MKL1888:Burckhard
[133] Burckhard, Max, Direktor des Wiener Burgtheaters, geb. 14. Juli 1854 zu Korneuburg (Niederösterreich), widmete sich nach den Gymnasialstudien im Benediktinerstift Kremsmünster der Jurisprudenz in Wien, wurde 1886 Privatdozent für österreichisches Privatrecht an der Wiener Universität, betrat die richterliche Laufbahn und wurde darauf ins Ministerium für Kultus und Unterricht berufen, wo er 1887 zum Ministerial-Vizesekretär vorrückte. Bis zu dieser Zeit hat B. mehrere juristische Werke veröffentlicht, die ihm in Fachkreisen Anerkennung brachten. In seinem „System des österreichischen Privatrechts, 1. Teil: Das Recht. Zugleich eine Einleitung in ein System des österreichischen Rechts“ (Wien 1883) machte B. den Versuch, die Darwinschen Theorien auch auf Moral und Recht anzuwenden und sie als Produkt eines natürlichen Entwickelungsprozesses darzustellen. Kurz darauf folgten: 2. Teil: „Die Elemente des Privatrechts; allgemeiner Teil des Privatrechts“ (Wien 1884) und 3. Teil: „Die einzelnen Privatrechtsverhältnisse; 1. Abteilung: Besitz und Tabularrecht“ (das. 1889). Inzwischen erschienen: „Zur Reform der juristischen Studien“ (Wien 1887), kommentierte Ausgaben der österreichischen „Gesetze und Verordnungen in Kultussachen“ (das. 1887, 2. Aufl. 1889) und „Volksschulgesetze“ (das. 1888, 2 Bde.) sowie ein erzählendes romantisches Gedicht: „Das Lied vom Tannhäuser“ (Leipz. 1885). Nach dieser einzigen Beziehung, die B. zur Kunst bis dahin zu haben schien, erregte es nicht geringes Aufsehen, als er im Februar 1890, nach dem Tode A. Försters und dem Rücktritt Alfred v. Bergers, zum artistischen Sekretär und bald darauf, im Mai 1890, zum Direktor des Hofburgtheaters ernannt wurde. Ein gewaltiger Sturm erhob sich in der Presse und Gesellschaft gegen diese Neubesetzung, die für das Schicksal des Burgtheaters so wichtig ist. Indes erhält er sich auf seiner Stelle und lebt sich in die Aufgaben seines Amtes ein. Er ist ein Freund der neuen Richtung (Ibsens, Gerhard Hauptmanns), pflegt aber auch Shakespeare, Grillparzer etc.