Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 28. März 1870

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Zollvereinsbeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 6, Seite 48 - 49
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. März 1870
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(Nr. 439.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen folgenden Behörden die nachbenannten Beamten als Vereinsbeamte beigeordnet worden, und zwar:

I. als Vereinsbevollmächtigter:

der Königlich Preußischen Regierung zu Sigmaringen der dem Königlich Württembergischen Steuerkollegium zu Stuttgart und der Großherzoglich Badischen Zolldirektion zu Carlsruhe als Vereinsbevollmächtigter beigeordnete Königlich Preußische Geheime Regierungsrath v. Lessing, unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Carlsruhe;

II. als Vereinskontroleure:

A. im Königreich Preußen:

dem Salzsteueramte zu Stetten der den Hauptämtern zu Stuttgart, Kannstadt, Heilbronn und Hall als Vereinskontroleur beigeordnete Großherzoglich Badische Ober-Zollinspektor Abegg, unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stuttgart;

B. im Königreich Bayern:

dem Hauptamte zu Neuburg am Rhein der bei der Großherzoglich Badischen Zolldirektion in Carlsruhe angestellte Sekretair Kirsch, mit dem Wohnsitz in Carlsruhe;

C. im Königreich Württemberg:

1) den Hauptämtern zu Ludwigsburg, Reutlingen, Eßlingen, Göppingen und Gmünd der den Hauptämtern zu Stuttgart, Kannstadt, Heilbronn und Hall, sowie dem Salzsteueramte zu Stetten als Vereinskontroleur beigeordnete Großherzoglich Badische Ober-Zollinspektor Abegg, unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stuttgart,[49]
2) den Hauptämtern zu Spaichingen und Waldsee der den Hauptämtern zu Friedrichshafen, Rothweil, Sulz, Constanz und Ueberlingen als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Villaret, unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Constanz,
3) dem Hauptamte zu Heidenheim und vom 1. April d. J. ab dem Hauptamte zu Tübingen der den Hauptämtern zu München, Augsburg, Donauwörth und Ulm als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Abbegg,[1] unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Stuttgart;[2]

D. im Großherzogthum Hessen:

den Hauptämtern zu Mainz, Worms und Bingen an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Paalzow der Königlich Preußische Ober-Steuerkontroleur Hahn mit dem Wohnsitz in Mainz.

Berichtigung

Die Berichtigung gemäß Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1870, Nr. 10, S. 77 [77] wurde im Text eingearbeitet.

  1. Vorlage: Offelsmeyer
  2. Vorlage: München