MKL1888:Brausteuergemeinschaft
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[369] Brausteuergemeinschaft, die von den Staaten des ehemaligen Norddeutschen Bundes (einschließlich Hessen) zum Zweck gemeinschaftlicher Erhebung der Biersteuer (s. d.) gebildete Gemeinschaft.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 3 (1886), Seite 369 | |||
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[369] Brausteuergemeinschaft, die von den Staaten des ehemaligen Norddeutschen Bundes (einschließlich Hessen) zum Zweck gemeinschaftlicher Erhebung der Biersteuer (s. d.) gebildete Gemeinschaft.