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MKL1888:Arbeiterhygiēne

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Arbeiterhygiēne“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 4042
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Arbeiterhygiēne. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 40–42. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Arbeiterhygi%C4%93ne (Version vom 10.06.2024)

[40]  Arbeiterhygiēne, ein Teil der öffentlichen Gesundheitspflege, welcher sich mit den hygienischen Interessen der Arbeiter als solcher beschäftigt und die Bedingungen festzustellen sucht, unter welchen der Arbeiter in den Verhältnissen, in denen er zu leben gezwungen ist, gesund bleibt, namentlich also auch die Momente zu ermitteln hat, welche innerhalb der Berufsarbeit als eigentliche Krankheitsursachen aufzufassen sind. Eins der wichtigsten Kapitel der A. bildet die Ernährung des Arbeiters. Es ist durch zahlreiche Erfahrungen erwiesen, daß die Leistungsfähigkeit der Arbeiter mit rationeller Ernährung gleichen Schritt hält, und daß dort, wo niedrige Löhne eine Ernährungsweise, wie sie die Physiologie fordert, nicht zulassen, wo der Arbeiter sich auf zu große Belastung mit Kohlehydraten in Form von Kartoffeln angewiesen sieht, die Leistungsfähigkeit ganz erheblich sinkt. Durch wissenschaftliche Untersuchungen ist das Kostmaß eines arbeitenden Mannes auf 118 g Eiweißkörper, 56 g Fett und 500 g Kohlehydrate festgestellt worden, während bei stärkerer Anstrengung 145 g Eiweißkörper, 100 g Fett und 500 g Kohlehydrate gefordert werden müssen. Diese Zahlen können nicht als durchaus und unter allen Umständen maßgebend hingestellt werden, sie sind aber als ein Minimum zu betrachten, und als solches hat die Praxis ihre Richtigkeit mehrfach bewiesen. Da die Nahrung des Arbeiters möglichst billig sein soll, so können die tierischen Nahrungsstoffe nicht so reichlich in ihr vertreten sein, als man mit Hinblick auf die Leistungen, welche von dem Arbeiter gefordert werden, wünschen möchte. Die vegetabilischen Nahrungsstoffe werden stets vorherrschen; es ist indes möglich, durch Berücksichtigung der Preiswürdigkeit, des Nährgeldwertes der Lebensmittel die Zufuhr der animalischen erheblich zu steigern. Alle billigern Sorten Fleisch, auch Leber, Lunge, Herz, Blut kommen zuerst in Betracht, Knochen und Knorpel liefern leimgebende Substanz, erstere auch Fett, und selbst sehniges Gewebe eignet sich zu Gallerten und Sülzen, deren Leimgehalt gerade bei knapper Eiweißzufuhr voll am Platz ist. Sehr wertvoll sind die billigern Fische, vor allen der fettreiche Hering, von Fetten Schmalz und Speck, aber auch die Kunstbutter. Äußerst preiswürdig ist die Magermilch, die wie Buttermilch im Haushalt der Arbeiter noch nicht hinreichend gewürdigt wird. Schließlich kommen noch die billigern Käsesorten und der Quark in Betracht. Von den vegetabilischen Nahrungsmitteln verdienen die Hülsenfrüchte in erster Reihe genannt zu werden. Sie sind billig, werden bei richtiger Zubereitung gut vertragen und bewirken nachhaltige Sättigung. Von den Brotsorten ist zwar Weißbrot für die Ernährung am vorteilhaftesten, der Arbeiter bevorzugt aber ein gröberes Brot, welches freilich oft viel zu wünschen übrigläßt. Durch sehr feines Vermahlen der Kleie läßt sich ein nahrhafteres, leichtverdauliches und sehr schmackhaftes Brot herstellen. Preiswürdig sind auch die Grützen und die Kartoffeln, während die Gemüse, die Pilze und das Obst zwar billig, aber auch geringwertig sind und hauptsächlich dadurch Bedeutung haben, daß sie Abwechselung in die Kost bringen. Die Gewürze sind auch für die Arbeiterkost sehr wichtig, weil sie die aus einfachsten Rohstoffen hergestellten Gerichte schmackhaft machen. Den Gewürzen schließt sich der Alkohol an, und es muß zugestanden werden, daß derselbe unter vielen Verhältnissen nahezu unentbehrlich erscheint. Der Arbeiter findet sich oft in Lagen, in denen nichts so wohlthuend wirkt wie ein Schnaps, wogegen freilich nachdrücklichst zu betonen ist, daß die Schnapsflasche bei der Rolle, die sie heute spielt, an dem mannigfachen Elend der Arbeiterbevölkerung die Hauptschuld trägt. Es ist eine der wichtigsten Kulturaufgaben, die Schnapsflasche zu beseitigen, und der Hygieniker empfiehlt zu diesem Zweck in erster Linie gutes Bier, würde aber auch dieses gern ersetzt sehen durch Kaffee und Thee, da der Anregung, deren der Arbeiter bedarf, und die er sich jetzt durch Alkohol, sei es in Form von Schnaps oder Bier, verschafft, stets eine Erschlaffung folgt, welche nach der durch Kaffee erzeugten Anregung ausbleibt. Alle Arbeiter, welche stärkere Muskelarbeit leisten und infolgedessen viel Wasser durch Haut und Lunge abgeben, bedürfen reichlichen Getränks. Als solches verdient nun eine französische Mischung Beachtung, die seit dem Jahr 1870 auch in Deutschland mehrfach Verbreitung gefunden [41] hat und aus Wasser mit Kaffee und Rum besteht. Diese Mischung wird sehr gern getrunken und hat bei sonstiger kräftiger Ernährung manchen Vorzug vor Bier. Genießt ein Arbeiter täglich in maximo 750 g Brot (ein Mehr ist aus diätetischen Gründen nicht zulässig), außerdem 200 g Milch, 200 g Fleisch und 30 g Speck (oder 25 g Schmalz), so erhält er in dieser Grundlage seiner Tageskost 97 g Eiweiß, 46 g Fett, 382 g Kohlehydrate. Den Rest der Nährstoffe würde er bekommen in 400 g Kartoffeln und 75 g Hülsenfrüchten oder in 100 g Reis, 250 g Kartoffeln und 20 g Käse. Diese Nahrungsmittel wiegen zusammen 1550–1650 g und entsprechen also auch hinsichtlich des Volumens den zu stellenden Anforderungen. Nimmt man unsern Verhältnissen entsprechend an, daß die Mittagsmahlzeit 40–50 Proz. des Eiweißbedarfs zu decken habe, dann ergeben sich z. B. folgende Kostsätze: 200 g Fleisch, 200 g Kohl, 400 g Kartoffeln, 15 g Salz, 75 g Brot, oder: 120 g Erbsen, 300 g Sauerkohl, 300 g Kartoffeln, 20 g Fett, 20 g Salz, 75 g Brot etc.

