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MKL1888:Kohler

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kohler“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Kohler“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 17 (Supplement, 1890), Seite 495
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Kohler. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 495. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kohler (Version vom 21.04.2024)

[495]  Kohler, Joseph, Rechtslehrer und juristischer Schriftsteller, geb. 9. März 1849 zu Offenburg, studierte in Freiburg und Heidelberg, ward 1874 Amtsrichter in Mannheim, sodann Assessor und Rat am Kreisgericht daselbst. 1878 wurde er als Professor an die Universität Würzburg berufen, seit 1888 bekleidet er eine ordentliche Professur an der Berliner Universität. K. hat die Wissenschaft der vergleichenden Rechtsgeschichte durch zahlreiche Aufsätze in der von ihm mit herausgegebenen „Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft“ sowie in andern juristischen Zeitschriften gefördert. Unter seinen selbständig erschienenen Schriften gehören hierher: „Zur Lehre von der Blutrache“ (Würzb. 1885); „Das chinesische Strafrecht“ (das. 1886); „Rechtsvergleichende Studien“ (Berl. 1889). Nicht minder schriftstellerisch fruchtbar gewesen ist K. auf dem Gebiet der einheimischen Rechtsgeschichte und des geltenden bürgerlichen Rechts (für welch letzteres er 1888 mit Viktor Ring zusammen das „Archiv für bürgerliches Recht“ begründete). Hier sind zu nennen: „Beiträge zur germanischen Privatrechtsgeschichte“ (Würzb. 1883–88, 3 Tle.); „Über das Kollationsrecht in den französischen Coutumes“ (in den „Festgaben für Gneist“, Berl. 1888); ferner „Deutsches Patentrecht“ (Mannh. 1878); „Forschungen aus dem Patentrecht“ (das. 1888); „Aus dem Patent- und Industrierecht“ (Berl. 1889); „Das Autorrecht“ (Jena 1880); „Das Recht des Markenschutzes“ (Würzb. 1885); „Pfandrechtliche Forschungen“ (Jena 1882); „Gesammelte Abhandlungen“ (Mannh. 1882); „Der Prozeß als Rechtsverhältnis“ (das. 1888); „Prozeßrechtliche Forschungen“ (Berl. 1889). Das Gebiet der Rechtsphilosophie berührte er in „Shakespeare vor dem Forum der Jurisprudenz“ (Würzb. 1883, 2 Hefte); „Das Wesen der Strafe“ (das. 1888). Auch einige kunsthistorische Essays hat er geliefert: „Aus dem Lande der Kunst“ (Würzb. 1882); „Ästhetische Streifereien“ (Mannh. 1889) u. a.