Literarisches Piratenthum und kein Ende

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Literarisches Piratenthum und kein Ende
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 188
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1876
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[188] Literarisches Piratenthum und kein Ende! Die Publicistik von heute hat in mancher Herren Ländern ein weites Gewissen, und ein gesetzlicher Schutz, der die Beziehungen der Blätter zu einander, namentlich in Sachen des geistigen Eigenthums, endgültig regelt und ordnet, gehört leider noch immer zu den frommen Wünschen. Das ist schlimm – denn was ist Ehre, was ist Wohlanständigkeit, wenn es sich um die Sonderinteressen gewisser Herren von der Presse handelt? Das Merkbuch der „Gartenlaube“ könnte zur Geschichte der modernen literarischen Wegelagerei ein reichhaltiges Material liefern, wie mir denn unseren Lesern schon zahlreiche Belege für die wahrhaft haarsträubende Anarchie mitgetheilt haben, die heute in den niederen Schichten der Publicistik diesseits und jenseits des Oceans an der Tagesordnung ist.

Hierfür heute ein neues Beispiel.

Die in New-York erscheinenden „Nachrichten aus Deutschland und der Schweiz“ beginnen in ihrer Nummer vom 29. Januar dieses Jahres den Nachdruck der augenblicklich durch unser Blatt laufenden Erzählung Im Hause des Commerzienrathes von E. Marlitt und weisen ihre Leser in einer Notiz an der Spitze jener Nummer noch ausdrücklich hierauf hin. Seitdem beliebt der Herr Herausgeber, C. Pfirsching, unsere Erzählung, Capitel für Capitel, auf das Ungenirteste abzudrucken, ohne uns darüber auch nur eine flüchtige Mittheilung, geschweige denn das in der gesammten anständigen Presse übliche Aequivalent für den Autor, zukommen zu lassen. Dieser Mangel an journalistischer Lebensweise tritt im Hinblicke auf die der Marlitt’schen Erzählung in jeder Gartenlaubennummer vorgedruckte Bemerkung: „Nachdruck verboten und Uebersetzungsrecht vorbehalten“ in ein um so grelleres Licht. Ohne hier auf einen Act so gemeiner Vergewaltigung weiter einzugehen, begnügen wir uns mit der Erwähnung der nackten Thatsache und überlassen unseren Lesern in der alten und neuen Welt die Beurtheilung dieser – um das Kind schließlich beim rechten Namen zu nennen – publicistischen Spitzbüberei.