Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874

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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 12, Seite 36–37
Fassung vom: 24. April 1874
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. April 1874
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(Nr. 998.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874. Vom 24. April 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Einziger Paragraph.

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 wird in Ausgabe
auf 1.552.865 Thlr., nämlich
auf 5.500 Thlr. an fortdauernden und
auf 1.547.365 Thlr. an einmaligen Ausgaben,
und in Einnahme
auf 1.552.865 Thlr.
festgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 5. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 301) festgestellten Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24. April 1874.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.


Nachtrag zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1874.

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Kap. Tit. A u s g a b e. Für 1874 treten hinzu
Thlr.
I. Fortdauernde Ausgaben.
8.   Rechnungshof.
1. Besoldungen 5.500
Summe Kap. 8 für sich.
Summe I. Fortdauernde Ausgaben für sich.
II. Einmalige Ausgaben.
1.   Reichskanzler-Amt.
3. Zum Ankauf eines Grundstücks und zur Errichtung eines Dienstgebäudes für das Statistische Amt (erste Rate) 65.000
4. Kosten der Expedition zur Beobachtung des Vorüberganges der Venus vor der Sonne im Jahre 1874 90.000
Summe Kap. 1 155.000
3.   Auswärtiges Amt.
3. Zum Ankauf eines Grundstücks behufs Errichtung eines Gebäudes für die Botschaft in Wien 150.000
4. Zum Ankauf zweier Grundstücke auf der Insel Koolung-su für das von Foochow nach Amoy zu verlegende Konsulat, sowie zur Herstellung der erforderlichen Baulichkeiten 18.000
Summe Kap. 3 168.000
5.   Telegraphen-Verwaltung.
1. Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Telegraphen-Verbindungen und zur Errichtung von neuen Telegraphen-Stationen, sowie zur allmäligen Erwerbung der von Kommunen hergestellten Telegraphen-Anlagen und Stationen und zur Erwerbung von Dienstgebäuden. 1.000.000
2. Zur Erwerbung eines Telegraphen-Dienstgebäudes in Breslau (erste Rate) unverändert.
Summe Kap. 5 für sich.
12.   Zur Bewilligung von extraordinären Kompetenzen an die Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen
462.348 Thlr.
Davon sind zu decken durch die Ersparnisse, welche bei der durch das Gesetz vom 8. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 217) im §. 1 unter 8 für das Jahr 1873 aus der französischen Kriegskosten-Entschädigung zur Verfügung gestellten Summe eingetreten
sind 237.983 Thlr.
Bleiben 224.365
Summe Kap. 12 für sich.
Dazu Summe Kap. 5 1.000.000
Dazu Summe Kap. 3 168.000
Dazu Summe Kap. 1 155.000
Summe II. Einmalige Ausgaben 1.547.365
dazu Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.500
Summe der Ausgabe 1.552.865
Einnahme.
6.   Verschiedene Einnahmen. 500
Summe Kap. 6 für sich.
11.   Münzwesen.
Gewinn bei der Ausprägung von Reichs-Gold-, Silber-, Nickel- und Kupfermünzen, einschließlich des im Jahre 1873 durch die Ausprägung solcher Münzen nach Deckung der Ausgaben durch die Münzreform etwa erwachsenden Ueberschusses. 1.552.365
Summe Kap. 11 für sich.
Summe der Einnahme 1.552.865
Die Ausgabe beträgt 1.552.865
Balanzirt.
Berlin, den 24. April 1874.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst v. Bismarck.