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Londoner Zustände. Das Gefängniß der Königin

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Textdaten
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Autor: Gustav von Franck
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Titel: Londoner Zustände. Das Gefängniß der Königin
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 2, S. 41-43
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1860
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[41]
Londoner Zustände.
Von Dr. v. Franck.
Das Gefängniß der Königin (Queen’s Prison).

Ich müßte weit mehr Raum in Anspruch nehmen, als mir die „Gartenlaube“ gestatten kann, wollte ich die wunderlichen Contraste, wie sie durch englische Zustände und englisches Leben geboten worden, zu einem runden und ausdrucksvollen Bilde gestalten. Nirgends aber zeigen sich diese Gegensätze schärfer, nirgends sind sie augenfälliger, unglaublicher, als in der englischen Rechtspflege und in Allem, was mit dieser zusammenhängt. Zwischen rostige und schimmelige, uralte, veraltete und doch nicht aufgehobene Gesetze werden funkelnagelneue eingepfercht, welche durch eine oder die andere in der letzten Session des Parlamentes glücklich durch beide Häuser gegangene Bill in’s Leben gerufen worden sind. Diese modernen, aus dem fortschreitenden Geiste des Jahrhunderts geborenen Gesetze nehmen sich nun, auf das Prokrustes-Bett des alten Schlendrians gelegt, oft ganz sonderbar aus, und eben so schneiden auch die uralten Gesetze, diese Buchstabentyrannen, oft die possirlichsten Gesichter, wenn sie in die Hände der vom Geiste der Zeit angewehten Juries gelegt werden. Da kommen denn bisweilen die abnormsten und unglaublichsten Dinge zur Welt. So wurde z. B. erst kürzlich eine Eisenbahn-Compagnie sachfällig. Die Juries sprachen dem bei einer Eisenbahn-Collision beschädigten Kläger der Eisenbahngesellschaft gegenüber den Anspruch auf Entschädigung zu und verurtheilten demgemäß die besagte Compagnie zu einem Schadenersatze im Betrage von einem Farthing (dem vierten Theile eines Pfennigs).

Doch wir wollen Einzelheiten für jetzt bei Seite legen und uns heute nur mit dem großartigen Schuldgefängniß (Gefängniß der Königin, Queen’s Prison, genannt) beschäftigen, dessen Eigenthümlichkeiten jedenfalls interessant sind, wenn auch dabei Mißbräuche in Masse mit unterlaufen. Möchte der Beseitigung derselben bald auch die des ganzen veralteten barbarischen Schuldgefängnißsystems, das eines constitutionellen Staates unwürdig ist, auf dem Fuße folgen.

Wir treten in das Gefängniß der Königin, nachdem wir in St. Georges Road (an der rechten Seite der Themse) eine haushohe, mit sogenannten spanischen Reitern gekrönte Mauer umgangen haben und durch den unheimlichen Eingang in eine Art Vorhalle gelangt sind. Bevor wir eingetreten sind, haben wir nicht versäumt die Warnungstafel zu lesen, welche uns mit Geldbuße oder Gefängnißstrafe bedroht, falls wir es uns etwa beikommen ließen, in unseren Rocktaschen Contrebande zu verbergen, d. h. wie immer Namen habende gebrannte geistige Wässer. Wir müssen also darauf gefaßt sein, daß wir vor dem Einlasse am Leibe durchsucht werden, – wir sehen indessen so respectabel aus, daß man uns ohne diese Formalität eintreten läßt. Ehe wir aber den Namen des Schuldgefangenen, welchen wir zu besuchen gedenken, an des Pförtners Comptoir angeben, wollen wir uns erst über die Bedeutung des Gefängnisses, das wir zu betreten im Begriffe stehen, einige Rechenschaft ablegen.

Das Gefängniß der Königin (Queen’s Prison oder Queen’s Bench Prison, wie es auch genannt wird) ist nicht, wie Viele glauben, ein gewöhnliches Schuldgefängniß. Die beiden Hauptetablissements dieser Art befinden sich in Whitecroß-Street und in Horsemonger-Lane, und Niemand wird Schulden halber direct nach Queen’s Prison verpflanzt. Das Gefängniß der Königin ist ein privilegirtes Gefängniß; wer dort zu wohnen wünscht, muß in der Lage sein, sich für beiläufig 3 Pfd. Sterl. ein sogenanntes Habeas Corpus zu verschaffen, welches ihm auf die Ehre Anspruch gibt, bei Ihrer Majestät zu Gaste eingesperrt zu sein. Sind nun gleich die Privilegien, deren man im vorigen Jahrhunderte und noch in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts in Queen’s Prison theilhaftig war, bedeutend geschmälert worden, so ist doch der Abstand zwischen der Bequemlichkeit, welche das Gefängniß der Königin bietet, und der traurigen Lage, in welcher sich die Bewohner gewöhnlicher Schuldgefängnisse befinden, so groß, daß wohl jeder Zahlungsunfähige nach den drei Pfund Sterling seufzt, welche ihm zum Besitze eines „Habeas Corpus“ verhelfen könnten.

