MKL1888:Fuß
[800] Fuß (Pes), der unterste Abschnitt des Beins beim Menschen und Affen, der Hintergliedmaße bei den Wirbeltieren, mit Ausnahme der Fische, mißbräuchlich auch s. v. w. Bein. Von den 10 Knochen, aus welchen sich sein Anfangsteil, die Fußwurzel (tarsus), ursprünglich zusammensetzt, haben sich höchstens noch 7 erhalten, indem nämlich stets das Sprung-, Fersen- und Würfelbein (s. unten) aus je 2 verschmolzenen Knochen bestehen; doch kann auch (s. Bein) die Verschmelzung oder Rückbildung derselben viel weiter gehen, wie z. B. bei den Vögeln. Dies gilt auch von den Zehen (digiti), von denen je der erste, am weitesten nach der Ferse zu gelegene Knochen als zum Mittelfuß (metatarsus) gehörig betrachtet wird, während die übrigen Zehenglieder als Phalangen (bei der großen Zehe 2, bei den übrigen 3) frei hervorragen, mithin sich den Phalangen der Finger gleich verhalten (s. Hand). Über die Umwandlung des Fußes zum Huf bei den Huftieren, zur Flosse bei den Flossentieren[WS 1] s. die betreffenden Gruppen; über die Füße der Vögel s. d. Die Zehen (s. d.) sind gleich den Fingern an der obern Fläche des Endgliedes meist mit Nägeln (s. d.) bedeckt. Beim Menschen und seinen nächsten Verwandten sind die Knochen des Fußes (s. Tafeln „Skelett I u. II“) folgendermaßen angeordnet: Von den 7 Tarsalknochen ist das Fersenbein (calcaneus) sehr weit nach hinten verlängert und stellt so den größten Fußknochen dar; auf ihm ruht das Sprungbein (talus, astragalus), welches zwischen die beiden Knöchel des Schien- und Wadenbeins eingeschaltet ist und somit die Verbindung des Fußes mit dem Unterschenkel, d. h. das Sprunggelenk oder Fußgelenk im engern Sinn, herstellt (s. Bein). An das vordere Ende des Fersenbeins reiht sich das Würfelbein (os cuboides) am äußern Fußrand, u. an das vordere Ende des Sprungbeins das Kahnbein (os naviculare) am innern [801] Fußrand an. Die vordere Fläche des Kahnbeins wiederum verbindet sich mit den 3 Keilbeinen (ossa cuneiformia). Die 5 Knochen des Mittelfußes stehen unter sich wie mit den vorhergehenden Knochen durch Bänder (s. Tafel „Bänder“) in fester Verbindung; doch ist demjenigen der großen Zehe eine größere Beweglichkeit gestattet, so daß die Zehe selbst bis zu einem gewissen Grad von den übrigen Zehen entfernt oder ihnen genähert werden kann. Die hierzu erforderlichen Muskeln entsprechen denen des Daumens und sind beim Affen stärker ausgebildet (s. Daumen). Über die Bewegung des Fußes und der einzelnen Knochen sowie über die Muskulatur etc. s. Bein und die Tafeln „Muskeln“; „Nerven I“, Fig. 7; „Blutgefäße“, Fig. 5. Der F. bildet ein flaches Gewölbe, welches nur in drei Punkten (Fersenbein und den Enden des ersten und fünften Mittelfußknochens) aufruht und so die Last des ganzen Körpers zu tragen hat. Über Mißbildungen des Fußes s. Klumpfuß und Plattfuß.
