Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96
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(Nr. 2235.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96. Vom 9. Juni 1895.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
- Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt:
- 1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 50.000 Mark,
- 2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 20.000 Mark
- festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1895/96 hinzu.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 9. Juni 1895.
Nachtrag
zum
Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96.
Einnahme bezw. Ausgabe. | Für das Etatsjahr 1895/96 treten hinzu. |
Darunter künftig wegfallend. |
Mark. | Mark. | |
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut Anlage I: | ||
Einnahme | 50.000 | – |
Ausgabe | 50.000 | – |
Balanzirt. | ||
II. Kamerun, laut Anlage II: | ||
Einnahme | 20.000 | – |
Ausgabe | 20.000 | 20.000 |
Balanzirt. |
- Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 9. Juni 1895.
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Anlage I.
[Bearbeiten]I. Nachtrag zum Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1895/96.
Kapitel. | Titel. | Einnahme bezw. Ausgabe. | Für das Etatsjahr 1895/96 treten hinzu. |
Mark. | |||
Einnahme. | |||
3. | Reichszuschuß | 50.000 | |
Ausgabe. | |||
II. | Einmalige Ausgaben. | ||
Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen | 50.000 | ||
Balanzirt. |
Anlage II.
[Bearbeiten]II. Nachtrag zum Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1895/96.
Kapitel. | Titel. | Einnahme bezw. Ausgabe. | Für das Etatsjahr 1895/96 treten hinzu. |
Darunter künftig wegfallend. |
Mark. | Mark. | |||
Einnahme. | ||||
3. | Reichszuschuß | 20.000 | – | |
Ausgabe. | ||||
I. | Fortdauernde Ausgaben. | |||
5. | Zu sächlichen und vermischten Ausgaben | 20.000 | 20.000 | |
Balanzirt. |