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MKL1888:Lagerfrist

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Lagerfrist“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Lagerfrist“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 10 (1888), Seite 405
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Lagerfrist. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 10, Seite 405. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Lagerfrist (Version vom 11.01.2023)

[405] Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf.