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MKL1888:Marīne

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Marīne“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 249253
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Marīne. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 249–253. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Mar%C4%ABne (Version vom 11.12.2023)

[249] Marīne (franz., vom lat. marinus, „das Meer angehend“), Gesamtname für diejenigen Einrichtungen, welche ein Seeuferstaat besitzt, um Seehandel zu treiben und denselben zu schützen. Hiernach unterscheidet man eine Handels- u. eine Kriegsmarine. Unter M. schlechtweg versteht man meistens nur die Kriegsmarine.

I. Kriegsmarine.

Das schwimmende Material der Kriegsmarine, die Kriegsflotte, richtet sich in Art und Stärke nach der Größe des Seehandels, den überseeischen (kolonialen) Beziehungen und der geographischen Eigentümlichkeit des betreffenden Landes. England, Frankreich, Italien haben Hochseeschlachtflotten, in Deutschland erweitert sich mit dem Kolonialbesitz die Kreuzerflotte; es besitzt, ebenso wie Rußland, eine große Torpedoflottille für den Küstenkrieg, Schweden eine Schärenflotte. Nach diesen Gesichtspunkten haben die Kriegsmarinen etwa folgende Einrichtungen. 1) Die Flotte: a) eine Schlachtflotte für den Kampf auf hoher See und zum Angriff feindlicher Küsten, aus Panzerschiffen (Fregatten und Korvetten) bestehend, die Panzerflotte; sie bedarf zur Ausübung des Kundschafter- und Sicherungsdienstes der Beigabe von Kreuzern, Avisos und Torpedobooten; b) eine Kreuzerflotte, im Frieden für den auswärtigen Dienst, im Krieg zum Aufbringen feindlicher Handelsschiffe und zum Begleiten der Schlachtflotten, hauptsächlich ungepanzerte Fregatten, Korvetten und Kanonenboote, neuerdings auch gepanzerte Kreuzer; c) eine Küstenverteidigungsflotte, bestehend aus Panzerkanonenbooten, schwimmenden Batterien, Torpedobooten; d) Transportschiffe, welche den Schlachtschiffen [250] Kohlen und sonstiges Material nachführen sowie zum Transport von Landungstruppen oder der Truppen nach den Kolonien (England, Holland) dienen; e) eine Torpedoflottille, aus Torpedobooten, Torpedodepotschiffen etc. bestehend; f) Schulschiffe zur Ausbildung von Kadetten, Schiffsjungen, Heizern, Maschinisten etc.; g) Fahrzeuge für den Hafendienst, d. h. Schleppdampfer, Lotsenfahrzeuge, Wacht-, Kasernen-, Hospitalschiffe, Prahme etc. 2) Kriegshäfen mit Küstenbefestigungen zur Sicherung der Flotte und Marineetablissements. 3) Marineetablissements, Werften zur Erbauung, Reparatur und Ausrüstung von Schiffen, mit Trockendocks, Artillerie- und Torpedodepots, Proviant- und Bekleidungsmagazinen. 4) Bildungsanstalten zur Ausbildung der Offiziere und des Unterpersonals für den Torpedo-, Maschinen- etc. Dienst. 5) Das Personal, die Besatzung der Schiffe, das Personal der Werften für die verschiedenen Verwaltungszweige, die Marineinfanterie und Küstenartillerie.

