MKL1888:Mantelkinder
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[204] Mantelkinder (Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, welche von Brautleuten vor erfolgter kirchlicher Trauung erzeugt waren; so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es Legitimation (s. d.) erhielt.