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Kurtze beschreibung von Friderich Kerschen gewesenen Bürgers in Hall end Vrtheil

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Textdaten
Autor: unbekannt
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Titel: Kurtze beschreibung von Friderich Kerschen gewesenen Bürgers in Hall end Vrtheil / Wie ein Ehrenvester Hochweiser Rath der Stadt Hall in Sachssen den 2. Augusti dieses 1605. Jahrs hat erwenten Vbelthäter hinrichten lassen [...]
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Erscheinungsdatum: 1605
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Quelle: im VD17 unter der Nummer 3:007472V Scans auf Commons
Kurzbeschreibung: Diese Geschichte ausführlicher: Von dem erbärmlichen Todtschlage an einem Jubilierer
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Siehe auch Kriminalitätsgeschichte
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Kurtze beschreibung von Friderich Kerschen gewesenen Bürgers in Hall end Vrtheil /
Wie ein Ehrenvester Hochweiser Rath der Stadt Hall in Sachssen

den 2. Augusti dieses 1605. Jahrs hat erwenten Vbelthäter hinrichten lassen / Welcher den 4. Junij gemelten Jahres den Jungen Gesellen Jacob Spohr genant / ein Jubilirer / der geburt von Antorff / vnd Bürger zu Franckfurt an Meyen / in seine Wohnung beruffen / vnd für setzlich mit einem achthalbpfündigen eisern Schlegel erstlich erschlagen / vnd hernach seinen Leib zertheilet / vnd selbst vertragen hat: wie es denn auch zu vnterschiedlichen tagen vnd stunden ist wider funden worden.

Wer haben wil ein gut Gerücht /      Der handel wol vnd bring gut frücht.
Denn Gottlos Leben vnd böse That /      Bey keinem gut Gerüchte hat.



[1] TRaw / schaw wem / haben die Alten /
Zum Sprichwort geben / mercks / thus behalten
Denn selten jetzt zu trawen ist /
Die Welt ist voll Betrug vnd List /
Welchs sich newlich erwiesen hat /
Gantz schrecklich zu Hall in der Stadt /
Den 4. Junij ich euch sag /
Das nicht erhört bey Menschen Tag /
Durch Fridrich Kerschn also genandt /
Der ein böß That nimbt für die Hand /
Ein Jubilier Jacob Spohr mit Namen /

[2] Beruffe vnd sol zu jhm kommen /
Als wolt er Kleinody kauffen von jhm /
Wie nun der Spohr kommet hin /
Vnd thut seine Wahren auffweisen /
Ward er jhn mit ein Schlegel schmeissen /
Von Eisen am Gewicht bey Achthalbpfund /
Als er jhn so gelegt zu Grundt /
Schneid er jhn ab all seine Glieder /
Verträgt sie / seind aber gfunden wieder /
In kurtzen tagen zusammen bracht /
Vnd ehrlich in die Erd geleget

     [3] Der Vbelthäter nach etlich Tagen /
Verurtheilt / vnd auff einen Wagen /
Zween Zangnriß in die Brust empfieng /
Darnach hernieder stieg vnd gieng /
Zur Richtstadt / da der Hencker jhn hat /
All vier zerstossen mit dem Radt.
Ihn drauff gelegt darzu gehangen /
Hat mit Zang / Radt / Galgn / sein lohn empfangn /
     Darumb zu loben ist allzeit /
Fürsichtige vnd fromme Obrigkeit /
Die nicht acht der Person ansehn /

[4] Sondern thut gleich hin durch gehn /
Vnd lest schneiden jhr scharffes Schwerdt /
Vber die Boßheit auff dieser Erdt /
Darfür hat sie von Gott zu Lohn /
Die Seeligkeit vnd Lebens Krohn.
     Sprach am Siebenden hat gethan /
Eine gute Warnung jederman /
Das End zu bedencken in allen dingen.
So wird keinem nicht mißgelingen /
Damit ein jeder Christ solchs thu /
Geb Gott sein Gnad vnd Segen darzu.