MKL1888:Blutentleerung
[82] Blutentleerung (Blutentziehung), die zu Heilzwecken vorgenommene künstliche Verminderung der Blutmenge des Körpers. Man unterscheidet: die direkte (örtliche) Blutentziehung, welche durch Ansetzen von Blutegeln, oder durch Schröpfköpfe, oder durch kleine Einschnitte (Skarifikationen), oder auch durch kompliziertere Instrumente (künstliche Blutsauger) vorgenommen wird. Unter letztern ist am beachtenswertesten der künstliche Blutegel von Heurteloup, bei welchem mittels eines Locheisens eine wenig schmerzhafte, stark blutende, ringförmige Wunde erzeugt wird, aus der man mittels eines Glascylinders und eines in diesem auf und ab beweglichen Stempels leicht und schnell eine große, genau zu bemessende Blutmenge heraussaugen kann. Die örtliche Blutentziehung geschieht entweder unmittelbar auf dem erkrankten Teil oder in dessen Nachbarschaft, gewöhnlich in der Richtung der abführenden Gefäße (z. B. für das Auge in der Schläfengegend), um dem Blutstrom eine andre Richtung zu geben. Oft wirken solche Blutentleerungen durch dicke Schichten von Weichteilen hindurch, so daß Schröpfköpfe auf der Brust bis auf das entzündete Brustfell, Blutegel am Bauch bis auf das Bauchfell in die Tiefe das Blut ableiten. Dieser örtlichen gegenüber steht die allgemeine B., welche durch den Aderlaß (s. d.), seltener durch Arteriotomie (s. d.) vollzogen wird. Blutentleerungen werden in der Regel nur bei entzündlichen Leiden aller Art vorgenommen, sind jedoch auch bei Blutüberfüllungen nicht entzündlicher Art, welche bedeutendere Störungen in der Verrichtung der betreffenden Organe hervorrufen, ein sehr schätzenswertes, ja unentbehrliches Mittel.