MKL1888:Bürgerliche Nahrung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bürgerliche Nahrung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 659
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Bürgerliche Nahrung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 659. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:B%C3%BCrgerliche_Nahrung (Version vom 20.10.2022)

[659] Bürgerliche Nahrung, ehedem Inbegriff aller Gewerbe, welche vermöge städtischer Privilegien nur in den Städten auf Grund des Bürgerrechts getrieben werden konnten, wie es regelmäßig beim Handel, bei den zünftigen Gewerben und der Bierbrauerei der Fall war.