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MKL1888:Bürgerschoß

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bürgerschoß“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Bürgerschoß“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 3 (1886), Seite 660
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Bürgerschoß. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 660. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:B%C3%BCrgerscho%C3%9F (Version vom 20.10.2022)

[660] Bürgerschoß, veraltete Bezeichnung für die von dem Bürger einer Gemeinde zu entrichteten Gemeindeabgaben. Je nachdem es sich dabei um Grund- oder Personalsteuern handelte, ward zwischen Personal- und Real- oder Erbschoß unterschieden, während die auf ein Gewerbe zu entrichteten städtischen Abgaben als Gewerbeschoß bezeichnet wurden.