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Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96

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Gesetzestext
korrigiert
Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1895, Nr. 11, Seite 208 - 222
Fassung vom: 29. März 1895
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. März 1895
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[208]


(Nr. 2223.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96. Vom 29. März 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 5.787.140 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1.210.000 Mark,
3. für das Schutzgebiet von Togo auf 265.000 Mark,
4. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 1.727.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 29. März 1895.


(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[209]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96.


Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 5.787.140
Ausgabe 5.787.140 46.250
Balanzirt.
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.210.000
Ausgabe 1.210.000 9.800
Balanzirt.
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 265.000
Ausgabe 265.000
Balanzirt.
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.727.000
Ausgabe 1.727.000
Balanzirt.
Berlin, den 29. März 1895.


(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


[210]

Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1895/96.

[Bearbeiten]
Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 1.750.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 400.000
3. Reichszuschuß 3.637.140
Summe der Einnahme 5.787.140
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Allgemeine Verwaltung.
Gouverneur, zugleich mit den Funktionen des Kommandeurs der Schutztruppe beauftragt 50.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben 25.000 Mark
2 Kommissare zur Verfügung des Gouverneurs 25.000 Mark
und 20.000 Mark
1 ständiger Hülfsarbeiter 7.200 Mark
1 Büreauvorsteher 9.000 Mark
2 Sekretäre und 1 Registrator für das Büreau mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 20.250 Mark 156.450 45.000
2 Büreauassistenten (Hülfskalkulatoren) mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 10.200 Mark 244.200 45.000
b. Finanzverwaltung.
1 Abtheilungschef, zugleich mit den Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
1 Landrentmeister 9.000 Mark [211]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
2 Kalkulatoren, 3 Buchhalter, 1 Kassirer und 1 Registrator, sowie 1 Vorsteher des Hauptmagazins mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 54.000 Mark
5 Büreauassistenten (2 Hülfskalkulatoren, 1 Kassenassistent, 2 Magazinassistenten) mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 25.500 Mark 103.500
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Audituers der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
2 Bezirksrichter, mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 20.000 Mark
1 Sekretär mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 6.750 Mark 41.750
d. Bauverwaltung.
1 Baumeister 12.000 Mark
1 Bauassistent mit 4.500 Mark bis 6.000 Mark 6.000 Mark
1 Haus- und Materialienverwalter mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 23.000
e. Landeskultur und Landesvermessung.
1 Abtheilungschef 12.000 Mark
1 Katasterbeamter 8.000 Mark
1 Katastergehülfe mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 25.000 1.250 [212]
f. Zollverwaltung.
1 Zolldirektor 12.000 Mark
1 Stationskontrolör 8.000 Mark
6 Vorsteher der Hauptzollämter mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 40.500 Mark
7 Zollamtsassistenten I. Klasse, von denen 2 als Kalkulatoren und 1 als Registrator fungiren, mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 38.500 Mark
16 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 3.000 Mark bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark 57.600 Mark 156.600
g. Bezirksverwaltung.
6 Bezirksamtmänner mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 60.000
f. Landespolizei.
1 deutscher Polizeioffizier mit 7.200 Mark und 10 deutsche Polizeiunteroffiziere mit 3.000 Mark bis 3.600 Mark, im Durchschnitt 3.300 Mark 40.200
Anmerkung zu Titel 1h. Der deutsche Polizeioffizier und die deutschen Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt
[213] Summe Titel 1 606.500 46.250
Zu Titel 1. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem Dienstalter unter einander:
a) die mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark, dotirten Büreau- und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c,
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.

Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18.000 Mark,
2. für den Stellvertreter des Gouverneurs und die beiden Kommissare zur Verfügung des Gouverneurs 9.000 Mark,
3. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der Finanzverwaltung 4.500 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.000 Mark
4. für den Landrentmeister, den Büreauvorsteher, den Baumeister, den Chef der Abtheilung für Landeskultur und Landesvermessung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
5. für die ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau- und Kassenbeamten mit Ausschluß der Assistenten, den Katasterbeamten, den Stationskontrolör und die Vorsteher der Hauptzollämter 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark,
6. für die Büreauassistenten, den Bauassistenten und die Zollamtsassistenten I. Klasse 2.400 Mark,
7. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus- und Materialienverwalter, sowie den Katastergehülfen 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark.