Wird von dem Arbeiter vorübergehend eine größere Kraftleistung gefordert, so hilft Kaffee, eventuell Bier oder ein Schnaps darüber hinweg, besonders wenn noch ein kohlenstoffreicher Imbiß (Brot mit Fett und Käse) gereicht wird. Soll aber die größere Arbeit dauernd geleistet werden, dann hat die Beköstigung hierauf Rücksicht zu nehmen. Das Kostmaß ist, wie erwähnt, zu erhöhen, und zwar nur dessen Gehalt an Fett und Eiweißkörpern, während gerade bei angestrengter Arbeit dem Organismus die Bewältigung einer größern Menge Kohlehydrate nicht zugemutet werden kann. Ebenso darf das Volumen der Kost nicht wesentlich erhöht werden, und es ist mithin bei angestrengter Arbeit durchaus eine Bevorzugung animalischer Nahrungsmittel erforderlich. Schweinefleisch, Milch, fetter Käse, Speck, Hering kommen besonders in Betracht, und von den vegetabilischen Nahrungsmitteln verdienen die Hülsenfrüchte den Vorzug. Ferner sind Gewürze reichlicher zu verwenden, und von Genußmitteln verdient gerade in diesem Fall guter Kaffee den Vorzug, weil die Erschlaffung, die dem Genuß alkoholischer Getränke folgt, durchaus zu vermeiden ist. Vgl. Munk und Uffelmann, Die Ernährung des gesunden und kranken Menschen (Wien 1887); Meinert, Wie ernährt man sich gut und billig? (Berl. 1882); Wolff, Die Ernährung der arbeitenden Klassen (das. 1885). Über Arbeiterwohnungen s. d. (Bd. 1 u. 17).

