Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 20. April 1869

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Zollvereinsbeamten..
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 12, Seite 110 - 111
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. April 1869
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(Nr. 270.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, folgenden Direktivbehörden und Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Vereinsbeamte beigeordnet worden, und zwar:

l. als Vereinsbevollmächtigte:[Bearbeiten]

1) der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion zu Dresden der bisher dem Königlich Wüttembergischen Steuerkollegium zu Stuttgart und der Großherzoglich Badischen Zolldirektion zu Carlsruhe als Vereinsbevollmächtigter beigeordnet gewesene Königlich Preußische Ober-Regierungsrath Daniel mit dem Wohnsitz in Dresden,
2) dem Königlich Württembergischen Steuerkollegium zu Stuttgart und der Großherzoglich Badischen Zolldirektion zu Carlsruhe der Königlich Preußische Geheime Regierungsrath v. Lessing mit dem Wohnsitz in Carlsruhe;

II. als Vereinskontroleure:[Bearbeiten]

A. im Königreich Preußen:[Bearbeiten]

1) den Hauptämtern zu Breslau, Ratibor, Myslowitz und Neustadt der Königlich Bayerische Ober-Grenzkontroleur Hering mit dem Wohnsitz in Breslau,
2) den Hauptämtern zu Görlitz, Mittelwalde, Liebau und Schweidnitz der Königlich Sächsische Ober-Steuerkontroleur Raabe mit dem Wohnsitz in Schweidnitz,
3) den Hauptämtern zu Hannover, Hildesheim und Münden der Königlich Württembergische Zollinspektor Mornhinweg mit dem Wohnsitz in Hannover,
4) den Hauptämtern zu Sebaldsbrück und Geestemünde an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors Hofreiter der Königlich Bayerische Revisions-Oberkontroleur Lossow mit dem Wohnsitz in Bremen,
5) dem Hauptamte zu Colbergermünde der den Hauptämtern Stettin, Swinemünde und Anklam als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Bayerische Zollinspektor Brunner unter Entbindung von der Kontrole des Hauptamtes Anklam und unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stettin,
6) dem Hauptamte zu Anklam der den Hauptämtern Stralsund und Wolgast als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Bayerische Zollinspektor Höher unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stralsund; [111]

B. im Königreich Bayern:[Bearbeiten]

dem Hauptamte zu Furth am Walde der den Hauptämtern zu Waldmünchen und Regensburg als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Revisionsinspektor Hammers unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Regensburg;

C. im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin:[Bearbeiten]

1) den Hauptämtern zu Rostock und Schwerin der Königlich Preußische Ober-Revisor Großjohann mit dem Wohnsitz in Rostock,
2) dem Hauptamte zu Güstrow der Königlich Preußische Steuerinspektor Bensch mit dem Wohnsitz in Güstrow;

D. im Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz:[Bearbeiten]

dem Hauptamte zu Neubrandenburg der Königlich Preußische Steuerinspektor Bensch mit dem Wohnsitz in Güstrow;

E. im Großherzogthum Oldenburg:[Bearbeiten]

dem Hauptamte zu Varel der den Hauptämtern Oldenburg, Delmenhorst und Brake als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Hoffmann unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Oldenburg;

F. in der freien Hansestadt Bremen:[Bearbeiten]

dem zollvereinsländischen Hauptamte zu Bremen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors Hofreiter der Königlich Bayerische Revisions-Oberkontroleur Lossow mit dem Wohnsitz in Bremen.