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Friedrich Helbig †

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Textdaten
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Titel: Friedrich Helbig †
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aus: Die Gartenlaube, Heft 37, S. 627
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Todesnachricht von Friedrich Helbig
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[627] Friedrich Helbig †. Den Lesern der früheren Jahrgänge der „Gartenlaube“ ist der Name Friedrich Helbig wohlbekannt. Mit ihm war ja eine Reihe fesselnder Kultur- und zeitgeschichtlicher Artikel gezeichnet. Vor allem war aber Friedrich Helbig durch eine Anzahl von Aufsätzen bekannt geworden, in welchen die traurigen Schicksale der Opfer der irrenden Justiz geschildert wurden und die warm für eine Entschädigung unschuldig Verurteilter eintraten. In den letzten Jahren war Helbigs Name in den Spalten unseres Blattes nicht mehr vertreten, denn ein langwieriges Herz- und Nierenleiden hat leider den einst so regen und arbeitsfreudigen Geist frühzeitig gelähmt. Die Hoffnungen auf allmähliche Genesung haben sich trügerisch erwiesen und am 8. August wurde Friedrich Helbig in Jena vom Tode ereilt. In derselben Stadt erblickte er am 1. Dezember 1832 das Licht der Welt. Er wählte die Rechtswissenschaft zu seinem Beruf, widmete sich aber daneben eifrig kulturgeschichtlichen Studien und war auch dichterisch thätig. Er verfaßte eine Anzahl von Dramen, deren Stoffe er vornehmlich der thüringischen Geschichte entlehnte, und schrieb auch einige Festspiele für Thüringer Jubiläen. Bis zum Jahre 1893 war er als Rat am Landgericht in Gera thätig und siedelte dann nach seiner Vaterstadt Jena über. Seine volkstümliche schriftstellerische Thätigkeit war vom besten Erfolg begleitet und den schönsten Lohn brachte ihm das mannhafte Eintreten für das Los unschuldig Angeklagter und Verurteilter. Helbigs Artikel in der „Gartenlaube“ haben wesentlich zu einer ersprießlichen Lösung jener wichtigen Frage des Gemeinwohls beigetragen. Dieses Verdienst wird auch gegenwärtig von der Tagespresse anerkannt, welche dem Verblichenen den ehrenden Beinamen eines „Anwalts der Unschuldigen“ gegeben hat. Möge er als solcher im dankbaren Andenken der Nachwelt fortleben! *