MKL1888:Fußangeln
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[801] Fußangeln (Fußeisen), eiserne Körper mit vier etwa 8 cm langen, so gestellten Spitzen, daß immer drei auf dem Boden ruhen, während die vierte in die Höhe steht. Sie dienen zum Ungangbarmachen von Furten, seichten Überschwemmungen etc. Mehr als die leicht aufzuhebenden und schwer herzustellenden F. verwendet man Eggen, mit Nägeln beschlagene Bretter (Sturmbretter) oder Verpfählungen mit sogen. Cäsarpfählchen. F. werden auch in Gärten und auf Feldern zum Schutz gegen Diebe gelegt, doch darf dies in der Regel nicht ohne obrigkeitliche Erlaubnis, resp. nicht ohne Anbringung von Warnungstafeln etc. geschehen.