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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Das Kirchenwesen

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Die Bau-, Grab- und Kunstdenkmale in Heilsbronn »
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4. Das Kirchenwesen.

Die Bewohner des Ortes: Feldarbeiter, Handwerker, Bedienstete an der Fürsten- und deutschen Schule, Gymnasiasten, waren zwar seit der Reformationzeit gleichen Bekenntnisses, Lutheraner, aber bis ins 18. Jahrhundert ohne Selbständigkeit, [218] ohne Ansässigkeit, ohne Grundbesitz; sie bildeten keine politische, auch keine kirchliche Gemeindekorporation. Keiner hatte, Stolgebühren ausgenommen, für kirchliche Zwecke und Handlungen etwas zu leisten; Alles bestritt die Amtskasse. Nachdem aber, wie bei Nr. 2 berichtet wurde, die Regierung in ihrem eigenen pekuniären Interesse viele selbstständige Anwesen gegründet und den Ansiedlern eine Gemeindeverfassung oktroyirt hatte, so verfuhr sie in gleicher Weise bezüglich des Kirchenwesens. Sie oktroyirte 1719 die Einführung des Klingelbeutels und des Verkaufs der Kirchenstühle und gründete dadurch eine Gotteshauskasse, Lokalkirchenstiftung, hauptsächlich zur Bestreitung der Almosen, theilweise zur Anschaffung von Kommunionwein, Hostien und Paramenten, wofür bisher ausschließlich die Klosteramtskasse zu sorgen hatte. Einnehmer und Verrechner der Gelder vom Klingelbeutel und von Kirchensitzen und Verleiher der Kirchensitze war der Klosterverwalter. Als hieraus ein Kompetenzkonflikt erwuchs, verfügte die Regierung, daß der Verwalter gemeinschaftlich mit dem Prediger hierbei zu verfahren habe. Die Lokalkirchenstiftung erhielt von dem reichen Klostergute nichts und blieb daher unbedeutend. Dagegen hatte sie auch für Baufälle an Kultusgebäuden nichts zu leisten. Erst im 19. Jahrhundert versuchte es der Fiskus, wenigstens die Wendung kleiner Baufälle der Lokalkirchenstiftung aufzubürden. Die Administration des geringen Kirchenvermögens wurde einer von der Gemeinde gewählten Kirchenverwaltung übertragen.


Die 5 Prediger (Nr. 22 bis 26) in Heilsbronn im 18. und 19. Jahrhundert.

Hocker, der 21. Prediger, war von Onolzbach ernannt worden; sein Nachfolger hätte nun von Bayreuth ernannt werden sollen. Allein als Hocker starb, war Heilsbronn bereits nicht mehr der Tummelplatz, auf welchem zwei Fürsten und ihre Beamten, obgleich Alle gleichen Bekenntnisses, fast anderthalbhundert Jahre lang einander chikanirt hatten, bis man sich endlich abgrenzte und auseinander ging. Heilsbronn war nicht mehr [219] halb bayreuthisch, es fiel ganz an den Markgrafen von Ansbach, welcher die Predigerstelle besetzte. Hier die Namen der fünf folgenden Geistlichen. 22. Heydenreich, Hockers Nachfolger, Schwiegersohn und Lebensbeschreiber; 23. Pfisterer; 24. Klingsohr; 25. Muck, Schreiber des vorliegenden Buches, und 26. Scharff seit 1862.




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