Wenn ein Kriegsschiff in Dienst gestellt wird, erhält es kriegsmäßige Ausrüstung, gleicht einem mobilen Truppenkörper und ist jederzeit zum Kampf bereit. Sobald daher Schiffe die heimischen Gewässer verlassen (deutsche Schiffe die Linie Dover-Calais überschreiten), gelten für sie die Kriegsgesetze, den Besatzungen wird die Dienstzeit auch als Kriegsdienst (s. Kriegsjahre) angerechnet. Die Organisation der Kriegsmarine aller Länder ist in ihren Hauptzügen ähnlich; die der deutschen ist folgende: Die kaiserliche Admiralität zu Berlin ist die oberste Kommando- und Verwaltungsbehörde der deutschen M.; an ihrer Spitze steht der Chef der Admiralität, ein General mit Admiralsrang, welcher die Verwaltung der M. unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers leitet. Die Admiralität ist ähnlich dem Kriegsministerium (s. d.) organisiert und zerfällt in eine Zentralabteilung (persönliche Angelegenheiten), eine Kommandoabteilung (Gebrauch der Flotte im Frieden und Krieg, Organisation), das Marinedepartement (die gesamten technischen Angelegenheiten), das Verwaltungsdepartement (Garnison-, Geld-, Verpflegungsangelegenheiten), das Statistische Büreau, das Hydrographische Amt. Ausführende Behörden der Admiralität sind: 1) Das Marinestations-Kommando der Ostsee in Kiel, das der Nordsee in Wilhelmshaven, an deren Spitze je ein Admiral als Stationschef steht. Zu jeder Station gehört eine Marineinspektion (I. in Kiel, II. in Wilhelmshaven), welcher eine Matrosen- und eine Werftdivision (I. in Kiel, II. in Wilhelmshaven), die Freiwilligen- und Maschinisten-Schulschiffe, die Wachtschiffe sowie die in Reserve stehenden Schiffe unterstellt sind. Jede Matrosendivision besteht aus 4 Kompanien in 2 Abteilungen. Sie haben das seemännische Personal für die Schiffsbesatzungen auszubilden und sind für den Mobilmachungsfall in Schiffsstämme geteilt. Jede Werftdivision zerfällt in 5 Kompanien, welche die Schiffe mit Maschinisten und Handwerkerpersonal versehen und die Werften mit Arbeitskräften unterstützen sollen. Zu ihnen gehören: die Zahlmeistersektion, die Maschinisten, Feuermeister, Heizer, Zimmerleute, Segelmacher, Maler, Böttcher, Schuhmacher, Schneider, Materialienverwalter, Lazarettgehilfen, Büchsenmacher, Bäcker und Schreiber. In allen diesen Berufsarten gibt es folgende Rangstufen, z. B. bei den Malern: Malersgast (Gemeiner), Obermalersgast (Gefreiter), Malersmaat (Unteroffizier), Obermalersmaat (Sergeant). 2) Das Seebataillon (s. d.), das 1. Halbbataillon (3., 5., 6. Kompanie) in Kiel, das 2. Halbbataillon (1., 2., 4. Kompanie) in Wilhelmshaven. Der Marinestation der Ostsee ist die Schiffsjungenabteilung (s. unten) zu Friedrichsort unterstellt. 3) Die Inspektion der Marineartillerie (s. d.) zu Wilhelmshaven; ihr sind unterstellt: a) die drei Matrosenartillerie-Abteilungen zu je 3 Kompanien, I. Abteilung in Friedrichsort, II. in Wilhelmshaven, III. in Lehe; ihnen liegt ob die artilleristische Verteidigung der Küstenbefestigungen der Häfen sowie das Legen der Minensperren daselbst, während sie an Bord nicht zur Verwendung kommen; b) das Artillerieschulschiff (Mars) zu Wilhelmshaven; c) die Artillerie- und Minendepots zu Friedrichsort und Wilhelmshaven. 4) Die Inspektion des Torpedowesens zu Kiel; ihr unterstellt sind: das Torpedo-Versuchskommando in Kiel, das Torpedodepot in Friedrichsort, die beiden Torpedobootkompanien zu Kiel und Wilhelmshaven, das Torpedoschulschiff (Elisabeth) und die im Dienst befindlichen Torpedoboote. 5) Die Schiffsprüfungskommission in Kiel. 6) Die technische Versuchskommission in Kiel. 7) Die technischen Institute; hierzu gehören die Werften zu Danzig, Kiel und Wilhelmshaven und die Hafenbaukommissionen an letztern beiden Orten. 8) Die Direktion des Bildungswesens der M. in Kiel; ihr unterstellt sind die Marineakademie und Marineschule in Kiel zur Ausbildung der Seeoffiziere, die Deckoffizierschule in Kiel zur wissenschaftlichen Fortbildung des Maschinen-, Steuermanns- und Torpedopersonals, die Deutsche Seewarte in Hamburg, die Zentralstelle für maritime Meteorologie, welcher das Chronometerinstitut zugeteilt ist. 9) Jeder Marinestation ist eine Intendantur mit Stationskasse, Bekleidungsamt und Garnisonverwaltung zugeteilt. 10) Es bestehen ferner noch Marinelazarette zu Kiel, Friedrichsort, Wilhelmshaven und Jokohama.

