MKL1888:Elektrotechnische Lehranstalten
[239] Elektrotechnische Lehranstalten. Mit dem Aufblühen der Elektrotechnik wurden zunächst an den technischen Hochschulen (Polytechniken) Lehrstühle für diesen Zweig eingerichtet und ein besonderer Lehrgang aufgestellt. Für den elektrotechnischen Ingenieur ist eine gründliche Kenntnis der Physik, vor allem aber der höhern Mathematik notwendig. Als Spezialfächer reihen sich neben theoretischer und praktischer Elektrotechnik noch Maschinenbau und Maschinenzeichnen als Haupterfordernisse an. Während durch die technischen Hochschulen in theoretischer wie praktischer Hinsicht für Ingenieure ausreichend gesorgt ist, fehlte es lange Zeit an Anstalten, welche für Monteure, Mechaniker u. a. eine kurze, zweckentsprechende Unterweisung in der Elektrotechnik gaben. Diesem Übelstand abzuhelfen, entschloß sich der physikalische Verein zu Frankfurt a. M., eine elektrotechnische Schule ins Leben zu rufen, welche in Kursen von je einem Semester Leute für den elektrotechnischen Betrieb ausbilden soll. Die Aufnahmebedingungen sind: 1) Zeugnis über die in einer mechanischen Werkstätte bestandene Lehre und über etwanige weitere praktische Thätigkeit; 2) selbstgeschriebener Lebenslauf; 3) Nachweis mathematischer Vorbildung (einfache Gleichungen, Kongruenz- und Ähnlichkeitssätze); 4) Schulgeld (100 Mk.), bei der Aufnahme zu entrichten; 5) 10 Mk. Beitrag zur Unfallversicherung während der Unterrichtszeit. Wie zeitgemäß das Unternehmen war, zeigte der Erfolg. Bereits zum ersten Semester mußten verschiedene Leute wegen Raummangels abgewiesen werden, während die Aufgenommenen nach Ablauf des Kursus sofort gute Stellungen fanden. Neuerdings sollen in Wien und Berlin ähnliche Schulen errichtet werden; anderseits haben auch bereits die bestehenden Gewerkschulen und technischen Lehranstalten begonnen, die Elektrotechnik in mehr oder minder ausgedehntem Maße in ihren Unterrichtsplan einzureihen (Mittweida, Einbeck u. a.).