MKL1888:Lidi
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[770] Lidi (Liti, Leti, Lati, Lazzi, Lassen, Aldiones, Homines pertinentes, Serviles, die dienstpflichtigen Leute, Dienstmannen, Hörige, Leute), im Mittelalter Personen, deren Freiheit nicht gänzlich aufgehoben, aber doch durch das Hörigkeitsverhältnis zu einem Grundherrn beschränkt war (s. Leibeigenschaft). Daher Lidlohn, der dem Gesinde oder dem Handarbeiter zu gewährende Lohn. Vgl. Boos, Die Liten und Aldionen nach den Volksrechten (Götting. 1874).