[Personal.] Das Offizierkorps der M. besteht aus dem Seeoffizierkorps, dem Offizierkorps des Seebataillons, dem Maschinen- und Torpeder-Ingenieurkorps, den Feuerwerks-, Zeug- und Torpederoffizieren und dem Sanitätsoffizierkorps. Die Ergänzung und Chargen des Seeoffizierkorps s. Offizier. Das Offizierkorps des Seebataillons ergänzt sich durch Versetzung aus den Infanterieregimentern der Armee auf 4–5 Jahre, nach welcher Zeit die Offiziere in der Regel zur Landarmee zurücktreten. Das Maschinen- und Torpeder-Ingenieurkorps ergänzt sich aus den Obermaschinisten (Oberdeckoffizieren), welche mindestens 2 Jahre Seefahrtszeit als leitender Wachtmaschinist, davon 10 Monate auf einem Panzerschiff, Dienst gethan und die Prüfung bestanden haben. Die Wahl erfolgt durch das Seeoffizier- und Maschineningenieurkorps am Ort. Chargen sind: Maschinen- (bez. Torpeder-) Oberingenieur, -Ingenieur und -Unteringenieur im Rang des Kapitänleutnants, Leutnants zur See und Unterleutnants. Die Feuerwerks-, Zeug- und Torpederoffiziere ergänzen sich aus den Oberfeuerwerkern, Oberzeugfeldwebeln und Obertorpedern, welche die vorgeschriebene Berufsprüfung bestanden haben. Es gibt Feuerwerks- und Zeughauptleute, -Premierleutnants und -Leutnants; Torpeder-Kapitänleutnants, -Leutnants und -Unterleutnants. Auf die Ergänzung des Sanitätsoffizierkorps finden die im Heer geltenden Grundsätze gleiche Anwendung. Die Ergänzung der Unteroffiziere erfolgt aus den ausgehobenen Mannschaften und den Zöglingen der Schiffsjungenabteilung, welche bestimmt ist, Matrosen und Unteroffiziere auszubilden. Konfirmierte Knaben im Alter von 15–16, [251] ausnahmsweise von 14–17 Jahren, gesund und kräftig, melden sich unter Vorlage des Geburtszeugnisses und der von der Ortspolizei beglaubigten Einwilligung des Vaters oder Vormunds beim heimatlichen Bezirkskommando oder der Schiffsjungenabteilung in Friedrichsort bei Kiel. Der Knabe muß ohne Anstoß lesen, ziemlich richtig schreiben und die vier Spezies rechnen können. Die Einstellung in die Schiffsjungenabteilung, welche 500 Zöglinge hat, erfolgt Anfang April auf 3, ausnahmsweise 4 Jahre, nach welcher Zeit die Zöglinge als Soldaten vereidigt und verpflichtet werden, für jedes Schuljahr zwei Jahre in der M. zu dienen, worauf sie als Schiffsjungenunteroffiziere, Matrosen oder Obermatrosen in die Matrosen- oder Werftdivisionen eingestellt werden. Die Unteroffiziere ohne Portepee heißen Maate, die Obermaate haben den Rang der Sergeanten. Es gibt Bootsmanns-, Feuerwerks-, Steuermanns-, Wachtmeister-, Maschinisten-, Zimmermanns-, Segelmachers-, Malers-, Materialienverwalter-, Büchsenmachers-, Artilleristen- (bei der Matrosenartillerie) und Torpedersmaate; im Rang der Maate stehen die Botteliers (Proviantmeistergehilfen), Hornisten, Zahlmeisterapplikanten, Feuer-, Schneider-, Schuhmacher-, Bäckermeister, Lazarettgehilfen, Schreiber und Exerzierunteroffiziere. Aus den Obermaaten gehen die Deckoffiziere und Unteroffiziere mit Portepee hervor; zu den letztern gehören die Wachtmeister, Feldwebel, Stabshornisten und Stabshoboisten. Deckoffiziere sind die Boots- und Steuerleute, Feuerwerker, Maschinisten, Feuermeister, Materialienverwalter, Torpeder und Mechaniker; die Oberbootsleute, Oberfeuerwerker etc. sind Oberdeckoffiziere. Alle Deckoffiziere müssen die Deckoffizier-, bez. die Oberfeuerwerkerschule in Berlin besucht haben.