Nun ich die Pflicht erfüllt habe, meine Leser mit der Bedeutung des Hauses bekannt gemacht zu haben, in das ich sie einführe, darf ich wohl dem strengen Pförtner, der mich schon von seinem erhöhten Comptoir aus mit stereotyper Amtsmiene fragend angeblickt hat, den Gefangenen nennen, den ich zu besuchen gedenke, und – wenn mich nicht Discretion verhindern würde, diesen Namen allzulaut auszusprechen, so würden meine Begleiter nicht wenig staunen, den Namen eines der geistreichsten, gelesensten und beliebtesten englischen Schriftsteller zu vernehmen. Doch würden sie diesen interessanten Mann persönlich kennen, wie ich ihn kenne, so würden sie sich über seine Anwesenheit in Queen’s Prison vielleicht weniger wundern. Der verehrte Freund, von welchem ich spreche, ist eben einer von jenen vortrefflichen Menschen, denen von allen geselligen Tugenden nur eine fehlt, – ich meine: – die Fähigkeit zu einer richtigen Berechnung und Vertheilung der pecuniär-strategischen Streitkräfte im großen Lebenskampfe. Obgleich die Einkünfte dieses Mannes groß genug wären, um in einem eigenen Gig an der Seite eines eleganten kleinen Bengels in Livree durch den Hyde-Park zu kutschiren, – so geräth er doch regelmäßig von Zeit zu Zeit in das Labyrinth gewisser pecuniärer Unregelmäßigkeiten, aus welchen er sich zwar jedesmal am Ariadnefaden seines bedeutenden Schriftstellertalentes in der ehrenhaftesten Weise wieder herausfindet, – welche ihn aber doch nun schon zum zweiten Male zu einem der unfreiwilligen Gäste der Königin in Queen’s Prison gemacht haben. Wie das erste Mal, so wird er sich auch diesmal in wenigen Wochen wieder herausgeschrieben haben, – denn er hat unbegrenztes Terrain in Englands ersten Magazinen und Tageblättern, – aber für heute haben wir ihn einmal hier; und sein Name verschafft mir den Vortheil, meine Leser in das Innere dieses Gefängnisses einführen zu können.

Nachdem wir durch ein Eisengitter eingelassen worden sind, sehen wir uns urplötzlich in einem ungeheueren Hofraume, oder vielmehr auf dem Hauptplatze eines ganzen Stadttheiles. Auf einer Seite ist dieser Platz von einer riesigen Mauer, auf den anderen von Wohngebäuden umgeben. Die Nordseite dieses großen wunderbar belebten Platzes bilden die von den Schuldgefangenen bewohnten Häuser. Diese Wohngebäude stehen aber offen, sie besitzen keine Thore zum Schließen, und man gelangt, wie allenfalls in Casernen, vom Hofe unmittelbar und ungehemmt in die Stiegenräume. Ueber den thürlosen Hauseingängen sieht man die Nummern der Häuser mit weißen Ziffern auf dunklem Grunde in kleinen schwarzen elliptisch geformten Feldern. Haben wir erst eines dieser Häuser betreten, so wird es uns klar werden, warum man uns die Wohnung meines Freundes mit zwei Nummern bezeichnete, denn jede Thüre im Innern des Hauses hat wieder ihre Nummer, so daß die eine Nummer die des Hauses, die andere die des Zimmers [42] bezeichnet. Vor Allem wollen wir die Gesellschaft mustern, welche diesen großen Platz belebt.

