MKL1888:Exekutionsordnung
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[960] Exekutionsordnung, in prozessualischer Bedeutung der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze, welche sich auf die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) beziehen. Auch die Staatsgrundgesetze zusammengesetzter Staaten oder Staatenbündnisse enthalten Exekutionsordnungen, in welchen die Vorschriften über die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen renitente Bundesglieder enthalten sind. In letzterer Beziehung ist namentlich die E. des vormaligen Deutschen Bundes vom 3. Aug. 1820 zu erwähnen. Das Deutsche Reich hat keine solche E.; nur die Bestimmung im Art. 19 der Reichsverfassung gehört hierher (s. Exekution).