[Verwendung.] Für die Verwendung der Flotte wird jährlich ein Indiensthaltungsplan unter Angabe des Zweckes entworfen und zwar für den auswärtigen Dienst, zu Schul- und Übungszwecken, zu andern Zwecken. 1) Für den auswärtigen Dienst. Die diplomatischen und die handelspolitischen Beziehungen erfordern die Beteiligung der deutschen Flagge bei Ausübung der Polizei auf fremden Meeren zum Schutz deutscher Interessen, sei es auch nur, dieselbe zur Hebung des deutschen Nationalgefühls zu zeigen, nötigen Falls jedoch deren Ehre mit der Waffe zu vertreten, wie es wiederholt geschehen ist. Die Gründung deutscher Kolonien in West- und Ostafrika und in der Südsee wie der notwendig gewordene Schutz der Seefischerei haben an die Schutzmacht der deutschen Flotte erheblich weiter gehende Anforderungen gestellt, als es früher geschah. Für das Jahr 1887/88 wurden zu diesem Zweck folgende Schiffe in Dienst gehalten: 1) ein Kreuzergeschwader von 4 Kreuzerkorvetten; 2) auf der westafrikanischen, 3) der ostafrikanischen, 4) der ostasiatischen Station je ein Kreuzer und ein Kanonenboot; 5) auf der australischen Station 2 Kreuzer; 6) im Mittelmeer ein Fahrzeug. Die Ausübung einer politischen Thätigkeit aus eigner Initiative auf diesen Reisen ist den Schiffskommandanten nicht gestattet; sie handeln entweder auf Anweisung der Admiralität oder auf Requisition kaiserlicher Vertreter in den betreffenden Ländern, welche dann auch die Verantwortung in staatsrechtlicher und politischer Beziehung für das thätliche Einschreiten der M. tragen, während den Schiffskommandanten nur die Verantwortung für die militärische Ausführung zufällt. Aber sie haben deshalb auch die Ausführbarkeit der an sie ergangenen Requisition zu prüfen, da sie allein für die Wahrung der einmal engagierten Ehre der kaiserlichen Kriegsflagge einzustehen haben. Zu einer amtlichen Prüfung und Entscheidung der politischen und rechtlichen Seite der einzelnen Fragen und zur Führung von Verhandlungen darüber mit den Landesbehörden oder den Häuptern unzivilisierter Völkerschaften sind sie nur da befugt, wo eine konsularische Vertretung Deutschlands nicht besteht. Für gewöhnlich erstrecken sich die Requisitionen nur auf Zeigen der Flagge an solchen Orten, wo deutsche Interessen stark vertreten oder leicht gefährdet sind. 2) Zu Schul- u. Übungszwecken. Zum Zweck der ersten seemännischen Ausbildung von Kadetten und Schiffsjungen werden drei Segelschiffe auf sechs Monate in Dienst gehalten, die nur in den heimischen Gewässern kreuzen; sie werden nach Beendigung dieser sämtlichen Kreuzerfahrten außer Dienst gestellt und die Zöglinge an die Schulen abgegeben. Für die kriegsmäßige Ausbildung werden Kadetten und Schiffsjungen, die im zweiten Jahr dienen, zu anderthalb- bis zweijährigen Fahrten nach fremden Meeren an Bord genommen, wo diese Schiffe auf gewisse Zeit den Stationsdienst mit übernehmen. Besonders werden hierzu zwei Schiffsjungenschiffe in Dienst gehalten. Für Exerzierausbildung sind je ein Artillerie- und ein Torpedoschulschiff (s. Tabelle) mit Tender, zur kriegsmäßigen Ausbildung des Torpedomaterials ein Aviso, 2 Torpedodivisionsboote und 16 Torpedoboote im Dienst. Es werden ferner in Dienst gehalten ein Schulgeschwader von 4 Kreuzerfregatten, ein Manövergeschwader von 3 Panzerschiffen und einem Aviso, zur Reserve ein Panzerschiff und 4 Panzerfahrzeuge sowie in den Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven je ein Panzerschiff als Wachtschiff. 3) Zu andern Zwecken. Es gehört hierher die Thätigkeit der Kriegsschiffe im Dienste der Wissenschaft wie zu gemeinnützigen Zwecken. Alle fremde Meere befahrenden Kriegsschiffe haben die Aufgabe, Nachrichten über politische, soziale, statistische, geographische etc. Verhältnisse der besuchten Länder zu sammeln und darüber zu berichten. Es sind unausgesetzt meteorologische Beobachtungen und physikalische Untersuchungen der befahrenen Meere anzustellen, Notizen aus den Gebieten der Hydrographie, Ozeanographie, des Lotsen-, Leuchtfeuer- und Betonnungswesens fremder Häfen zu sammeln, Vermessungen wenig bekannter Küsten und Gewässer behufs Berichtigung oder Vervollständigung der See- und Küstenkarten anzustellen. Aber auch auf die Förderung der Ethnographie, Zoologie, Botanik, Mineralogie ist insbesondere durch Sammeln geeigneter Gegenstände aus diesen Gebieten zur Überweisung an vaterländische Museen und wissenschaftliche Institute Bedacht zu nehmen, wie ja auch verschiedene gelehrte Gesellschaften dahingehende Vorschriften sowie Instrumente und Geldmittel für diese Zwecke den Kriegsschiffen zur Verfügung stellen. Auf Anregung solcher Gesellschaften und der betreffenden Ministerien sind auch Kriegsschiffe lediglich zur Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben entsendet worden (s. Maritime wissenschaftliche Expeditionen). Zur Veröffentlichung der Errungenschaften auf diesen Gebieten stehen folgende Zeitschriften zur Verfügung: „Beihefte zum Marine-Verordnungsblatt“, die „Nachrichten für Seefahrer“ (wöchentlich), die „Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie“ (monatlich, bringen auch fortlaufend Karten außerdeutscher Gewässer und Häfen), in Österreich die „Mitteilungen aus dem Gebiet des Seewesens“, in Frankreich die „Revue maritime et coloniale“, in Italien die „Rivista [252] marittima“ u. a. Die Seekarten der deutschen Gewässer werden auf Kosten des Reichs hergestellt. Vom Hydrographischen Amt werden auch Verzeichnisse der Leuchtfeuer aller Meere herausgegeben.

