MKL1888:Bürgerschoß
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[660] Bürgerschoß, veraltete Bezeichnung für die von dem Bürger einer Gemeinde zu entrichteten Gemeindeabgaben. Je nachdem es sich dabei um Grund- oder Personalsteuern handelte, ward zwischen Personal- und Real- oder Erbschoß unterschieden, während die auf ein Gewerbe zu entrichteten städtischen Abgaben als Gewerbeschoß bezeichnet wurden.