MKL1888:Exekutive
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[960] Exekutive (lat.), s. v. w. Exekutivgewalt (s. Vollziehende Gewalt); auch Bezeichnung für eine Behörde, welcher der Vollzug der Beschlüsse einer andern Behörde oder Körperschaft obliegt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 5 (1886), Seite 960 | |||
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[960] Exekutive (lat.), s. v. w. Exekutivgewalt (s. Vollziehende Gewalt); auch Bezeichnung für eine Behörde, welcher der Vollzug der Beschlüsse einer andern Behörde oder Körperschaft obliegt.