Fuß (Schuh), ein von der Länge eines Mannesfußes entlehntes Längenmaß, beim Schreiben gewöhnlich durch ′ bezeichnet und entweder in 10 Zoll à 10 Linien (geometrischer oder Dezimalfuß), oder in 12 Zoll à 12 Linien (Werk- oder Duodezimalfuß) geteilt, so daß 10 geometrische F. = 12 Werkfuß sind. Die drei am häufigsten vorkommenden Fußmaße sind: Der alte Pariser F., sonst auch pied de roi genannt, = 0,32484 m, in 12 Zoll (pouces) à 12 Linien (lignes) à 12 Punkte (points), bei geometrischen Vermessungen aber in 12 Zoll à 10 Linien à 10 Punkte eingeteilt. Der englische F. (foot), ein Drittel des englischen Yard, ist = 0,30479 m, wird in 12 Zoll (inches) à 10 Linien (lines) oder 12 Linien à 12 Sekunden (seconds) à 12 Terzen (thirds) eingeteilt. Mit dem englischen F. stimmen der russische und der der Vereinigten Staaten von Nordamerika genau überein. Der rheinländische oder preußische F., mit welchem der dänische F. übereinstimmt, ist = 0,31385 m und wurde in 12 Zoll à 12 Linien eingeteilt. Der schweizerische F. (pied), à 10 Zoll à 10 Linien à 10 Striche (traits), stimmt mit dem badischen überein.
Baden | Bayern | England, Verein. Staaten, Rußland | Frankreich | Österreich | Preußen, Dänemark | Schweiz | Württemberg | |
alte Par. Fuß | Meter | |||||||
1 | 1,028 | 0,984 | 0,924 | 0,300 | 0,949 | 0,956 | 1,059 | 1,047 |
0,973 | 1 | 0,958 | 0,898 | 0,292 | 0,923 | 0,930 | 1,031 | 1,019 |
1,016 | 1,044 | 1 | 0,938 | 0,305 | 0,964 | 0,971 | 1,076 | 1,064 |
1,083 | 1,113 | 1,066 | 1 | 0,325 | 1,028 | 1,035 | 1,147 | 1,134 |
3,333 | 3,426 | 3,281 | 3,078 | 1 | 3,163 | 3,186 | 3,531 | 3,491 |
1,054 | 1,083 | 1,037 | 0,973 | 0,316 | 1 | 1,007 | 1,116 | 1,103 |
1,046 | 1,075 | 1,030 | 0,966 | 0,314 | 0,993 | 1 | 1,108 | 1,096 |
0,944 | 0,970 | 0,929 | 0,872 | 0,283 | 0,896 | 0,902 | 1 | 0,988 |
0,955 | 0,982 | 0,940 | 0,882 | 0,286 | 0,906 | 0,913 | 1,012 | 1 |
Der Flächenfuß (Quadratfuß) ist ein Flächenraum von 1 F. Länge und 1 F. Breite; er hat 100 oder 144 QZoll, je nachdem der Längenfuß in 10 oder 12 Zoll geteilt ist. Der körperliche F. (Kubikfuß) ist ein körperlicher Raum, der 1 F. lang, 1 F. breit und 1 F. hoch ist und 1000, resp. 1728 Kubikzoll hat; der Riemenfuß ist 1 F. lang und 1 Zoll breit; der Schachtfuß 1 F. lang und breit und 1 Zoll hoch; der Balkenfuß 1 F. lang und 1 Zoll breit und hoch.
Fuß (Sockel), in der Architektur der untere Teil von Gebäuden oder einzelnen Teilen derselben, vorzüglich der unterste Teil von Säulen und Pilastern. Er besteht meist aus einer mehr oder minder hohen Plinthe mit einem darüber befindlichen Fußgesims, welches den Übergang zu den darauf ruhenden Wänden oder Schäften vermittelt. S. unter anderm die Tafel „Säulenordnungen“, Fig. 4–9 und 4b–7b.
Fuß (Versfuß, besser Takt), in der Metrik ein Glied eines Verses, das aus 2, 3 oder 4 langen oder kurzen Silben besteht (s. Rhythmus). Die Verbindung zweier zwei- oder dreisilbiger Versfüße heißt Dipodie (s. d.). – Über die Bedeutung von F. und -füßig in der Musik zur Bezeichnung der Tonhöhe s. Fußton.