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MKL1888:Mancipĭum

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Mancipĭum“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Mancipĭum“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 11 (1888), Seite 178
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Mancipĭum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 178. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mancip%C4%ADum (Version vom 06.12.2023)

[178] Mancipĭum (lat.), im röm. Rechte das abhängige Verhältnis freier Personen, welche von ihrem Vater oder Ehemann kraft des dem Hausvater über Frau und Kind zustehenden Rechts des Verkaufs in die Gewalt eines andern durch Mancipation (s. d.) gekommen waren. Das M. wurde durch Freilassung beendigt. In Justinians Recht ist dasselbe fast ganz verschwunden. Auch der, welcher sich in diesem Verhältnis befindet, heißt M. (liberum caput in mancipio, d. h. eine freie Person im Abhängigkeitsverhältnis).