MKL1888:Kriegsdienst
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[211] Kriegsdienst, der freiwillig oder nach gesetzlicher Verpflichtung übernommene Dienst im Heer; häufig statt Militärdienst gebraucht.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 10 (1888), Seite 211 | |||
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[211] Kriegsdienst, der freiwillig oder nach gesetzlicher Verpflichtung übernommene Dienst im Heer; häufig statt Militärdienst gebraucht.