MKL1888:Exekutor
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[960] Exekutor (lat.), Ausführer, Vollstrecker; Beamter, welchem die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben obliegt. Exekutorisch, mittels Zwanges erfolgend, die Exekution (s. d.) betreffend. Exekutorische Urkunden, solche, auf Grund deren die sofortige Zwangsvollstreckung (s. d.) zulässig ist.