MKL1888:Mancipĭum
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[178] Mancipĭum (lat.), im röm. Rechte das abhängige Verhältnis freier Personen, welche von ihrem Vater oder Ehemann kraft des dem Hausvater über Frau und Kind zustehenden Rechts des Verkaufs in die Gewalt eines andern durch Mancipation (s. d.) gekommen waren. Das M. wurde durch Freilassung beendigt. In Justinians Recht ist dasselbe fast ganz verschwunden. Auch der, welcher sich in diesem Verhältnis befindet, heißt M. (liberum caput in mancipio, d. h. eine freie Person im Abhängigkeitsverhältnis).