Hier findet man alle Stände vertreten, alle Schattirungen des großen socialen Farbendreieckes; doch scheinen alle diese Gefangenen für die Zeit ihres unfreiwilligen Aufenthaltes in diesem Städtchen von den Vorurtheilen der Standesverschiedenheit frei zu sein, die wenigen Gefangenen ausgenommen, die, gleich meinem verehrten Freunde, es vorziehen, in ihren Zimmern zu verbleiben, – schamhafte Gäste von Queen’s Prison, welche keine neuen Bekanntschaften zu machen wünschen, und denen es etwas genant erscheinen würde, wenn sie dereinst in Regent-Street oder New-Bond-Street von irgend einem zweideutigen Elegant bei der Hand genommen und in cordialer Vertraulichkeit an die schönen Tage von Aranjuez erinnert würden. Diese Schamhaften geben sich der nöthigen Leibesbewegung im Hofraume erst Nachts hin; denn keinerlei verschlossene Pforte, keinerlei Eisengitter hindert sie, zu irgend einer Zeit des Tages oder der Nacht innerhalb der hohen Mauern, welche die ganze Colonie von der Außenwelt absondern, ihre volle Freiheit zu genießen. Die Personen aber, welche den Hofraum bei Tag beleben, gehören insgesammt den im Kampfe des Lebens mehr abgehärteten Streitern aller Classen an. Hier sehen wir zwei junge ehemalige Dandies Arm in Arm, die Cigarre im Munde, sorglos plaudernd auf- und abgehen. Sie tragen einst elegant gewesene, nun aber schon sehr abgeschabte Morgen-Negligees. Gold- oder silbergestickte Mützen von zweideutig gewordener Farbe sind nachlässig über das nicht allzu sorgfältig cultivirte Haar geworfen, während die einst so fashionablen Bärte bedeutende Spuren von Verwilderung an den Tag legen. Aber ihre Stiefeln sind blank und glänzend, ihre Cigarren sind echte Havannahs und haben fünf Pence pro Stück gekostet. Dort bewegt sich ein sehr beleibter Kornspeculant in Gesellschaft eines etwas zweideutigen Solicitors (ein Mittelding zwischen Advocat und Agent), der aber auch in Queen’s Prison sein weißes Halstuch, seinen schwarzen Frack und seine goldene Brille beibehalten hat. Sie grüßen zwar freundlich rechts und links, aber sie ziehen es vor, unter sich zu sein, denn sie haben sich Manches zu sagen, das nicht Jedermann zu wissen braucht. Dort schmaucht ein wohlbeleibter alter Herr in geblümtem, seidenem Schlafrocke recht jovial und selbstgefällig sein Morgenpfeifchen; auf seiner linken Hand sitzt ein Papagei, der an Farbenpracht mit dem besagten Schlafrocke wetteifert. Man sieht es diesem Manne an, daß er eines der beliebtesten Mitglieder in irgend einem Club alter Lebemänner in der City ist. Wenn ihn aber seine Schildkrötensupp- und Sherry-Freunde nicht bald aus dem Spinnennetze befreien, in das er gerathen ist, so wird er, fürchte ich, vergessen werden (obgleich er ohne Zweifel, mit allen seinen Clubgenossen an einer wohlbesetzten Tafel sitzend, in der Stereoscopic Company. Cheapside, photographirt worden ist), – denn Niemand besitzt ein kürzeres Gedächtniß als ein englischer Tischfreund.

Wer aber ist diese wohlbeleibte, rothgefärbte Frau, welche manche der Gefangenen so freundlich, manche derselben so zweideutig und wieder manche gar nicht grüßt? Wer ist die schmutzig gekleidete, hagere Frau, die ihr folgt? Wir erfahren dies zwar erst später von meinem gefangenen literarischen Freunde, – aber meine Leser sollen es schon jetzt wissen. Die Dicke ist die wohlthätige Fee der Colonie. Sie ist es. welche für fünf Schillinge per Woche die nackten, weißübertünchten Wände der fast leeren Gefangenenzimmer in ganz gemächlich und gemüthlich bewohnbare Sitz- und Schlafzimmer umwandelt; sie ist es, die, wenn man noch einen und einen halben Schilling hinzufügt, eine mit glänzenden Metallknöpfen beschlagene grüne zweite Thüre im Innern des Gemaches improvisirt, so wie auch die Fenster mit Draperien und Vorhängen versieht. Ihre hagere Begleiterin ist einer der dienstbaren Geister der Colonie, sie ist ein fast ätherisches Wesen, das für drei oder vier Schillinge in der Woche alle häuslichen Dienste zu leisten bereit ist, die da heißen: Essen herbeiholen, Stube reinigen, Feuer anschüren, Geschirre spülen etc. An diese zwei unentbehrlichen Personen reiht sich noch eine dritte: ein alter, ärmlich gekleideter Mann, der kurze Hosen mit Kamaschen trägt und sich erbietet, für einen Schilling in der Woche täglich die Stiefeln in zwei glänzende Spiegel zu verwandeln. Dieser Mann bewohnt das Gefängniß der Königin schon seit einer Reihe von Jahren, und zwar blos weil er sich standhaft weigert, dreißig Pfund Sterling zu bezahlen, während er, wie man behauptet, zehnmal so viel im Vermögen hat. Je nun, der Platz gefällt ihm, sein Geschäft geht gut, – das Gefängniß der Königin kann ihn nicht los werden.

