Erlass über die Aufstellung von Wegweisern im Herzogtum Magdeburg
-
Seite [1]
-
Seite [2]
-
Rückseite mit Musterzeichnung
|[[1]]WIr Friderich[1] von Gottes Gnaden / König in Preußen / Marggraff zu Brandenburg / des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst / Souverainer Printz von Oranien / zu Magdeburg / Cleve / Jülich / Berge / Stettin / Pommern / der Cassuben und Wenden / auch in Schlesien / zu Crossen Hertzog / Burg-Graff zu Nürnberg / Fürst zu Halberstadt / Minden und Camin / Graff zu Hohenzollern / Ruppin / der Marck / Ravensberg / Hohenstein / Lingen / Moerß / Bühren und Lehrdam / Marquis zu der Vehre und Vlißingen / Herr zu Ravenstein / der Lande Lauenburg und Bütow / auch Arlay und Breda / etc. etc. Geben Unsern sämbtlichen Ständen / Bedienten und Unterthanen Unsers Hertzogthums Magdeburg[2] und Graffschafft Mannßfeld[3] / Magdeburgischer Hoheit / nebst Entbiethung Unsers Allergnädigsten Grusses / hiemit zu vernehmen; Was massen Wir in Gnaden resolviret[4] / daß die auff Unserm Allergnädigsten Befehl in gedachten Unserm Hertzogthum und übrigen Landen / zur Beqvemligkeit der Reisenden gesetzte Wegweiser / auf |[[2]] einerley Art / und zwar mit blau / weiß und Orange Oehlfarbe / nach dem unten stehenden Modell, angestrichen werden sollen. Alldieweil Wir auch selbst wahrgenommen / daß auff denen wenigsten besagter Weiser die Weite oder Zahl der Meilen / nach dem Orte / wohin sie weisen / angezeichnet ist; So wollen Wir / daß solches zugleich auff einen jeden der mehrerwehnten Wegweiser mit angezeichnet werden solle. Solchemnach befehlen Wir Unsern zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordneten Praesidenten und Räthen hiermit allergnädigst / dieserwegen Sorge zu tragen / und daß solches ungesäumt geschehe / gehörige Verfügung zu thun. Uhrkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrifft und vorgedrucktem Insiegel. So geschehen und gegeben Schönhausen den 26. Aug. 1704.
|
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ König Friedrich I. in Preußen
- ↑ ursprünglich Erzstift, kam nach dem Dreißigjährigen Krieg 1680 als Herzogtum an Brandenburg
- ↑ fiel Ende des 17. Jahrhunderts durch Aussterben der Grafen von Mansfeld an Brandenburg-Preußen, da dieses Nachfolger des Lehensgebers, des Erzstiftes Magdeburg war
- ↑ auflösen, zerteilen, in diesem Zusammenhang eine Entschließung fassen und kundgeben