Die in Dienst gestellten Schiffe sind kriegsmäßig, die in Reserve befindlichen derart ausgerüstet, daß ihre Ausrüstung in wenigen Tagen vollendet werden kann. Der Befehlshaber eines Schiffs ist der Kommandant desselben. Groß, wie seine Machtbefugnis, ist auch seine Verantwortung. Ihm zunächst steht der Erste Offizier, welcher den innern Dienst (Exerzitien, Segelmanöver etc.) leitet, die Rollen (s. d.) macht und dem Kommandanten für alles verantwortlich ist, was auf dem Schiff sich zuträgt; seine rechte Hand ist der Bootsmann des Schiffs. Auf den Ersten Offizier folgt der Navigationsoffizier (der Wachthabende), welcher für die sichere Navigierung des Schiffs verantwortlich ist und alle Beobachtungen (Observationen) mit Hilfe des Steuermanns zu machen hat. Der Batterieoffizier kommandiert die Batterie eines Schiffs und leitet das Exerzieren am Geschütz. Seine Hilfe ist der Feuerwerker, welcher das gesamte Artilleriematerial, die Pulver- und Geschoßkammer an Bord verwaltet. Es gilt als Regel, einem Schiff drei wachthabende Offiziere zu geben, die sich alle vier Stunden ablösen. Sie kommandieren die Wache, die Hälfte der Besatzung, und sind für die richtige Navigierung (Führung) des Schiffs verantwortlich. Sie dürfen das Deck nicht verlassen. Für die Maschine des Schiffs ist der Maschineningenieur verantwortlich, ihren Gang leitet der wachthabende Maschinist, der seine Befehle von dem wachthabenden Offizier erhält. Die Bedienung der Maschine wird unter Aufsicht der Maschinistenmaate von den Heizern etc. ausgeübt. Das Maschinenpersonal eines größern Schiffs zählt daher 50–70 Köpfe. Wie die Matrosen unter den Bootsmanns-, Steuermanns-, Feuerwerksmaaten, so haben die Handwerkergasten unter ihren Maaten ihre Stelle im täglichen Dienst wie bei „gefechtsklarem Schiff“ angewiesen.

Die Stärke einer M. läßt sich, früherm Gebrauch entsprechend, heutzutage nur schwer nach dem Tonnengehalt ihrer Schiffe, ebensowenig nach der Zahl der an Bord stehenden Geschütze bemessen, denn unter Umständen kann ein Torpedoboot, welches vor dem Gefecht vielleicht als Beiboot an Deck eines Panzerschiffs stand, ein ebensolches Schiff der feindlichen Flotte durch einige glücklich treffende Torpedos zu Grunde richten oder doch kampfunfähig machen. Was die Geschütze betrifft, so haben heute Panzerschiffe von 11,000 Ton. Deplacement nur vier Kampfgeschütze, allerdings von größtem Kaliber, während früher ein Linienschiff oft mehr als 100 Kanonen zählte. Dagegen findet heute ein Schiff die wesentlichsten Vorbedingungen für seinen Kampfwert in der zweckmäßigen Bauart und in der Fahrgeschwindigkeit. Dem Bau der Schiffe aus Stahl mit ausgedehntem Zellensystem wie der Vervollkommnung der Maschine wird daher mit Recht die größte Aufmerksamkeit zugewendet. Eine Schiffsliste der deutschen Kriegsflotte vom Anfang 1887 und eine Übersicht der wichtigern Marinen europäischer Staaten mit den nötigsten Angaben über ihre Beschaffenheit und Stärke enthält beifolgende Tabelle.

II. Handelsmarine.

Der Dienst an Bord der großen Postdampfer und Auswanderungsschiffe ist dem der Kriegsschiffe ähnlich, nur nicht in so enge Formen gezwängt. Der Führer eines Schiffs heißt Schiffer. Die Bemannung besteht aus den Steuerleuten, Matrosen und Jungen. An Bord der deutschen Post- und Auswanderungsdampfer wird der Führer Kapitän genannt, die Steuerleute, meist vier, heißen erster, zweiter etc. Offizier. Zum Rang der Offiziere zählen ferner die Maschinisten, der Arzt und Proviantmeister, während die Bootsleute, Zimmerleute, Oberkoch, Obersteward, der Chef der Passagierbedienung zu den Unteroffizieren zählen. Zur Aufrechthaltung der Disziplin steht dem Kapitän ein gewisses Strafrecht zu; bei Meuterei in See kann er die schärfsten Maßregeln, „in Eisen legen“ etc., sowohl gegen die Bemannung als die Passagiere anwenden; im Hafen hat er die Hilfe seines Konsuls oder die eines etwa anwesenden Kriegsschiffs seiner Nation anzurufen.

Die für den überseeischen Handel dienende Flotte der sämtlichen Staaten der Erde hat in dem letzten Vierteljahrhundert eine Zunahme der Leistungsfähigkeit erfahren, welche mit derjenigen der Eisenbahnen parallel ging und seit 1871 die letztern verhältnismäßig überholte. Es ist besonders charakteristisch, daß auch in der Periode der wirtschaftlichen Depression, in welcher der Eisenbahnbau überall so sehr eingeschränkt wurde, der Bau von Dampfern unbeirrt vorwärts ging und bis zu einer Überproduktion an Seefahrzeugen führte. Die gesamte Entwickelung läßt sich nach den sorgfältigen und kritisch geordneten Nachweisen von A. N. Kiaer, welche von den nach andern Gesichtspunkten gesammelten Daten des Büreaus Veritas teilweise abweichen, aber verläßlicher sind als diese, in folgenden Ziffern ausdrücken. Es betrug die Leistungsfähigkeit der europäischen Handelsmarine, wenn man alle Fahrzeuge ohne Rücksicht auf den Tonnengehalt zusammenstellt:

