Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1895, Nr. 19, Seite 249 - 250
Fassung vom: 9. Juni 1895
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. Juni 1895
Inkrafttreten:
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(Nr. 2235.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96. Vom 9. Juni 1895.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 50.000 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 20.000 Mark
festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1895/96 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 9. Juni 1895.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________


Nachtrag
zum
Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96.


Einnahme bezw. Ausgabe. Für
das Etatsjahr
1895/96
treten hinzu.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut Anlage I:
Einnahme 50.000
Ausgabe 50.000
Balanzirt.
II. Kamerun, laut Anlage II:
Einnahme 20.000
Ausgabe 20.000 20.000
Balanzirt.
Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 9. Juni 1895.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.

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Anlage I.[Bearbeiten]

I. Nachtrag zum Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1895/96.

Kapitel. Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Für
das Etatsjahr
1895/96
treten hinzu.
Mark.
Einnahme.
3. Reichszuschuß 50.000
Ausgabe.
II. Einmalige Ausgaben.
Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen 50.000
Balanzirt.

Anlage II.[Bearbeiten]

II. Nachtrag zum Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1895/96.

Kapitel. Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Für
das Etatsjahr
1895/96
treten hinzu.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
3. Reichszuschuß 20.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 20.000 20.000
Balanzirt.