Der Arbeitsraum entspricht in den seltensten Fällen den zu stellenden Anforderungen. Seine Größe ist nach der Zahl der darin zu beschäftigenden Arbeiter zu bemessen. Nimmt man als erlaubtes Maximum des Kohlensäuregehalts der Einatmungsluft 1 pro Mille an, so muß für jeden Arbeiter ein Luftquantum von 15 cbm gefordert werden, also bei 3–3,5 m Zimmerhöhe ein Flächenraum von 5 qm. Dabei ist für regelmäßige, ausreichende Ventilation zu sorgen, und es dürfen durch die Arbeit selbst keine schädlichen Gase, Dünste oder erhebliche Mengen von Staub erzeugt werden. Im letztern Fall sind spezielle Ventilationsvorrichtungen zu treffen, in gewöhnlichen Fällen ohne besondere Verunreinigung der Luft müssen 60 cbm Luft für den Mann gefordert werden, wobei Kinder Erwachsenen gleichzustellen sind. Stets ist auch auf die genügende Höhe des Arbeitsraums besonderes Gewicht zu legen, und niemals sollte ein Arbeitsraum niedriger als 2,5 m sein. Diese Zahlen gelten nur für Arbeitsräume, die nicht etwa gleichzeitig als Schlafräume dienen. Hinsichtlich der Beleuchtung lassen sich allgemeine Forderungen nicht aufstellen, da die einzelnen Industriezweige sehr verschiedenes Lichtbedürfnis haben. Tageslicht fällt am besten von O. oder S. in den Tagesraum, doch ist grelles Sonnenlicht entsprechend zu mäßigen, da zu helles Licht besonders bei feinern Arbeiten dem Auge ebenso nachteilig werden kann wie zu schwaches. Soll ein Arbeitssaal für 20 Mann z. B. 10 m lang, 10 m breit und 3–3,5 m hoch sein, so werden 6 qm Glas, also pro Mann 3000 qcm, mehr als ausreichend sein, während 2000 qcm die untere zulässige Grenze bezeichnet. Künstliche Beleuchtung ist immer nachteilig, und man sollte daher wenigstens auf Qualität und Quantität gebührend Rücksicht nehmen. Das beste künstliche Licht ist jedenfalls das elektrische, demnächst das Gaslicht und das Petroleumlicht. Ersteres verdient auch den Vorzug, weil es die Luft im Arbeitsraum nicht verunreinigt und nicht überheizt. Nimmt man Argandsche Rundbrenner, welche in einer Stunde 5–6 Kubikfuß Gas verzehren, und deren Lichtstärke der von 16 Spermacetkerzen entspricht, zur Norm, so muß man bei gewöhnlicher Arbeit auf 6–7 Mann eine Flamme rechnen, bei feiner Arbeit mindestens auf 5 Mann. Fledermausbrenner sind verwerflich, weil sie unruhig brennen. Die Heizung des Arbeitsraums wird sich je nach den Verhältnissen sehr verschieden gestalten, sie soll den allgemeinen Forderungen entsprechen, und namentlich soll genügend Rücksicht auf den Feuchtigkeitsgehalt der Luft genommen werden. Neben dem Thermometer darf das Hygrometer nicht fehlen. Mit der Heizung wird vorteilhaft die Ventilation verbunden. Die Natur des Arbeitsmaterials ist nächst der Einrichtung des Arbeitsraums das wichtigste Moment für die Gesundheit der Arbeiter. Die meisten Gewerbekrankheiten sind auf die Beschaffenheit der zu verarbeitenden Stoffe zurückzuführen. Die Staub erzeugenden Materialien erzeugen die Staubeinatmungskrankheiten (s. d., Bd. 15), und die giftigen wirken in der verschiedensten Weise schädlich auf den Organismus. Hier sind entsprechende Vorsichtsmaßregeln geboten, welche in jedem Fall sich verschieden gestalten, im allgemeinen aber auf zweckmäßige Konstruktion von Apparaten und Maschinen, Anwendung von Schutzmasken, Schwämmen, Schutzbrillen, Handschuhen etc. und besonders auf Reinlichkeit hinauslaufen. Reinlichkeit ist auch aus andern Gründen dringend geboten, da z. B. Auswurf lungenkranker Arbeiter, welcher auf dem Fußboden eintrocknet und dann zu Staub zertreten wird, zur Verbreitung der Tuberkulose wesentlich beiträgt. Zu Arbeiten, bei denen sich viel Staub entwickelt, sollten schwindsüchtige Arbeiter überhaupt nicht zugelassen werden. Allen Arbeitern, welche den Arbeitsraum verlassen, sollte Gelegenheit zu gründlicher Reinigung, eventuell zu einem Bad, geboten werden. Einrichtung von Bädern ist für gewisse Industriezweige dringend zu empfehlen, und bei andern, die sehr giftige Stoffe verarbeiten (Arsenikalien, Bleipräparate), ist ein Kleiderwechsel unter entsprechenden Vorsichtsmaßregeln geboten. Während der Arbeit kommt die Körperstellung in Betracht. Keine Körperstellung ist an und für sich gesundheitsschädlich, wohl aber das zu lange Einhalten einer und derselben Stellung. Die Bewegungen während der Arbeit können zu Krankheitsursachen werden, wenn sie mit großer körperlicher Anstrengung verbunden sind. Erstreckt sich diese Anstrengung auf den Gesamtorganismus, so entwickeln sich unter gewissen Bedingungen Herzleiden, besonders Hypertrophie; nimmt sie jedoch nur einzelne Muskelgruppen [42] in Anspruch, so erkranken diese entweder unmittelbar (Schreibkrampf), oder sie bedingt eine Prädisposition zu andern Erkrankungen (Uterusaffektionen bei Nähmaschinenarbeit, Eingeweidebrüche bei Überanstrengung etc.).

