MKL1888:Birkenfeld

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Birkenfeld“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 966
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Birkenfeld. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 966. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Birkenfeld (Version vom 21.02.2023)

[966] Birkenfeld, ein zum Großherzogtum Oldenburg gehörendes, vom Hauptkörper aber abgesondert liegendes Fürstentum auf der linken Seite des Rheins, südlich am Hunsrücken, wird ganz von der preußischen Rheinprovinz (s. Karte „Oldenburg“) begrenzt und umfaßt ein Areal von 503 qkm (9,13 QM.). Das Klima des vorherrschend bergigen, vom Hochwald und Idarwald durchzogenen Ländchens ist auf den Höhen rauh, in den geschützten Thälern mild, im ganzen aber gesund. Der einzige Fluß des Landes ist die Nahe. Der Ackerbau ist trotz der gebirgigen Beschaffenheit des stark bewaldeten Landes im allgemeinen befriedigend; Obstzucht gedeiht besonders an den Ufern der Nahe; blühend ist die Rindviehzucht. Die Waldungen bestehen größtenteils aus Laubholz. Gegenstände des Bergbaues sind Eisenstein und Dachschiefer. Die Industrie ist lebhaft, besonders im Amtsbezirk Oberstein die Achatschleiferei (über 120 Etablissements) nebst Fabrikation unechter Bijouterien, welche ca. 8000 Personen nähren. Die Bevölkerung betrug 1880: 38,685 Seelen, davon 30,326 Evangelische, 7579 Katholiken und 677 Juden. Die Rhein-Nahebahn durchschneidet der Länge nach das Ländchen. Die Regierung ist in dem großherzoglich oldenburgischen Haus nach dem Rechte der Erstgeburt erblich; aber die Verbindung des Fürstentums mit den übrigen oldenburgischen Ländern ist eine bloß persönliche, durch den gemeinsamen Regenten vermittelte. Die Regierungsgeschäfte besorgt unter der unmittelbaren Leitung des oldenburgischen Kabinetts das Regierungskollegium zu Birkenfeld, das aus einem Präsidenten und 4–5 Mitgliedern besteht. Die Gemeindeverwaltung ist selbständig und wird durch Bürgermeister, welche Staatsbeamte sind, kontrolliert. Es bestehen drei Amtsgerichte unter dem Landgericht in Saarbrücken (Oberlandesgericht in Köln). Das Finanzbudget des Fürstentums belief sich 1884 auf 541,887 Mk. Einnahmen und 576,437 Mk. Ausgaben.

Die gleichnamige Hauptstadt des Fürstentums, 381 m ü. M., an einem Bach und durch eine Zweigbahn mit der Rhein-Nahebahn (5 km) verbunden, ist Sitz der Landesbehörden und eines Amtsgerichts, hat eine evangelische und eine kath. Pfarrkirche, ein Gymnasium, Holzschuh-, Zichorien-, Tabaksfabrikation, Gerberei, Bierbrauerei, Viehzucht und (1880) 2539 meist ev. Einwohner (618 Katholiken). Etwa 1 km von B. liegt auf einem Berg die alte Burg B., einst Residenz der Herzöge von Pfalz-B. – Das jetzige Fürstentum B. ist ein Aggregat mehrerer Länderteile, die früher nie einen selbständigen Staatskörper bildeten, sondern zu den verschiedensten Staaten gehörten. Die geschichtlichen Hauptbestandteile sind: 1) die Herrschaft Oberstein, welche vom 12. Jahrh. bis 1682 eigne Herren hatte (die Herren von Daun und Oberstein, später Grafen von Falkenstein genannt), dann an Leiningen-Heidesheim fiel, seit 1766 größtenteils zu Trier gehörte; 2) die Grafschaft Sponheim, welche als solche 1044–1437 bestand, dann an die verwandten Häuser Pfalz und Baden fiel. Seit 1569 führt ein Zweig des Hauses Zweibrücken den Namen B.; 1776 kam B. an Baden, 1801 an Frankreich, 1817 an Oldenburg. Der Ort B. wird schon im 10. Jahrh. erwähnt. Vgl. Barnstedt, Beschreibung des Fürstentums B. (Birkenf. 1845); Böse, Das Großherzogtum Oldenburg (Oldenb. 1863).


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 137
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[137] Birkenfeld, Fürstentum, zählte 1885: 39,693 Einw. (darunter 31,128 Evangelische, 7739 Katholiken, 678 Juden), die Stadt: 2546 Einw.