 1914 den Priestern das Tragen des Beffchens[2] untersagte. Ende Dezember schärfte er dieses Verbot noch einmal ein, da man darin ein Zeichen der feindseligen Gesinnung gegen Deutschland sehe und sich ein Priester dadurch großen Unangelegenheiten aussetze.
Auch in einem anderen Punkte glaubte der Bischof dem Drängen der Regierung in etwa nachgeben zu müssen. Es waren Klagen darüber laut geworden, daß die Verehrung der seligen Jeanne d'Arc in französisch-nationalistischem Geiste mißbraucht werde, besonders in manchen Vereinen. Daraus entstanden da und dort Verdächtigungen. [199] Um diese dem Klerus und dem Volke zu ersparen, richtete der Bischof am 20. April 1915 ein vertrauliches Schreiben an die Erzpriester seiner Diözese mit folgender Erklärung:[3] Da unter den jetzigen Umständen die Verehrung der Seligen zu politischen Zwecken benützt werden könne, sollen die Priester das Bild der Seligen von den Kirchen und Prozessionen fernhalten; wenn sich in der einen oder anderen Kirche ein Bild der Seligen fände, sollen sie es klug daraus entfernen. Damit handelte der Bischof genau nach kirchlicher Vorschrift, die es nicht erlaubt, Bilder oder Statuen eines Seligen in einer Kirche aufzustellen, ohne besondere Erlaubnis des heiligen Stuhles. Diese Erlaubnis hatte der Bischof damals für die selige Jeanne d'Arc nicht erhalten, obwohl er am 18. Februar 1913 in Rom um das Recht nachsuchte, das Fest der Seligen in der Diözese feiern zu dürfen.
Durch eine Indiskretion kam am 5.Mai 1915 in der »Straßburger Post« die Nachricht, der Bischof von Metz habe befohlen, die Statuen der Seligen aus den Kirchen und Pfarrhäusern zu entfernen. Nun erhob sich ein Sturm der Entrüstung in den französischen Zeitungen, welche die Nachricht in entstellter Form brachten. Man sah darin ein großes Unrecht gegen den Kult einer von der Kirche selig gesprochenen Jungfrau und eine Verletzung der heiligsten Empfindungen vieler Katholiken, die so große Hoffnungen auf die Fürbitte der Seligen setzten. Generalvikar Pelt sandte Berichtigungen an französische Zeitungen, die aber zum Teil gar nicht aufgenommen wurden. Der Bischof klärte in einem ausführlichen Schreiben den heiligen Stuhl über den Vorfall auf und man erkannte dort, daß er kirchlich korrekt gehandelt habe.
Wieviel Bitterkeit verursachten solche und ähnliche Vorkommnisse dem Metzer Bischof! Er ließ sich dadurch nicht abschrecken, sondern ging ruhig seinen Weg weiter und suchte, wie es seine Hirtenpflicht war, unparteiisch allen alles zu sein. Besonders weh tat es ihm, wenn man an seiner Liebe zu seinem Vaterlande zweifelte. [200] Einmal schrieb er an den Gouverneur von Metz: »Euer Exzellenz appellieren an mein deutsches Herz. Ich kann Sie versichern, daß ich mich in der Liebe und Hingebung an mein deutsches Vaterland von niemanden übertreffen lasse. Aber das Herz blutet mir, wenn ich sehe, wie seit Jahren wahre deutsche Interessen gefährdet werden; wie man, statt die Liebe und das Vertrauen der hiesigen Bevölkerung durch verständnisvolle Rücksichtnahme auf ihre religiösen und konservativen Gefühle zu gewinnen, dieselben auf das tiefste verletzt und abstößt durch Maßregeln, die doch schließlich nur einige Äußerlichkeiten betreffen und mit den wahren nationalen Interessen nichts zu tun haben[4].« So dachte, so handelte der Bischof in den schweren Jahren des Krieges. Das katholische Lothringen hat ihm sehr viel zu verdanken, vor allem in den letzten Jahren seiner Wirksamkeit. Das war auch allgemein die Überzeugung seiner Diözesanen.
Der Krieg ging seinem Ende zu. Mitte September 1918 wurde Metz zum erstenmal von einem Ferngeschütz getroffen. Die Stadt kam in Gefahr durch die amerikanischen Feuerschlünde. Dem Bischof bangte nicht für seine eigene Person - oft hatten ja Fliegerangriffe auch sein Leben bedroht, einmal ging eine Bombe im Hofe der bischöflichen Wohnung nieder, richtete großen Schaden an und verletzte den treuen Diener des Bischofs lebensgefährlich -, was dem Bischof nahe ging, war das Schicksal seiner geliebten Bischofsstadt. In seiner Not wandte er sich an die allerseligste Jungfrau Maria, stellte die Stadt unter ihren besonderen Schutz und machte das feierliche Gelübde, ihr zu Ehren eine Statue auf einem freien Platze zu errichten, wenn die Stadt vor der Zerstörung bewahrt bleibe. Die katholische Bevölkerung griff mit Begeisterung den Plan ihres Oberhirten auf und steuerte reiche Geldmittel dazu bei, die Stadtverwaltung stellte den Platz St. Jakob zur Verfügung. Es bereitete dem Bischof eine gewisse Enttäuschung, daß er die Erfüllung dieses Gelübdes nicht mehr erlebte; doch steht sie jetzt bald bevor.
- ↑ Vergl. auch »Bischof Benzler und General von Lochow« in der Zeitschrift »Die Heimat« 2 (1922) S. 57 f.
- ↑ Wie wenig das Beffchen ein ausschließlich französisches Abzeichen der Priester ist, ergibt sich auch daraus, daß es der Kardinalerzbischof von Paris Dubois im Herbst 1921 in seiner Diözese abschaffte.
- ↑ Vergleiche hierüber »Revue ecclésiastique« 26 (1919) S. 115-117.
- ↑ Vgl. »Die Heimat« 2 (1922) 81/84.