Frühere Dienste einiger Dörfer in der Stolpener Pflege
Oftmals hört man in unseren Tagen die frühere Zeit als die „gute alte Zeit“ rühmen und preisen. In mancher Beziehung mag ja diese Bezeichnung ihre Berechtigung haben, in vielen Dingen aber durchaus nicht. Wer in den früheren Zeiten forscht, der wird so manches gewißlich nicht wiedersehen wollen. Und wenn man die sogenannte „gute alte Zeit“ etwas näher kennengelernt hat, dann wird man unsere Zeit nicht als die schlechteste bezeichnen können. Sehr schwer fielen den Bewohnern von Dörfern und Städten in jener Zeit die Frondienste, und mancher Ort hatte hierin viel zu leisten. So mußten z. B. die Bewohner des Dorfes Fischbach bei Stolpen in früheren Zeiten folgende Dienste verrichten:
24 Personen dieses Dorfes hatten allen Dünger auf den „Stolpnischen Feldern“ zu breiten, ferner jährlich einen Tag auf den Wilschdorfer Vorwerksfeldern Korn und Hafer zu binden, ebenso „2 Malter Feldes hinter Wilschdorf drei Jahre über Sommer den Hafer zu eggen“. 29 Mann mußten alles Küchen- und Brennholz mit abschlagen. Mit 13 Wagen war, so oft es gefordert wurde, Küchen- und Brennholz „im Hannelwalde“ zu fahren, ebenso waren 13 Wagen mit der nötigen Besatzung zu stellen, um die gefangenen Fische aus dem Lindichteiche und dem Fischbacher Teiche „in die Wilschdorfer und Altstädter Hälter“ zu bringen. Sodann waren von Fischbach 6 Wagen zu stellen, um den in „Zschuzwitz und Naundorf“ gewachsenen und geernteten Wein nach Schloß Stolpen zu bringen, ferner den aus der Wurzener Gegend auf der Elbe nach Pirna transportierten Hafer ebenfalls nach der Burg Stolpen zu fahren. Fand auf dem Schlosse Stolpen ein Hausbau statt, dann hatten die Fischbacher Bewohner, ebenso die zu Schmiedefeld, Seeligstadt und Wilschdorf, das nötige Bauholz, sowie Kalksteine und Ziegel herbeizuschaffen. Die Seeligstädter mußten außerdem noch das Gras und Grummet bei der kurfürstlichen Ziegelscheune „hauen, streuen, sammeln und einführen, solche Wiesen kehren, ebnen und Hügel erziehen“. Den Einwohnern zu Schmiedefeld lag noch folgendes ob: „Das Gras im Hanfgarten, unter dem alten großen Graben bis an das Stückicht nach dem Letzschteiche, müssen sie hauen, streuen, sammeln, schobern und einführen. In ihren Dorffluren helfen sie Hasen jagen, daneben wird ihnen von jedem gefangenen Hasen 1 Groschen gegeben.“ –
Vor allen Dingen hatten die Bewohner genannter Dörfer bei den kurfürstlichen Jagden zu fronen. Die Fischbacher mußten 2 Wagen mit den nötigen Mannen „auf den Künzelbaß, Karswald und Fischbacher Holz“ stellen. Sie erhielten keinerlei Vergütung, nur denen „so das Wildpret stachen, wurden für jedes Stück 2 Groschen gegeben“. Diese Jagddienste wurden von den [157] Bewohnern als eine große Last empfunden. Damals gab es in der Stolpener Gegend außer zahlreichem Hochwilde noch allerlei Raubtiere, wie Bären, Wölfe, Luchse und Wildkatzen. Am gefürchtetsten waren die Wolfs- und Luchsjagden. Diese wurden gewöhnlich in den strengsten Wintertagen abgehalten, und Dörfer und Städte hatten die nötigen Treiber zu stellen. Bei mancher Jagd waren weit über 500 Treiber nötig. Diese Jagddienste unterlagen keiner allgemeinen Regelung und Begrenzung, sondern es mußten die Untertanen, „so oft sie erfordert“, dazu erscheinen, und nicht etwa nur zu den Jagden, die in ihrem Amte abgehalten wurden, sondern auch in fremden, entlegenen Gegenden. So mußten die Bewohner von Fischbach, Seeligstadt, Schmiedefeld, Wilschdorf bis nach Hohnstein in der Sächsischen Schweiz kommen. Die Bauern hatten gewöhnlich die Jagdgeräte mit Geschirren dahin zu schaffen und auch wieder von dort zurückzuholen. Die Treiber waren oftmals wochenlang von der Heimat, von Weib und Kind weg. Bei den Wolfsjagden verlor mancher sein Leben, und doch durfte bei hoher Geldstrafe kein Mann bei der angesagten Jagd fehlen. Nur Krankheit entschuldigte. Solche Jagden wiederholten sich im Laufe eines Winters viele Male. So dauerten z. B. im Amte Stolpen die Wolfs- und Luchsjagden im Jahre 1687 vom 10. Januar bis 5. März mit nur kurzer Unterbrechung. Da aber dieser Winter sehr kalt und schneereich war, so blieben von dieser Jagd so viele Treiber zurück, daß Seeligstadt 96 Gulden, Fischbach 112 Gulden und 6 Groschen, Wilschdorf 137 Gulden und 3 Groschen, Schmiedefeld 96 Gulden, Langenwolmsdorf 325 Gulden und 15 Groschen Strafe zu zahlen hatten. Für das ganze Amt Stolpen betrug die Strafe 1400 Gulden. Auf eine eingereichte Bittschrift hin wurde den betreffenden Gemeinden die Strafe um die Hälfte erlassen.
Schlupfwinkel für die zahlreichen Wölfe waren früher in der Stolpener Gegend die waldreiche Masseney bei Seeligstadt und der umfangreiche Karswald bei Fischbach oder der Fischbacher Wald. Noch im Jahre 1750 wurden hier Wölfe erlegt.
Groß war der Schaden, den das Wild verursachte. Feld- und Gartenbesitzer waren wahrlich schlimm daran. Die erste Wildschädenvergütung gewährte den Feldbesitzern Kurfürst August der Starke. Diese Vergütung erstreckte sich gewöhnlich auf ganze Gemeinden und bestand in der Erlaubnis, in den Königlichen und Kurfürstlichen Forsten Holz zu lesen, Streu zu rechen, das Vieh darin zu weiden. –
Die Frondienste erhielten sich mit weniger Abänderung bis in das 19. Jahrhundert. Es gibt noch alte Leute in den Dörfern, welche in ihrer Jugend Frondienste tun mußten. –