MKL1888:Abschreibung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Abschreibung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 1 (1885), Seite 57
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Abschreibung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 57. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Abschreibung (Version vom 02.08.2021)

[57] Abschreibung, in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung oder Ristornierung eines unrichtig eingetragenen Postens (vgl. Ristorno); ferner die im Verzeichnis des Inventars[WS 1] (s. d.) einer Unternehmung vorzunehmende Verminderung, welche im Kapitalwert durch Abnutzung oder auch durch allgemeine Entwertung eingetreten ist. Sie kommt namentlich bei solchen Betriebszweigen vor, in welchen große fixe Kapitalien in Form von Gebäuden, Maschinen etc. verwendet werden. Die Abnutzungen derselben gehören unter die Kosten der Produktion. Deshalb muß, wenn letztere eine nachhaltige sein soll, jeweilig aus dem Ertrag der Unternehmung eine der A. entsprechende Summe zurückgelegt werden, um nach vollständiger Abnutzung die erforderlichen Erneuerungen vornehmen zu können (Erneuerungsfonds). Deswegen nennt man in übertragener Bedeutung die A. auch mitunter Amortisation (s. d.). Von Wichtigkeit ist die A. insbesondere bei gesellschaftlichen Unternehmungsformen, überhaupt da, wo Teilungen und Auseinandersetzungen in Frage kommen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. siehe unter Inventarĭum