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MKL1888:Kriegsehren

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Kriegsehren“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Kriegsehren“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 211
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Kriegsehren. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 211. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Kriegsehren (Version vom 07.10.2023)

[211] Kriegsehren werden der Besatzung einer eroberten Festung durch die Kapitulation gestattet und bestehen in der Regel darin, daß die Truppen mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel am Sieger vorbei die Festung verlassen dürfen. Zu den K. gehört auch, daß Offiziere gegen ihr Ehrenwort, in dem Feldzug nicht weiter aktiv thätig zu sein, in ihre Heimat entlassen werden, selbst wenn die Truppen in die Kriegsgefangenschaft gehen. K. als Trauerparade, s. Ehrenbezeigungen.