MKL1888:Bürgerliche Nahrung
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[659] Bürgerliche Nahrung, ehedem Inbegriff aller Gewerbe, welche vermöge städtischer Privilegien nur in den Städten auf Grund des Bürgerrechts getrieben werden konnten, wie es regelmäßig beim Handel, bei den zünftigen Gewerben und der Bierbrauerei der Fall war.