MKL1888:Forstzeichen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Forstzeichen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 455
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Forstzeichen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 455. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Forstzeichen (Version vom 01.04.2022)

[455] Forstzeichen, ein vermittelst eines Hammers an den zur Fällung bestimmten Bäumen, an dem geschlagenen und aufgearbeiteten Holz oder an liegen gebliebenen Frevelstämmen angebrachtes Zeichen, welches im erstern Fall den Holzhauern angibt, welche Stämme sie zu fällen haben, im letztern Fall zu erkennen gibt, daß das geschlagene Holz vom Revierverwalter ordnungsmäßig abgenommen und revidiert oder der Frevelstamm vom Förster gefunden und in den Gewahrsam des Waldbesitzers übergegangen ist, und daß bei unberechtigter Entnahme derselben (nach der Gesetzgebung einiger Staaten) nicht die Strafe des einfachen Holzdiebstahls, sondern die schwerere des gemeinen Diebstahls zur Anwendung kommt.