Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1894/95

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1894/95.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1894, Nr. 10, Seite 306 - 319
Fassung vom: 18. März 1894
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. März 1894
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[306]


(Nr. 2154.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1894/95. Vom 18. März 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1894/95 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 5.520.000 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 610.000 Mark,
3. für das Schutzgebiet von Togo auf 186.000 Mark,
4. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 1.027.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 18. März 1894.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Caprivi.


__________________

[307]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1894/95.


Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 5.520.000
Ausgabe 5.520.000 55.000
Balanzirt.
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 610.000
Ausgabe 610.000 9.800
Balanzirt.
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 186.000
Ausgabe 186.000
Balanzirt.
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.027.000
Ausgabe 1.027.000
Balanzirt.
Berlin im Schloß, den 18. März 1894.
(L. S.)  Wilhelm.


  Graf von Caprivi.


[308]

Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1894/95.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 1.750.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 400.000
3. Reichszuschuß 3.370.000
Summe der Einnahme 5.520.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Allgemeine Verwaltung.
Gouverneur, zugleich mit den Funktionen des Kommandeurs der Schutztruppe beauftragt 50.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben 25.000 Mark
Anmerkung. Der gegenwärtige Stelleninhaber bezieht außerdem für seine Verwendung im Expeditionsdienste eine nicht pensionsfähige Zulage von 10.000 Mark aus Kapitel I C (Titel 9).
2 Kommissare zur Verfügung des Gouverneurs 25.000 Mark
und 20.000 Mark
1 Oberrichter 15.000 Mark
1 Landrentmeister 9.000 Mark
1 Büreauvorsteher 9.000 Mark [309]
12 Büreau- und Kassenbeamte (3 Sekretäre und 1 Registrator für das Büreau, 2 Kalkulatoren, 3 Buchhalter, 1 Kassirer und 1 Registrator für die Hauptkasse, 1 Vorsteher des Hauptmagazins) mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 81.000 Mark
2 Büreauassistenten (Hülfskalkulatoren) mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 10.200 Mark 244.200 45.000
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
b. Bauverwaltung.
1 Baumeister 12.000
c. Landesvermessung.
1 Feldmesser 8.000
Summe b und c 20.000
d. Zollverwaltung.
1 Zolldirektor 12.000 Mark
1 Stationskontrolör 8.000 Mark
6 Vorsteher der Hauptzollämter mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 40.500 Mark
7 Zollamtsassistenten I. Klasse, von denen 2 als Kalkulatoren und 1 als Registrator fungiren, mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 38.500 Mark
15 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 3.000 Mark bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark 54.000 Mark 153.000
e. Bezirksverwaltung.
2 Bezirksrichter und 6 Bezirksamtmänner mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 80.000
f. Landespolizei. [310]
1 deutscher Polizeioffizier mit 7.200 Mark und 10 deutsche Polizeiunteroffiziere mit 2.700 Mark bis 3.600 Mark, im Durchschnitt 3.150 Mark 38.700
Anmerkung zu Titel 1f. Der deutsche Polizeioffizier und die deutschen Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt
Summe Titel 1 535.900 45.000
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:

1. für den Gouverneur 18.000 Mark,
2. für den Stellvertreter des Gouverneurs und die beiden Kommissare zur Verfügung des Gouverneurs 9.000 Mark,
3. für den Oberrichter 4.500 Mark bis 7.500 Mark,
4. für den Landrentmeister, den Büreauvorsteher, den Baumeister, den Zolldirektor, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
5. für die Bureau- und Kassenbeamten, den Feldmesser, den Stationskontrolör und die Vorsteher der Hauptzollämter 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark,
6. für die Büreauassistenten und die Zollamtsassistenten I. Klasse 2.400 Mark,
7. für die Zollamtsassistenten II. Klasse 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark.

2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 6.000
Andere persönliche Ausgaben. [311]
Zur Remunerirung von Hülfskräften.
3. Für Weiße 191.500
4. Für Farbige 313.670
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 593.900
Anmerkung zu Titel 5. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 8 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 1.640.970 45.000
B. Militärverwaltung.
6. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.975.300
7. Andere persönliche Ausgaben 34.600
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 5) 276.100
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 8) 2.286.000
9. C. Expeditionen und Stationen 305.000 10.000
D. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
10. Für Weiße 240.650
11. Für Farbige 96.500
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 5) 233.000
Summe D. Flottille (Titel 10 bis 12) 570.150
13. E. Vertragsmäßige Zahlung [312]
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe, 7. und 8. Rate von je 300.000 Mark 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 5) 1.640.970 45.000
Summe B (Titel 6 bis 8) 2.286.000
Summe C (Titel 9) 305.000 10.000
Summe D (Titel 10 bis 12) 570.150
Summe E (Titel 13) 600.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.402.120 55.000
II. Einmalige Ausgaben.
Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen 100.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 17.880
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 5.520.000 55.000
Die Einnahme beträgt 5.520.000
Balanzirt.

[313]

Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1894/95.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 565.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 45.000
Summe der Einnahme 610.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für den Zollverwalter und für den Kassenverwalter je 7.500 Mark,
b) für zwei Lehrer 7.000 Mark und 5.000 Mark,
c) für die beiden Bezirksamtmänner in Viktoria und im südlichen Gebiet, je 9.600 Mark,
d) für die beiden Amtsdiener in Victoria und im südlichen Gebiet je 4.000 Mark,
e) für den Materialienverwalter 4.000 Mark,
f) für den leitenden Maschinisten auf dem Flußdampfer 5.000 Mark,
g) für 4 Zollassistenten, je 5.000 Mark,
h für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria 7.500 Mark,
90.700
[314] Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: für die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark; für den Zollverwalter und den Kassenverwalter, sowie für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria und die Lehrer 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark; für die Zollassistenten 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark; für den Materialienverwalter, die Amtsdiener und den leitenden Maschinisten 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.f
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 91.000
4. Für Farbige 118.000
Summe Titel 1 bis 4 302.700
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 134.800 9.800
6. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) durch Zahlung von 15 Jahresraten zu je 90.750 Mark und einer Jahresrate zu 63.750 Mark – Dritte Rate 90.750
Summe 1 (Titel 1 bis 6). Fortdauernde Ausgaben 528.250 9.800
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 60.000
III. Reservefonds. [315]
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 21.750
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 610.000 9.800
Die Einnahme beträgt 610.000
Balanzirt.


[316]

Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1894/95.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 180.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 6.000
Summe der Einnahme 186.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für einen Zollverwalter 7.500 Mark
b) für einen Lehrer 5.000 Mark
c) für einen Zollassistenten in Lome und Klein-Popo, je 5.000 Mark 10.000 Mark 22.500
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Zollverwalter und den Lehrer 2.400 bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark, für die Zollassistenten 1.500 bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 16.000
4. Für Farbige 51.480
Summe Titel 1 bis 4 89.980
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 50.200
Summe I (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 140.180
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
II. Einmalige Ausgaben. [317]
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 35.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 10.820
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 186.000
Die Einnahme beträgt 186.000
Balanzirt.

[318]

Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1894/95.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 27.000
2. Reichszuschuß 1.000.000
Summe der Einnahme 1.027.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 418.875
4. Für Farbige 20.000
Summe Titel 1 bis 4 438.875
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 508.000
Summe 1 (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 946.875
II. Einmalige Ausgaben. 50.000
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1894/95.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
III. Reservefonds. [319]
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 30.125
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.027.000
Die Einnahme beträgt 1.027.000
Balanzirt.