Dort an der hohen, düsteren Mauer, die allein an ein Gefängniß erinnert, sind große runde Scheiben und Kreise angemalt, wie für ein Preisschießen, und unter denselben sieht man fortlaufende Nummern. Es erinnert dies an die Stückchen Zucker, die man dem gefangenen Vogel an seinen Bauer zu stecken pflegt. Dreißig bis vierzig lustige Zeisige jedes Alters und Standes erlustiren sich dort gleich Schulknaben an dem in England so beliebten Racket-(Volant-)Spiel, denn dieses Vergnügen gehört hier zu den erlaubten Zeittödtungsmitteln, während Karten- oder Würfelspiel auf das Strengste verpönt sind. Aus dem bisher Gesagten ersehen meine Leser wohl, daß das Gefängniß der Königin nichts weniger als ein schauerlicher Kerker ist und daß sich mit leichtem Sinne begabte Gefangene gar wohl damit befreunden mögen. Dessen ungeachtet aber soll das Hauptgespräch aller dieser bunt durcheinander gewürfelten Menschen sich größtentheils um das Thema ihrer bald bevorstehenden Befreiung drehen. Durch Wochen, durch Monate, durch Jahre erzählen sich diese Leute täglich einander, daß sie nächste Woche ganz gewiß freikommen werden, und gar Mancher stirbt in Queen’s Prison, der schon seit fünf oder wohl gar zehn Jahren ganz sicher in der nächsten Woche freikommen sollte.

Die gegenwärtigen Statuten gestatten jedem einzelnen Schuldgefangenen täglich eine Maß (Pot) Bieres (gleichviel wie stark) oder eine Pinte Weines. Die Controle wird mittelst eines großen Buches geführt, in welches bei jedesmaliger Verabfolgung des geistigen Getränkes der Name des Empfängers eingetragen werden muß. Branntwein ist strengstens verboten. Trotzdem aber kann ein Gefangener auch jetzt sehr wohl eine Abendgesellschaft geben, worin unzählige Maße oder Pinten vertilgt werden, und der Schlüssel zu diesem Räthsel liegt einfach darin, daß die Namen der armen Teufel, die keine geistigen Getränke zu bestreiten vermögen, statt derer der bemittelten Konsumenten einregistrirt werden. Wenn Hamilton Esqu. oder wohl gar Sir Derbywater Freunde bei sich sieht, so figuriren an diesem Tage all die armen Brown’s und Smyth’s und Robinson’s als comfortable Weintrinker im großen Buche. Was nun vollends den Branntwein betrifft, so ist dieser ebenfalls sehr leicht zu bekommen, nur zum fünffachen Preise, als Contrebande. Man ist eben im Innern von Queen’s Prison immer noch in England, wo der Reiche alle Freiheiten genießt, während der Arme im Interesse der Moral und der Staatskirche streng gehalten wird. Und sind in Queen’s Prison nicht eigentlich diese Armen die allein Bedauerungswürdigen, sind sie nicht die Ehrlichsten unter den Schuldgefangenen?

Kommen wir aber zur Hauptsache: Ist es nicht beklagenswerth, daß in einem Lande, dem durch Volksvertretung scheinbar jeder Weg zur Reform offen steht, die Rechtspflege noch in den Kinderschuhen einherwandelt? Ich will von den englischen Militärgerichten mit ihrer neungeschwänzten Katze und mit ihrer Brandmarkung der Deserteure für jetzt schweigen, ich will ein Criminalverfahren unbesprochen lassen, das Leute an den Galgen hängt, die in Preußen oder Oesterreich zu fünf- bis zehnjähriger Kerkerstrafe verurtheilt würden, – ich will die Handhabung der Civilrechtspflege, die für den Unbemittelten gar nicht vorhanden ist, bei Seite liegen lassen; – denn diese Schilderung soll die Grenzen von Queen’s Prison nicht allzuweit überschreiten, – – aber eine Frage sei mir gegönnt: Ist es nicht auffallend, daß in dem freien constitutionellen England es noch heutzutage möglich ist, einen Menschen wegen einiger Pfund, die er schuldet, durch zwanzig, – dreißig Jahre, – ja lebenslänglich eingekerkert zu sehen, – und nicht etwa in Queen’s Prison, das ich eben geschildert, sondern in wirklichen Kerkern, wie in Whitecroß-Street oder in Horsemonger-Lane?