Jahr Dampfer Segelschiffe Zusammen
Zahl Trag­fähigkeit Zahl Trag­fähigkeit Zahl Trag­fähigkeit
1872 7668 2601168 103467 12892026 111135 15493194
1877 10690 3988770 104142 13694072 114832 17682842
1882 13604 5722326 102758 13811546 116362 19533872
1883 14479 6433000 102314 13617000 116793 20050000
1884 15550 7200000 101458 13406000 117008 20606000
1885 16512 7725000 100440 13252000 116952 20977000

Die beiden charakteristischen Merkmale der Entwickelung liegen darin, daß erstens die Anzahl der Schiffe in diesem Zeitraum zuerst weniger zunimmt, dann dieselbe bleibt und schließlich sogar abnimmt, während die Leistungsfähigkeit stetig wächst, indem man zu dem Bau immer größerer Fahrzeuge mit höherer Tragfähigkeit übergeht (s. Schiff), und zweitens, daß das Übergewicht der Dampfer über die Segelflotte immer größer wird (s. Dampfschiffahrt). Beifolgende Tabelle (III) gibt eine Übersicht des Standes der Handelsmarinen (nach Kiaer), welche auf die einheitliche internationale Registertonne zurückgeführt ist und nur die der Seeschiffahrt im engern Sinn dienenden Handelsfahrzeuge von mehr als 50 Ton. Tragfähigkeit umfaßt. Wie man sieht, ist noch immer die britische Handelsmarine mit einer effektiven Tragfähigkeit von 16,4 Mill. Ton. so übermächtig, daß sie beinahe 47 Proz. der gesamten Handelsflotte der Erde bildet. Die außerordentliche Leistung der britischen Werften, welche in den letzten Jahren nahezu 90 Proz. sämtlicher neugebauten Dampfschiffe lieferten, hat wesentlich dazu beigetragen, diese Suprematie zu befestigen. Indes stehen auch noch Frankreich und Deutschland, jedes [253] mit mehr als 2 Mill. Ton. Tragfähigkeit, auf ansehnlicher Höhe, und es hat der Schiffbau auf den Werften dieser Länder seit 1873 solche Fortschritte gemacht, daß die Stellung Englands dadurch doch allmählich eingeschränkt werden dürfte. Näheres über die Kriegs- und Handelsflotten der Staaten s. bei den betreffenden Länderartikeln. Vgl. Brommy-Littrow, Die M. (neu bearbeitet von Kronenfels (Wien 1878); Graser, Norddeutschlands Seemacht (Leipz. 1870); Werner, Das Buch von der deutschen Flotte (4. Aufl., Bielef. 1884); Bütow, Die kaiserlich deutsche M. in Organisation, Kommando und Verwaltung (Berl. 1878–83); „Organisatorische Bestimmungen für die kaiserliche M.“ (das. 1885); Pavel, Katechismus der deutschen Kriegsmarine (Leipz. 1881); kleinere Schriften von Henk (Berl. 1887) und Heye (Kiel 1887); v. Kronenfels, Das schwimmende Flottenmaterial der Seemächte (Wien 1880, Nachtrag 1883); „Handwörterbuch für technische Ausdrücke in der kaiserlichen M.“ (Berl. 1879); „Almanach der k. k. Kriegsmarine“ (Pola); „Deutscher Schiffskalender für Kriegsmarine und Handelsflotte“ (Leipz. 1886 ff.); Zeitschriften s. oben (S. 251).

[Ξ]