Viele Gewerbekrankheiten entstehen durch zu lange Dauer der Arbeitszeit. Es hat sich durch Experimente in Übereinstimmung mit der Erfahrung nachweisen lassen, daß gewisse Reize die Funktion der Muskeln, Nerven, Drüsen nicht benachteiligen, sondern begünstigen, solange sie eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, während intensiv oder extensiv zu starke Reize die Organe schwächen. Ein Ausruhen ist erforderlich, weil der Organismus Zeit braucht, durch den Stoffwechsel des arbeitenden Organismus erzeugte Umsetzungsprodukte aus den Geweben fortzuschaffen. Geschieht dies nicht vollständig, so verliert das Organ die Fähigkeit, es fernerhin zu thun, und wird dauernd geschwächt. Gegen die physiologisch zu begründende Forderung nicht zu langer Arbeitszeit wird leider in vielen Betrieben gesündigt. Es lassen sich viele Beispiele für 18stündige Arbeitszeit anführen; die Kunstmüller in Baden arbeiten 30 bis 36 Stunden ununterbrochen, und noch größere Inanspruchnahme findet man bei Zieglern im Düsseldorfer Bezirk. Verringerung der Leistungsfähigkeit, Kräfteverfall, Krankheiten, frühzeitiger Tod sind die Folgen so schamloser Ausbeutung der Arbeiter. Dabei verfällt gleichzeitig das Familienleben, und die sittlichen Folgen treten trostlos hervor. Die Arbeitszeit ist nicht in allen Betrieben beliebig zu regeln, weil diese letztern zum Teil abhängig sind von den Betriebskräften (Wind, Wasser), der Jahreszeit, der Beschaffenheit des Rohmaterials, der Konjunktur und der Konkurrenz; häufig aber ist die Bemessung der Arbeitszeit eine Folge der Abmachungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, und wenn zuzugeben ist, daß diese Abmachungen oft zu ungunsten der Arbeiter lauten, so steht doch auch fest, daß die Arbeiter sich oft zu Überstunden drängen, selbst wenn sie innerhalb einer vernünftig bemessenen Arbeitszeit hinreichend verdienen. Im allgemeinen ist im eigentlichen Fabrikbetrieb die Arbeitszeit kürzer als im Handwerk und beim Handel. So hatten z. B. von je 100 Betrieben je 100 männliche oder weibliche Arbeiter eine Arbeitszeit von mehr als 11 Stunden:

  Betriebe Männer Weiber
im Großbetrieb 4,31 3,51 4,46
Handwerk 18,85 15,52 6,69
Handel 64,77 54,94 45,06

In Deutschland gilt eine Arbeitszeit von 11 Stunden für die meisten Betriebe als Mittelzahl. Bei Frauen- und Kinderarbeit hat die Gesetzgebung die Arbeitszeit geregelt. Gegen ein ähnliches Eingreifen der Gesetzgebung bei den Arbeitern konnte man einwenden, daß es die Freiheit einschränken und an der Urteilsfähigkeit des Arbeiters zweifeln heißen würde, wollte man dem Kontraktverhältnis, in welches er sich zum Arbeitgeber stellt, allzu enge Grenzen setzen. Indes würde den nachgewiesenen zahlreichen Mißständen gegenüber, wo von freier Entschließung des Arbeiters nicht mehr die Rede ist, eine entsprechende Gesetzgebung am Platze sein. In der Schweiz ist durch Bundesgesetz vom 23. März 1877 die Arbeitszeit auf 11 Stunden, an Vorabenden von Sonn- und Festtagen auf 10 Stunden festgesetzt, und für gesundheitsgefährliche Betriebe sind weitere Beschränkungen dieser Arbeitszeit vorgesehen. In England hat die Factory and workshop act von 1878 die früher berüchtigte Überbürdung der englischen Arbeiter beseitigt, und es haben sich gesunde Verhältnisse mit 10–12stündiger Arbeitszeit eingebürgert. In Frankreich ist seit 1848 die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden festgesetzt worden, und in Nordamerika gilt vielfach das Prinzip: 8 Stunden Arbeit, 8 Stunden Schlaf und 8 Stunden Erholung. Thatsächlich hat die Verkürzung der Arbeitszeit vielfach den Anstoß zu Erfindungen von Maschinen gegeben, welche die sonst von Menschenhänden verrichtete Arbeit mit größerer Genauigkeit, in größerer Ausdehnung und dabei in kürzerer Zeit ausführen. Vgl. Fabrikgesetzgebung (Bd. 5).