Es sei mir gestattet, heute nur zwei der letzten Zeit angehörige Fälle kurz anzudeuten, die das Faule in dem englischen Schuldgefängniß-Systeme deutlich an den Tag legen. Was ich hier mittheile, ist buchstäblich wahr.

Vor einigen Jahren wurden zwei durch Schönheit und Bildung ausgezeichnete junge Mädchen von guter Familie, die verwaist waren und eben die Erbinnen eines nicht unbeträchtlichen Vermögens geworden waren, durch ein Gerichtsverfahren, von welchem sie nichts verstanden, nach dem Gefängnisse der Königin verpflanzt. Von diesem Detentionsorte aus suchten sie sich Rechtsvertreter zu [43] verschaffen, allein ihre Verlassenheit, ihre Unerfahrenheit ließ sie fort und fort in die Hände solcher Rechtsanwälte gerathen, wie sie in London nur allzuhäufig zu finden sind, – deren Hauptsorge nur darin besteht, gehörige Kostenberechnungen zu fabriciren und die ihnen anvertraute Angelegenheit in ihrer Ruhe nicht zu stören. Die Herren der Kanzlei, deren Pflicht es eigentlich wäre, solchen Uebelständen gründlich abzuhelfen, machten nach dem alten Schlendrian nur jeden Monat einmal ihren Besuch in Queen’s Prison, begnügten sich damit, die beiden Damen freundlichst nach ihrem Befinden zu befragen, und sich dann erst im nächsten Monate wieder an sie zu erinnern. In dieser Weise schwanden Jahre dahin, die einst so blühenden und reizenden Mädchen welkten dahin, ihre Freunde vergaßen sie, ihre Angehörigen starben, sie wurden alte Jungfrauen. Da brachte die Vorsehung kürzlich ihre Angelegenheit zur Kenntniß eines Parlamentsmitgliedes, der ein Jugendfreund ihres verstorbenen Vaters gewesen war. Dieser edle Mann hat nicht sobald die Lage erfahren, in welcher sich die beiden jungen Damen befinden, als er auch sogleich zu ihrer Hülfe herbeieilt und sich ihrer Angelegenheit thätig annimmt. Seine Kenntniß der Gesetze macht es ihm möglich, die Spinngewebe der Rechts-Chicanen, in welchen diese beiden unschuldigen Opfer gefangen sind, zu beseitigen, und ehe zwei Monate vergehen, hat er sie nicht nur aus Queen’s Prison befreit, sondern sie auch in den Besitz ihres Vermögens gesetzt. [1]

Der zweite Fall, den ich in Kürze andeuten will, ist noch viel empörender: Vor vierundvierzig Jahren lebte ein junger Handwerker mit seiner Schwester in einem Dorfe Südenglands. Das Mädchen wurde durch einen reichen Fleischer verführt, und dieser, die Rache des damals rüstigen und energischen jungen Mannes fürchtend, ließ ihn auf eine gefälschte Schuldverschreibung hin in das Gefängniß von Winchester werfen. Der Gefangene war arm, machtlos, und es war nur ein Weg offen, um ihm zu seiner Freiheit zu verhelfen: er mußte sich zur Schuld bekennen, sich für insolvent erklären und „durch den Court gehen“ – wie sie im englischen Gerichtsjargon sagen. Allein er weigerte sich standhaft, dies zu thun, weil er in der That nichts schuldete und er nicht einen Meineid begehen wollte. Jahre schwanden hin, – seine Verfolger starben, – aber er blieb ein Gefangener. Die Formalität, die ihn befreien konnte, war im Widerstreite mit der Wahrheit und seinem Gewissen. Da die Gefängniß-Autoritäten seiner müde waren, quälten sie ihn auf alle Weise, hielten ihn einmal durch vier Jahre in strenger, einsamer Haft, – setzten ihn auf Diät – doch Alles vergeblich, – er wurde ein elender Krüppel, – aber nichts konnte ihn vermögen, seinen Namen bestätigend zu einer Schuld zu schreiben, die er niemals contrahirt hatte. Zuletzt verschaffte er sich ein Habeas Corpus, und so ist er nun in Queen’s Prison, wo er wahrscheinlich bis zum Ende seiner Tage verbleiben wird.

Ich überlasse es meinen Lesern, über die Zweckmäßigkeit eines solchen Systems selbst zu urtheilen, und führe sie durch dasselbe Eisengitter, das uns einließ, nun wieder in’s Freie.




  1. Der Name dieses braven Mannes ist Hadfield, er ist Parlamentsmitglied für Sheffield.