I. Die Kriegsschiffe und Kriegsfahrzeuge der deutschen Marine (Anfang 1888).
Name Länge Breite Tief­gang De­place­ment Tonnen Indi­zierte Pferde­kräfte Größte Panzer­stärke Milli­meter Geschütze Be­satzung Bemer­kungen Beschaffungs- u. Reparatur­kosten bis 1. April 1886
Kaliber cm Leich­te Re­vol­ver-
Meter 30,5 24-26 21 15-17 8,7-12,5
1) Panzer­schiffe (13):                                
König Wilhelm 108 18 7,7 9757 8000 305 18 5 2 4 6 759   5,21 Mill. Mk.
Kaiser 85 19 7,7 7676 8000 254 8 1 2 4 6 638   10,56 Mill. Mk.
Deutschland 9,74 Mill. Mk.
Friedrich d. Große 93 16 7,3 6770 5400 262 41 2 2 6 537 1 in 2 Türmen 9,59 Mill. Mk.
Preußen 9,77 Mill. Mk.
Friedrich Karl 86 16 7 6007 3500 127 16 2 6 531   10,41 Mill. Mk.
Kronprinz 87 15 7,1 5568 4800 127 16 2 6 537   9,52 Mill. Mk.
Bayern 91 18 6 7400 5600 254 6 2 6 354   9,77 Mill. Mk.
Sachsen 9,58 Mill. Mk.
Württemberg 8,64 Mill. Mk.
Baden 9,13 Mill. Mk.
Oldenburg 75 18 6 5200 3900 330 8 5 4 6 354   6,97 Mill. Mk.
Hansa 68 14 6 3610 3000 158 8 4 6 397   9,56 Mill. Mk.
2) Panzer­fahrzeuge (14):                                
Arminius 60 11 3,8 1583 1200 190 42 131 2 in 2 Türmen 2,57 Mill. Mk.
Wespe, Viper, Biene, Mücke, Skorpion, Basilisk, Chamäleon, Krokodil, Salamander, Natter, Hummel 44 11 3,1 1109 700 203 1 2 76   1,4 Mill. Mk.
Brummer 62 8,5 3,2 866 1500 634 1 73 3 Deckpanzer­schiffe; 4 des Panzer­decks 1,47 Mill. Mk.
Bremse3 1,61 Mill. Mk.
3) Kreuzer­fregatten (8):                                
Leipzig 86 14 6,3 3925 4800 125 2 6 432 5 2 auf Oberdeck, 10 in Batterie 6,38 Mill. Mk.
Prinz Adalbert 5,01 Mill. Mk.
Charlotte 66 13 5,6 3310 3000 18 2 6 427   2,69 Mill. Mk.
Bismarck, Stosch, Moltke, Gneisenau, Stein 74 14 6 2856 2500 166 2 6 404 6 4 auf Oberdeck, 12 in Batterie  
4) Kreuzer­korvetten (10):                                
Prinzeß Wilhelm, Irene 94 14 6,4 4300 8000 14 6 320    
Alexandrine, Arkona 72 13 5,6 2370 2400 12 2 1 4 267    
Carola, Olga, Marie, Sophie 69 13 5,6 2169 2100 8 2 1 4 267    
Freya 79 11 5,2 2017 2400 8 1 4 248    
Viktoria 72 11 5,4 1825 1300 4 6 1 4 238    
5) Kreuzer (7):                                
Schwalbe, B.7 62 9,4 4,4 1300 1500 8 4 114 7 im Bau.  
Adler 54 10 884 650 2 2 127    
Möwe, Habicht 53 9 3,5 848 600 1 8 127    
Albatroß8, Nautilus 51 8,2 3,2 716 600 2 2 115 8 Ver­messungs­fahr­zeug  
6) Kanonen­boote (5):                                
Wolf, Hyäne, Iltis 42 7,7 3 489 340 2 2 87    
Cyklop 42 7 3 412 250 4 67    
Eber 49 8 500 650 3 87    
7) Avisos (7):                                
Greif 97 9,7 3,9 2000 5400 2 10 130    
Pfeil, Blitz 75 10 4,1 1382 2700 5 4 127    
Zieten 60 9 3,5 975 2350 4 4 111    
Grille 52 7,4 3 350 650 3 82    
Wacht, Pommerania9 85 9,6 4,2 1400 4000 3 10 126 9 im Bau  
8) Schul­schiffe und Schul­fahrzeuge (11):                             10 aller Kaliber  
Mars 80 15 3333 2000 2410 2 234 Artillerie­schulsch.  
Blücher 74 14 6 2856 2500 16 2 6 190 Torpedo­schulsch.  
Niobe 1290 10 220 Kadetten­schulsch.  
Nixe 71 12,7 5,5 1750 700 10 116 Schiffs­jungen­schul­schiff  
Ariadne, Luise 62 11 5,2 1719 2100 6 2 1 4 120 desgleichen  

Rower, Muskito, Segelschiffe für Schiffsjungen; Hai, Ulan, Tender für das Artillerie- und Torpedoschulschiff.

9) Zu andern Zwecken (36): davon 2 kaiserliche Jachten, 1 Vermessungs-, 2 Transport-, 12 Hafendienst-Fahrzeuge, 2 Lotsendampfer, 2 Lotsenschoner, 6 Feuerschiffe etc.

Die Torpedoflottille besteht aus: 2 Divisionsbooten zu 250 Tonnen Deplacement, 1 Divisionsboot zu 350 Ton., 1 Boot zu 140 Ton., 64 Booten I. Klasse zu 85 Ton., 27 Booten II. Klasse zu 50–90 Ton.

[Ξ]

