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MKL1888:Bürgerschule

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bürgerschule“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Bürgerschule“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 3 (1886), Seite 660
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Bürgerschule. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 660. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:B%C3%BCrgerschule (Version vom 20.10.2022)

[660] Bürgerschule (städtische Mittelschule). Während in der ältern Zeit alle städtischen Schulen, sofern sie nicht als Kirch- und Pfarrschulen ganz auf dem Standpunkt der Volksschule standen, den Charakter der lateinischen Schulen hatten, den sie freilich oft kümmerlich genug zum Ausdruck brachten, verlangten einsichtige Pädagogen des vorigen Jahrhunderts nachdrücklich Schulen, welche recht eigentlich für das Bedürfnis des Bürgerstandes berechnet wären. Namentlich in dem um Francke gescharten Kreis der hallischen Pietisten machte sich diese Forderung geltend und rief verschiedene Versuche zu ihrer Befriedigung hervor. Das Interesse für diese Art von Schulen wurde in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts durch die Schrift des Pastors Resewitz zu Kopenhagen, spätern Abtes und Generalsuperintendenten zu Klosterberge: „Die Erziehung des Bürgers“ (Kopenh. 1773) neu angeregt und beschäftigte viele treffliche Schul- und Staatsmänner der Zeit, namentlich solche, welche inmitten der Praxis und den radikalen Reformen der Philanthropen ferner standen. Aus den mancherlei Versuchen gingen später einerseits die höhern Bürgerschulen (s. d.), d. h. lateinlose höhere Schulen, welche den Realschulen bis zur Obersekunda oder Prima entsprechen, hervor, anderseits die Mittelschulen (s. d.), d. h. gehobene und über die Grenze der allgemeinen Schulpflicht um 1–2 Jahre hinausgreifende Volksschulen. Jene erhielten in Preußen festere Ordnung zuerst durch die „Vorläufige Instruktion für die an den höhern Bürger- und Realschulen anzuordnenden Entlassungsprüfungen“ vom 8. März 1832, welcher die „Unterrichtsordnung“ vom 6. Okt. 1859 und zuletzt die Lehrpläne vom 31. März 1882 folgten. Diese, ihrer Natur nach weniger gleichförmig gestaltet, sondern den örtlichen Verhältnissen mannigfach angepaßt, fanden festere Normen durch die Falkschen „Allgemeinen Bestimmungen“ vom 15. Okt. 1872. Der einfache Name B. selbst, durch seine Mehrdeutigkeit unbequem geworden, ist allmählich aus der amtlichen Sprache verschwunden.