MKL1888:Kriegsehren
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[211] Kriegsehren werden der Besatzung einer eroberten Festung durch die Kapitulation gestattet und bestehen in der Regel darin, daß die Truppen mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel am Sieger vorbei die Festung verlassen dürfen. Zu den K. gehört auch, daß Offiziere gegen ihr Ehrenwort, in dem Feldzug nicht weiter aktiv thätig zu sein, in ihre Heimat entlassen werden, selbst wenn die Truppen in die Kriegsgefangenschaft gehen. K. als Trauerparade, s. Ehrenbezeigungen.