II. Übersicht der Marinen der wichtigsten Staaten Europas (Anfang 1888).
Name des Staats Gepanzerte Deck­panzer- Unge­pan­zerte Kano­nen­boote Avi­sos Torpedo­flottille Schul- Trans­port- Sonsti­ge Summa
Schlacht­schiffe Küsten­vertei­diger Kreu­zer Kreuzer Größere Tor­pedo­fahr­zeuge Tor­pedo­boote Schiffe
Dänemark 8 7 8 1 16 4 16 21 81
Deutschland 13 14 25 5 7 3 91 10 36 198
England 46[1] 12 10 9 75 95 4 22 142 30 13 142 600[1]
Frankreich 23 19 9 7 53 75[2] 67 13 133 16 27 63 505[3]
Italien 18 3 6 15 8 9 3 108 3 12 36 223
Niederlande 2 21 13 31 1 26 14 9 117 145
  in Indien 24 4 28
Norwegen 4 4 30 6 3 2 4 53
Öster­reich operative Flotte 11 2[4] 7 3 1 45 4 73 113
für spezielle Zwecke 10 9 10 11 40
Ruß­land Ostsee­flotte 8 13 10 3 17 11 12 2 54 101[5] 231 480
Schwarze Meer-Flotte 5 25 1 86 1 58 176
Sibirische Flotte 1 6 6 40 53
Flotte im Kaspisee 4 3 13 20
Schweden 15 4 16 1 38 2 2 10 88
Spanien 5 35 50 2 1 17 5 7 30 152
Türkei 14 4 18 6 25 4 29 3 13 48 164
  1. a b Die den Kolonialregierungen gehörenden Schiffe sind hier nicht eingerechnet.
  2. Hierunter 55 Kanonenschaluppen und Heckraddampfer für den Flußverkehr (in Tongking).
  3. Außerdem 75 Schleppdampfer, 11 Schraubenzisternen sowie 192 Segelschiffe.
  4. Flußschiffe.
  5. Außerdem noch etwa 200 verschiedene Hafen- und Lastfahrzeuge.
III. Stand der Handelsmarine am 1. Januar 1887[1].
Staaten und Länder Handelsfahrzeuge über 50 Tonnen
Dampfer Segelschiffe Dampfer und Segelschiffe zusammen
Zahl Tonnen in Tau­senden Zahl Tonnen in Tau­senden Zahl Tonnen in Tau­senden Berech­nete 1000 Tonnen Trag­fähig­keit[2]
Großbritannien u. Irland und brit. Besitzungen in Europa 4829 4414,8 9944 3238,5 14773 7653,3 16482,9
Deutschland 557 417,7 2255 825,8 2812 1243,5 2078,9
Frankreich 562 542,6 2128 386,8 2690 929,4 2014,6
Norwegen 317 109,2 3958 1373,7 4275 1482,9 1701,3
Italien 164 138,2 2324 753,5 2488 891,7 1168,1
Spanien 336 244,4 952 165,3 1288 409,7 898,5
Schweden 301 91,9 1690 367,5 1991 459,4 643,2
Niederlande 106 113,8 634 188,9 740 302,7 530,3
Rußland, europäisches 257 85,4 1720 210,4 1977 295,8 466,6
Dänemark, Island u. Färöer 191 92,6 980 150,8 1171 243,4 428,6
Österreich 97 86,3 320 131,2 417 217,5 390,1
Griechenland 47 25,7 1013 194,5 1060 220,2 271,6
Belgien 53 79,5 11 5,1 64 84,6 243,6
Finnland 47 9,5 750 201,9 797 211,4 230,4
Portugal 28 15,0 281 52,2 309 67,2 97,2
Ungarn 12 7,0 132 61,4 144 68,4 82,4
Türkei, europäische 14 6,6 (?) 285 (?) 47,6 (2) 299 (?) 54,2 (?) 67,4
Rumänien und Montenegro 3 1,2 21 3,7 24 4,9 7,3
Ver. Staaten von Nordmerika 2287 673,7 9633 1918,0 11920 2591,7 3939,1
Andre Staaten in Amerika 166 79,2 578 173,8 744 253,0 411,4
Britische Besitzungen:              
 in Amerika 272 76,7 3690 1000,7 3962 1077,4 1230,8
 in Australien 465 139,9 917 208,9 1382 348,8 628,6
 in Asien und Afrika 145 52,6 487 90,1 632 142,7 247,9
Spanische Kolonien 95 42,8 427 50,6 522 93,4 179,0
Niederländische Kolonien 58 31,7 238 53,2 296 84,9 148,3
Andre europäische Besitzungen 26 21,4 192 31,5 218 52,9 95,7
Gesamtübersicht:              
Europa 7921 6481,4 29398 8358,8 37319 14840,2 27803,0
Amerika 2769 855,4 14087 3121,0 16856 3976,4 5687,2
Europäische Besitzungen:              
 in Afrika 21 2,2 97 17,2 118 19,4 23,8
 in Asien 259 120,5 1061 179,7 1320 300,2 541,2
 in Australien 465 139,9 917 208,9 1382 348,8 628,6
Hauptsumme: 11435 7599,4 45560 11885,6 56995 19485,0 34683,8
  1. Die Abweichung von den Tabellen des Büreaus Veritas pro 1885–86 (s. Dampfschiffahrt) erklärt sich durch die Ausscheidung kleinerer Fahrzeuge und durch sorgfältigere Reduktion und Kritik.
  2. 1 Ton. Dampfschiffs- = 3 Ton. Segelschiffsleistung.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 553
Indexseite

[553] Marine. Eine Übersicht der Kriegsmarine der europäischen Seemächte s. unter Kriegsflotten (Bd. 17).