MKL1888:Kompeténz

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kompeténz“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Kompeténz“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 9 (1887), Seite 997
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Kompeténz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 9, Seite 997. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kompet%C3%A9nz (Version vom 16.01.2023)

[997] Kompeténz (lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit); auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf; der Ertrag einer Stelle; daher Kompetenzbuch, das Aktenstück, in welchem die Bestandteile einer Pfarrbesoldung verzeichnet sind. Über die Rechtswohlthat der K. s. Beneficium competentiae.