2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten [214] 6.000
Andere persönliche Ausgaben.
Zur Remunerirung von Hülfskräften.
3. Für Weiße 207.700
4. Für Farbige 345.070
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 623.400
Anmerkung zu Titel 5. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 8 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 1.788.670 46.250
B. Militärverwaltung.
6. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.934.040
7. Andere persönliche Ausgaben 34.600
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 5) 252.000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 8) 2.220.640
9. C. Expeditionen und Stationen 350.000
D. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
10. Für Weiße 249.300
11. Für Farbige 77.080
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 5) 256.000
[215] Summe D. Flottille (Titel 10 bis 12) 582.380
13. E. Vertragsmäßige Zahlung
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 9. und 10. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 5) 1.788.670 46.250
Summe B (Titel 6 bis 8) 2.220.640
Summe C (Titel 9) 350.000
Summe D (Titel 10 bis 12) 582.380
Summe E (Titel 13) 600.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.541.690 46.250
II. Einmalige Ausgaben.
Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen 230.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 15.450
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 5.787.140 46.250
Die Einnahme beträgt 5.787.140
Balanzirt.

[216]

Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1895/96.

[Bearbeiten]
Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 565.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 45.000
3. Reichszuschuß 600.000
Summe der Einnahme 1.210.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für den Zollverwalter und für den Kassenverwalter je 7.500 Mark,
b) für zwei Lehrer 7.500 Mark und 5.000 Mark,
c) für die beiden Bezirksamtmänner in Viktoria und im südlichen Gebiet, je 9.600 Mark,
d) für die beiden Amtsdiener in Victoria und im südlichen Gebiet je 4.000 Mark,
e) für den Materialienverwalter 4.000 Mark,
f) für den leitenden Maschinisten auf dem Flußdampfer 5.000 Mark,
g) für 4 Zollassistenten, je 5.000 Mark,
h für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria 7.500 Mark,
91.200
[217] Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: für die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark; für den Zollverwalter und den Kassenverwalter, sowie für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria und die Lehrer 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark; für die Zollassistenten 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark; für den Materialienverwalter, die Amtsdiener und den leitenden Maschinisten 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 197.275
4. Für Farbige 250.000
Summe Titel 1 bis 4 541.475
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 299.800 9.800
6. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) durch Zahlung von 15 Jahresraten zu je 90.750 Mark und einer Jahresrate zu 63.750 Mark – Fünfte Rate 90.750
Summe I (Titel 1 bis 6). Fortdauernde Ausgaben 932.025 9.800
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten [218] 275.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 2.975
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.210.000 9.800
Die Einnahme beträgt 1.210.000
Balanzirt.

[219]

Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1895/96.

[Bearbeiten]
Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 262.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 3.000
Summe der Einnahme 265.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für einen Zollverwalter 7.500 Mark
b) für einen Lehrer 5.000 Mark
c) für einen Zollassistenten in Lome und Klein-Popo, je 5.000 Mark 15.000 Mark 27.500
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Zollverwalter und den Lehrer 2.400 bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark, für die Zollassistenten 1.500 bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 40.100
4. Für Farbige 78.000
Summe Titel 1 bis 4 89.980
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben [220] 69.720
Summe I (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 215.320
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 35.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 14.680
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 265.000
Die Einnahme beträgt 265.000
Balanzirt.

[221]

Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1895/96.

[Bearbeiten]
Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 27.000
2. Reichszuschuß 1.700.000
Summe der Einnahme 1.727.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 722.575
4. Für Farbige 35.000
Summe Titel 1 bis 4 757.575
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 840.000
Summe 1 (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 1.597.575
II. Einmalige Ausgaben. 100.000
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
[222] III. Reservefonds. [319]
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 29.425
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.727.000
Die Einnahme beträgt 1.727.000
Balanzirt.