Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 14. Dezember 1869
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(Nr. 388.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, folgenden Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Vereinskontroleure beigeordnet worden, und zwar:
A. im Königreich Württemberg:
- 1) den Hauptämtern zu Rothweil und Sulz der den Hauptämtern zu Friedrichshafen, Constanz und Ueberlingen als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Villaret unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Constanz,
- 2) dem Hauptamte zu Hall der den Hauptämtern zu Stuttgart, Kannstadt und Heilbronn als Vereinskontroleur beigeordnete Großherzoglich Badische Ober-Zollinspektor Abegg unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stuttgart;
B. im Großherzogthum Baden:
- den Hauptämtem Alt-Breisach und Freiburg der den Hauptämtern zu Schusterinsel und Rheinfelden als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Habrecht unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Basel.